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Ein traditionsreiches Werk
zur Zwangsvollstreckung
Eine Rezension zu: Fitz Baur/Rolf Stürner/Alexander Bruns Zwangsvollstreckung 13., völlig neu bearbeitete Auflage
Reihe: Lehr - und Handbuch
Heidelberg: C.F. Müller, 2006, 854 S.
Die 13. Auflage dieses traditionsreiches Werkes., dass weiland von Adolf Schönke begründet und später von Fritz Baur und nach dessen Tod von Rolf Stürner fortgeführt wurde, gibt den einheitlichen Titel einer Darstellung zum "Zwangsvollstreckungs-, Konkurs - und Vergleichsrecht" auf, deren 12. Auflage 1995 und 1990 in zwei Bänden erschienen war. Die 13. Auflage ist allein von Alexander Bruns verfasst worden. Die Trennung ist sinnvoll, da ungeachtet aller bestehenden Zusammenhänge, beide Rechtsgebiete eine eigene Dynamik entwickelt haben. Der Band zum Insolvenzrecht ist bislang erst mit neuen Koautoren in Planung. Der Band ist nach wie vor durch einen hohen wissenschaftlichen Anspruch gekennzeichnet, der indessen der Praxis dienlich ist. Die Neuauflage trägt den Entwicklungen seit 1995 umfassend Rechnung, die der ZPO und auch dem Zwangsvollstreckungsrecht erhebliche Änderungen gebracht hat. Intensiv berücksichtigt wurde jetzt die europäische Rechtsentwicklung, die erhebliche Umwälzungen hervorgerufen hat, wie sich etwa bei der EuGVVO, der EuVTVO und der EuEheVO zeigt. Dies machte völlig neue Abschnitte erforderlich, was auch für die Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen gilt. Die Neuauflage hat den Stand von Dezember 2006, wobei später erschienenes Material teilweise noch eingearbeitet werden konnte. Der erste Teil stellt die Grundlagen des Einzelzwangsvollstreckungsrechts dar. Hier wird zunächst eingeführt in den Numerus Clausus des Zwangsvollstreckungsrechts, indem die verschiedenen Vollstreckungsarten dargestellt und in ihrer historischen Entwicklung aufgezeigt werden. Die wirtschaftliche Bedeutung der Zwangsvollstreckung steigt ständig, ebenso wie die Ausfallquote, die durch rund eine Million jährlich abgegebener Versicherungen an Eides Statt über die Vermögenslosigkeit deutlich dokumentiert wird. Besonders lesenswert sind die Ausführungen über die Reformbedürftigkeit des Einzelzwangsvollstreckungsrechts, dass der Verfasser treffend kennzeichnet, durch den Hinweis auf eine fehlende Einheitlichkeit der Kodifikation, fehlende Transparenz, schwierige Handhabung, eine Vielfalt der Rechtsbehelfe, fehlende Koordination der Vollstreckungsorgane, Ineffektivität der Vermögensoffenbarung, verwirrende Regelungen und einer falschen - nur noch historisch verständlichen - Schwerpunktsetzung zwischen Sachpfändung und Forderungspfändung. Der Verfasser sieht eine "Totalreform" zwar als grundsätzlich wünschenswert an, sieht aber keine nennenswerten Aussichten einer Realisierung. Ungeachtet dessen werden die wichtigsten Reformvorschläge referiert und bewertet. Zu sehen ist allerdings, dass auch Teilreformen hier eine Verbesserung bringen können. die etwa das erheblich belastete Gerichtsvollzieherwesen betreffen könnte. Das Werk ist derartig vielschichtig, dass nur wenige Aspekte angesprochen werden können. Der Teil 2 stellt das Vollstreckungsverfahren dar und geht hier intensiv auf die Vollstreckungsorgane und ihre Aufgaben ein. Teil 3 hat die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zum Gegenstand. In diesem Rahmen werden die einzelnen gerichtlichen Titel mit ihrer Funktion unter Einschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit eingehend dargestellt, um sodann die Funktionen der Vollstreckungsklauseln näher darzustellen und Besonderheiten wie die Zwangsvollstreckung in den Nachlass zu erläutern. Teil 4 hat den Gegenstand der Zwangsvollstreckung zum Gegenstand. Einen weiten Raum nimmt hier die Darstellung des Schuldnerschutzes dar, der schwierig zu durchschauen ist. Die Ausführungen zeigen die Unterschiede auf zwischen Pfändungsbeschränkungen und unpfändbaren Werten, wobei auch die Gläubigeranfechtung eingehend dargestellt wird. Teil 5 analysiert die einzelnen Arten der Zwangsvollstreckung. Entgegen dem System der ZPO wird der Forderungspfändung breiter Raum gewährt, da diese praktisch noch die sinnvollste Art der Realisierung von Forderungen darstellt. Kurz behandelt wird etwa auch der umstrittene Bereich der Pfändung von Internetdomains als wirtschaftlichem Wert. Bruns sieht völlig konsequent hier eine Drittschuldnereigenschaft der Vergabe- und Registrierungsstellen, soweit es nicht um markenrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Positionen geht. In die Darstellung einbezogen wird auch das Zwangsversteigerungsrecht, dass hier eingehend analysiert wird. Der Teil 6 gilt dem schwierigen Bereich der Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, die hier in allen Facetten erläutert werden. Der Teil 7 geht auf die vielfältigen Probleme der Sachaufklärung im zwangsvollstreckungsrecht ein. In diesem Zusammenhang wird das Verfahren der Abgabe einer Versicherung an Eides Statt eingehend untersucht. Wie Bruns treffend ausführt, ist das Offenbarungsversicherungsverfahren neben den Durchsuchungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers das einzige halbwegs wirksame verfahrensförmliche Mittel der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, bei dem sich maßvolle Verbesserungen durch parteiwegige Aufklärung in der Tat anbieten. Teil 8 stellt das Kostensystem dar, während Teil 9 Arrest und einstweilige Verfügung zum Gegenstand haben, die eher das Erkenntnisverfahren betreffen, hier aber der Vollständigkeit dargestellt werden. Auch für sich allein sehr lesenswert ist der Teil 10, der das internationale und ausländische Vollstreckungsrecht ausführlich darstellt. Der Verfasser rekonstruiert hier zunächst das System der Europäischen Zwangsvollstreckung, geht näher auf völkerrechtliche Abkommen ein, um sodann das autonome deutsche internationale Zwangsvollstreckungsrecht darzustellen. Es ist besonders erfreulich, dass ein eigener Abschnitt einen Überblick über die wichtigsten ausländischen Zwangsvollstreckungsrechte gibt (Frankreich, England, Italien, Spanien, USA, Schweiz, Österreich, Griechenland). Die Neuauflage sichert dem Werk seine herausragende Stellung unter den Werken zum Zwangsvollstreckungsrecht und ist uneingeschränkt lesenswert. |