Kompaktwissen für die Zivilstation
Eine Rezension zu:
Günther Schmitz/Andreas Ernemann/Alfred Frisch
(Hrsg.)
Die Station in Zivilsachen
Reihe: Grundkurs für Rechtsreferendare
6. Auflage
C.H.Beck, München 2002, 226 S., 19,50 €
ISBN 3-406-49077-8
http://www.beck.de
Der gut konzipierte Band bietet einen Einstieg in
die Bewältigung der Anforderungen für die Zivilstation, bietet
allerdings ausdrücklich nicht das komplette Programm für den
zivilrechtlichen Teil der zweiten Staatsprüfung. Vermittelt wird das
Grundlagenwissen für die ersten Monate der Stations- und
Arbeitsgemeinschaftsausbildung. Die Anforderungen variieren in den
einzelnen Bundesländern im Detail. Die Ausführungen sind zwar
letztlich auf die Situation in Bayern (dort kann die Zivilstation
schon teilweise beim Rechtsanwalt verbracht werden) zugeschnitten
(etwa hinsichtlich der Verzahnung mit der dort im Examen zugelassenen
Formularsammlung von Böhm/Fleck/Bayerlein), jedoch ist der Band auch
in anderen Bundesländern eine Hilfe bei der Einarbeitung, auch wenn
mancherorts weniger Wert auf die Vermittlung des Grundlagenwissens
hinsichtlich der Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in den
Arbeitsgemeinschaften gelegt wird, die im 5. und 6. Teil des Bandes
behandelt werden. In der Praxis der Stationsausbildung können sich
derartige Probleme indessen durchaus stellen. Ohnehin fallen fast überall
die Anforderungen der Stationsausbildung und die Anforderungen des
Klausurenexamens auseinander, was bei der Auswahl der Lernmittel sowie
der Zeiteinteilung angemessen zu berücksichtigen ist.
Der erste Teil des Bandes orientiert sich am "Gang des
Zivilprozesses erster Instanz" und behandelt die Phase seit
Klageeingang sehr komprimiert. Zu begrüßen ist die vertiefte Berücksichtigung
des Mahnverfahrens, zumal dieses in letzter Zeit öfters Gegenstand
von Examensklausuren war. Sehr gut aufbereitet wird der Gang der mündlichen
Verhandlung. Der ausgezeichnete Überblick (S. 29 f) kann auch als
Checkliste dienen. Hervorzuheben ist das Kapitel über die Erledigung
der Hauptsache, daß alle maßgeblichen Strukturen dieses schwierigen
Kapitels des Zivilprozeßrechts sehr strukturiert vermittelt, jeweils
mit Beispielen zur Tenorierung. Eine Vertiefung ist erforderlich
hinsichtlich der sehr komprimierten Ausführungen über die
einstweilige Verfügung, da insbesondere die - sehr hilfreichen -
Tenorierungsvorschläge auch materiellrechtllich nachvollzogen werden
sollten. Erste, ebenfalls sehr hilfreiche Einblicke, bieten die
knappen Ausführungen zur PKH. Eine eingehende Lektüre verdient das
Kapitel über die Abfassung von Zivilurteilen, da sich hier zahlreiche
Formulierungshilfen finden. Hervorzuheben sind hier die - schrittweise
entwickelten - Ausführungen zur Abfassung des Ausspruchs zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit und zur Abfassung eines gelungenen Tatbestandes.
Interessante Ausführungen finden sich auch zur Durchführung einer
akzeptablen Beweiswürdigung mit zahlreichen Beispielen. Bei den Ausführungen
zu den Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist das Augenmerk besonders
auf die Darstellung des neuen Beschwerderechts zurichten. Es bedarf
keiner Vertiefung, daß die ZPO-Reformgesetze intensiv eingearbeitet
wurden.
Auf ca. 30 Seiten bietet der Band eine komprimierte Darstellung des
Zwangsvollstreckungsrechts, die alles wesentliche enthält, wobei der
Schwerpunkt auf der Vermittlung der maßgeblichen Strukturen der
Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsrecht liegt. Auch wenn dieser
Bereich in einigen Bundesländern erst Gegenstand von
Fortgeschrittenenarbeitsgemeinschaften ist, bietet es sich an,
entsprechende Grundkenntnisse bereits in der Zivilstation zu erwerben.
Dies gilt auch für den praktisch wichtigen Bereich der Freiwilligen
Gerichtsbarkeit. Geboten wird hierzu ein knapper Überblick zu den
allgemeinen Verfahrensprinzipien, die am praktisch wichtigen Beispiel
des Grundbuchverfahrens vertieft werden, da es im Rahmen einer solchen
Darstellung schlicht nicht möglich alle Facetten dieses sehr weit
verzweigten, wenig homogenen Gebietes auch nur ansatzweise zu
vermitteln. Ein letztes Kapitel widmet sich der Erbscheinsklausur,
deren Gegenstand meist die Einziehung eines Erbscheines ist. Dieses
interessante Kapitel erläutert zunächst sehr komprimiert das
Erteilungsverfahren, um anschließend die Einziehung darzulegen, bei
der sich materielles Erbrecht und Regeln der freiwilligen
Gerichtsbarkeit im Rahmen der Beschwerde tief verzahnen. Die Lektüre
dürfte hinreichen eine solche Klausur zu meistern, bei der vertieftes
Wissen selten im Vordergrund steht.
Den Autoren gelingt es in sehr komprimierter, allerdings auch sehr
strukturierter Weise das maßgebliche Grundlagenwissen für die
Zivilstation leicht verständlich zu vermitteln, so daß eine
Vertiefung - auch anhand der zahlreichen Beispiele - jederzeit möglich
ist.