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Praxishandbuch für den Zivilprozess
Eine Rezension zu: Kurt Schellhammer Zivilprozess Gesetz - Praxis - Fälle 12. neu bearbeitete Auflage
Heidelberg: C.F. Müller, 2007, 1018 S., 92,00 €
Das Buch von Schellhammer bietet eine der materialreichsten Gesamtübersichten über den Zivilprozess. Die umfassende, ständig fortschreitende, "Zivilprozessrechtsmodernisierung", die von der Praxis weithin mit Kopfschütteln umgesetzt wird, ist erneut Gegenstand auch der Bearbeitung in dieser Auflage. Gliederung und Text wurden insgesamt neu überarbeitet. Nach wie vor bestimmt der Gang des Verfahrens weitgehend die Gliederung, jedenfalls im ersten Teil des Bandes. Die aktuelle Rechtsprechung ist eingehend eingearbeitet, so insbesondere die Rechtsprechung zum Rechtsmittelrecht, die schrittweise versucht den streckenweise äußerst unklaren Gesetzestext zu präziseren und sich einer Rechtssicherheit als Ziel wenigstens anzunähern. Der Verfasser hat die Darstellung des Berufungsrechts neu formuliert und zieht die Summe aus vier Jahren Erfahrung mit einer Rechtsmittelreform, die aus der Praxis heraus eigentlich nicht gewollt wurde. Der BGH hat inzwischen der Rechtslage deutliche Konturen verschafft, die eingehend dargestellt werden. Berücksichtigt wurden selbstredend auch die neuen Justizmodernisierungsgesetze, bei denen es voraussichtlich nicht bleiben wird.
Das erste Buch behandelt den Zivilprozess erster Instanz von der Klage bis zum
Prozessvergleich oder rechtskräftigen Urteil. Hier findet sich etwa eine
ungemein lesenswerte Zusammenstellung der maßgeblichen Fassungen von
Klageanträgen. Bei der Darstellung des Zustellungsrechts wurde die neue
Rechtslage eingehend dargestellt, die weitgehend erhebliche
Verbesserungen mit sich brachte. Schellhammer entwirft bei der Darstellung der
"besonderen Klagearten" ein sehr praxisnahes System der
Klagearten nach der ZPO. Besonders interessant ist das Kapitel über die
Behauptungs- und Beweislast, das zahlreiche Fehlerquellen zutage fördert und
beseitigen hilft. Hervorzuheben ist etwa die Einarbeitung des geänderten §
139 ZPO, dessen Konturen bereits nach der alten Rechtsnorm durch die
Rechtsprechung weithin “abgeschliffen” waren, so dass sich die tatsächlichen
Änderungen durchaus in Grenzen halten. Im Zentrum der Darstellung stehen
Fragen des Beweisrechts und selbstredend der Beweiswürdigung. Hier finden
sich viele nützliche Hinweise für alle am Prozess Beteiligten, auch und
nicht zuletzt für Rechtsanwälte. Beim Prozessvergleich entwickelt der
Verfasser eine interessante Methodik für Vergleichsverhandlungen, die gerade
jüngeren Kollegen helfen soll, da diese Materie bislang kaum irgendwo gelehrt
wurde und der Abschluss eines Vergleichs allen Beteiligten viel Mühe und
Kosten sparen kann, da die Aussichten selten so eindeutig sind, wie manche
Prozesspartei es meint. Geradezu meisterhaft ist die Darstellung der typischen Urteilsformeln.
Selbstredend finden sich auch ausgezeichnete Ausführungen zur Technik der
Urteilsabfassung. Kritisch aufgearbeitet wird insbesondere das neue
Berufungsrecht, mit zahlreichen Praxishinweisen. Es wurde erneut fast völlig neu
geschrieben, insbesondere um dem Berufsanwalt klare Möglichkeiten zu weisen,
aus dem Labyrinth des Berufungsrechts wieder heil heraus zu finden. So wird
etwa vor Bezugnahmen eindringlich gewarnt. Hier wird
wieder auf zahlreiche Probleme hingewiesen, die der Gesetzgeber in seiner weisen
Voraussicht scheinbar nicht gesehen hat, aber hätte sehen können. So muss für eine Zulassung der
Berufung die Berufungssumme unterschritten werden. Der Wert des
Beschwerdegegenstandes ist allerdings erst aus der Berufungsschrift erkennbar
und damit vom Antrag der betreffenden Partei abhängig, den das Gericht erster
Instanz noch nicht kennen kann. Probleme weisen etwa die
Begründungserfordernisse auf, auf die hier intensiv eingegangen wird, unter
Einschluss der wichtigen Fragen der Zulässigkeit des Umfangs von Bezugnahmen
im Berufungsschriftsatz. Besonders hinzuweisen ist auf die interessanten
Ausführungen zu den neuen Angriffs- und Verteidigungsmitteln, da die
Ausnahmevorschriften hier auf Problemfälle in der Praxis ausgeleuchtet
werden.
Das Buch bietet eine ausgezeichnete Praxisdarstellung des Zivilprozessrechts,
die dem Praktiker interessante Hilfestellungen gerade für Problemfälle
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