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Ralf Hansen Kompaktkommentar zur ZPO Eine Rezension zu: Walter Zimmermann Zivilprozeßordnung mit GVG und Nebengesetzen Kommentar anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung 6., neu bearbeitete Auflage Heidelberg, C.F.Müller-Verlag, 2002 ISBN 3-8114-5059-X http://www.cfmueller-verlag.de
Der Kommentar orientiert sich ausschließlich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und versucht die maßgeblichen Probleme in praxisnaher Kürze darzustellen. Derzeit ist es nicht ganz einfach die herrschende Praxis darzustellen, angesichts der Gesetzesänderungen der letzten Jahre, zu denen in vielen Bereichen sich noch keine höchstrichterliche Linie herausgebildet hat. Die Gesetzesänderungen wurden sämtlich berücksichtigt und die herrschende Prozessrechtspraxis soweit möglich erfasst. Die Kommentierung musste angesichts dieser Änderungen in vielen Bereichen ergänzt und teilweise neu geschrieben werden. Das Interesse des Lesers dürfte sich unter diesen Umständen insbesondere auf Normen richten, die sich geändert haben. Dies gilt etwa für das neue Zustellungsrecht der §§ 166 ff ZPO. Die mit dieser Handhabung zusammenhängenden Probleme, werden hier leicht fasslich dargestellt, so etwa hinsichtlich der Fragen der Ersatzzustellung nach § 178 ZPO. Schwierigkeiten bereitet in der Praxis auch die Handhabung der Güteverhandlung. Zimmermann vertritt die praxisnahe Lösung, dass bei gleichzeitiger anschließender Terminierung - Regelfall des § 279 I 1 ZPO - der mündlichen Verhandlung bei Nichterscheinen einer Partei ein Versäumnisurteil ergehen kann. Auch ist nach seiner Auffassung ausreichend, wenn die Partei, die sich nicht einigen will, ihrem Rechtsanwalt Vollmacht erteilt und sich und selbst nicht kommt, so dass ein Ordnungsgeld nicht in Betracht kommt. Bestens erläutert wird etwa auch die Vorschrift des § 269 III 3 ZPO, deren Anwendung auf Erledigungsfälle unklar ist. Eine klärende Kommentierung finden etwa auch die §§ 348 ff ZPO, deren Zuweisungen im einzelnen Rätsel aufgegeben haben. Hinzuweisen ist insbesondere auf die hervorragende Erläuterung des neuen Berufungsrechts. Der Kommentar bietet letztlich alles, was ein Jurist braucht, der sich schnell orientieren muss und sei es im Gerichtssaal. Die Kommentierungen bestechen durch prägnante Kürze, enthalten aber Hinweise zu allen praxisrelevanten Fragen.
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