Tatjana Majic, Rechtsanwältin
Konkrete Hilfen bei Ehescheidung
und Zugewinnausgleich
Eine
Rezension zu:
Dieter Büte
Zugewinnausgleich bei Ehescheidung. Bewertung- Berechnung - Sicherung - Verjährung
3. erweiterte Auflage
Berlin, Erich-Schmidt-Verlag, 2005, 379 S., E 49,80,-
ISBN
3-503-09082-7
http://www.ESV.info/3-503-09082-7
Das Buch ist eine grundlegende Darstellung des Zugewinnausgleichsverfahrens bei der Ehescheidung und gibt zu allen Fragen des Zugewinnausgleichs erschöpfende Antworten.
Der Leser soll durch das Buch in die Lage versetzt werden, die Berechnung des Zugewinnausgleiches und dessen bewertungsrechtliche Voraussetzungen einer kritischen Prüfung zu unterziehen, insbesondere wenn ein Wertgutachten erstattet wurde. Hinsichtlich der kaum mehr übersehbaren Rechtsprechung traf der Verfasser, Richter am OLG Celle, eine exemplarische Auswahl, um diese Grundlagen übersichtlich zu vermitteln und um auch gleichgelagerte Fälle einer angemessenen Lösung zu unterziehen. Die Neuauflage wurde erheblich erweitert.
Der Aufbau des
Buches orientiert sich an der vorgegebenen Prüfungsreihenfolge für eine
Unterhaltsberechnung. Die Grundlagen für die Ermittlung des
Durchschnittseinkommens werden ebenso erläutert wie die Abschöpfung von
Steuervorteilen durch den unterhaltsberechtigten Ehegatten oder die
gleichzeitige Berechnung des Ehegattenunterhalts. Die einzelnen
Berechnungsstufen werden auf Grund einer immer umfangreicheren und diffizileren
Rechtsprechung der Unterhaltsberechnung jeweils gesondert behandelt und anhand
von Musterbeispielen anschaulich erläutert. Das Zurückgreifen auf eine
Vielzahl von Praxisbeispielen erleichtert die Problemlösung und sorgt für eine
verständliche Form der Problemlösungsvermittlung.
Zugewinn ist bekanntlich der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt, § 1373 BGB. Die “Kampfzone” beginnt in den einschlägigen Fällen bereits mit der Bestimmung des Anfangsvermögens, dessen Bewertung oftmals schwierig ist. Mit Fragen um die Feststellung des Anfangsvermögens, legaldefiniert in § 1374 I BGB, setzt die Darstellung denn auch ein und gleich anfangs die schwierigen Bewertungsfragen offen, denn: das Anfangsvermögen ist eine reine Rechengröße, deren Angabe regelmäßig eine Bewertung voraussetzt. Die schwierigen Probleme dieses Bereichs werden durch das ganze Buch hinweg mit klug ausgewählten Beispielsfällen anschaulich gemacht. Hilfreich ist stets das Vorhandensein eines Anfangsvermögensverzeichnisses, für dessen Abfassung ein gutes Muster entwickelt wird. Dieses Verzeichnis fehlt allerdings sehr oft. Sehr eingehend setzt sich der Verfasser mit den Hinzurechnungstatbeständen des § 1374 II BGB und den Privilegierungen bei Erbschaft und Schenkung auseinander. Ähnliche Probleme ergeben sich bei der Festsetzung des Endvermögens, § 1375 I BGB mit der Hinzurechnungsproblematik des § 1375 II BGB. Spannend wird die Lektüre beim Punkt “Bewertungsgrundsätze”, weil hier betriebs- und rechtswissenschaftliche Ansätze ineinander greifen, die nicht leicht durchschaubar sind. Die Methoden sind aus der Unternehmensbewertung bekannt und werden kurz skizziert: Ertragswertverfahren, Liquidationswertverfahren, Sach- oder Substanzwertverfahren, Mittelwertverfahren und Geschäftswertverfahren (good will). Der Verfasser verzichtet auf eine theoretische Auseinandersetzung mit diesen Verfahren, deren jeweiliger Alleinstellungsanspruch auch betriebswirtschaftlich nicht unumstritten ist und zu Kombinationsansätzen geführt hat. Statt dessen wendet sich der Verfasser der Bewertung einzelner, ausgewählter Vermögensgegenstände zu, die regelmäßig immer wieder zu Bewertungsproblemen in Gerichtsverfahren führen und zeigt, das die Bewertungsmethoden vom zu bewertenden Gegenstand abhängen, etwa bei der Bewertung einer Arztpraxis, die nach der letztgenannten Methode erfolgt, weil der good - will hier dem Ertrags- und Substanzwert hinzugerechnet werden muss. Ähnlich bei einer Rechtsanwaltskanzlei. Die Erörterung dieser Bewertungsfragen nimmt mit gutem Recht breiten Raum ein und verhilft zu einer soliden Einschätzung vergleichbarer Problemlagen.
Lebhaft
gestritten wird regelmäßig um die Höhe etwaiger Ausgleichsforderungen nach §
1378 II BGB, wenn der Zugewinn des einen Ehegatten den Wert des Zugewinns des
anderen Ehegatten übersteigt, begrenzt durch den Wert des noch vorhandenen Vermögens
unter Abzug der Verbindlichkeiten nach Beendigung des Güterstandes, also mit
Rechtskraft der Ehescheidung. Der Verfasser diskutiert hier sowohl die Möglichkeit
der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB gegenüber
einem Anspruch aus der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung als auch die Möglichkeit
einer Aufrechnung. Ausgezeichnet thematisiert wird die Auswirkung der Änderungen
des Verjährungsrechts auf § 1378 IV BGB, der zwar selbst nicht verändert
wurde, aber von der Änderungen der Regelung über Hemmung und Unterbrechung
mittelbar betroffen ist. Dankenswerterweise geht der Verfasser wenigstens kurz
auch auf steuerrechtliche Fragen ein. Insbesondere für Rechtsanwälte von
Interesse sind die Ausführungen über den Auskunftsanspruch des § 1379 BGB, da
Auskunftsbegehren oftmals erst auf dem Klageweg durchgesetzt werden können,
meist im Rahmen einer Stufenklage.
Verfahrensrechtlich
stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage nach den Besonderheiten im Verbund.
Ihnen wird eingehend nachgegangen. Ebenso aber auch anderen
verfahrensrechtlichen Fragen wie der praktisch wichtigen Hauptsacheerledigung
bei der Stufenklage, wenn die auf der ersten Stufe begehrte Auskunft erteilt
wird. Internationalprivatrechtliche Fragen werden in die Darstellung in einem
eigenen Abschnitt einbezogen. Berücksichtigt werden noch bestehende
Problemlagen nach Herstellung der deutschen Einheit. Ebenso Abgrenzungsfragen zu
anderen Ausgleichsregelungen. Besonders für Rechtsanwälte ist der umfangreiche
Anhang interessant. Neben der Wertermittlungsverordnung, werden die Richtlinien
der Standesorganisationen der Steuerberater, Rechtsanwälte und Ärzte für
Praxis- und Kanzleibewertungen präsentiert. Daneben findet sich eine Checkliste
für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ebenso wie das Muster einer
Zahlungsklage, einer Stufenklage und weitere sehr nützliche Muster.
Das
Werk enthält praxisorientierte Darstellungen der Berechnung des
Ehegattenunterhalts und ist als Nachschlagewerk und als Checkliste geeignet, um
die unerhaltsrechtlich relevanten Berechnungsposten erschöpfend zu ermitteln.
Im Anhang befinden sich sehr hilfreiche Formularmuster. Ein mehr als nur vollständiges
und erschöpfendes Buch.