ZR - examensrelevantes Wissen

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Ralf Hansen

Ein interessantes Repetitorium

Eine Rezension zu:

Jürgen Plate

Das gesamte examensrelevante Zivilrecht

Für Studenten und Rechtsreferendare

Erstauflage

 Heidelberg, Springer-Verlag, 2005, 1498 S. 

ISBN 3-540-22809-8

  http://www.springer.de  

 

Der umfangreiche Band vermittelt in 11 Teilen das gesamte examensrelevante Wissen für die erste Prüfung und das Assessorexamen im Zivilrecht. Der Umfang ist seit der Vorauflage um ungefähr 200 Seiten gestiegen. Der Umfang sollte niemand abschrecken, auch wenn es einen dreimonatigen Selbsterfahrungskurs in Zivilrecht erfordert, dass Buch in einem ersten Durchgang ganz durchzuarbeiten, dem dann ein zweiter Folgen sollte. Studenten früherer Jahrhunderte waren den Umgang mit derartigen Kompendien gewohnt. 

Das Buch will eine Alternative zum Besuch des Repetitors schaffen und systematisiert etwa 1000 Fälle. Auf Fußnoten wurde ganz verzichtet, sodass der Text alle wesentlichen Informationen enthält. Dies Ausführungen sind ausschließlich auf die Fallbearbeitungspraxis zugeschnitten. Wissenschaftliche Kontroversen werden nicht vertieft dargestellt, da es primär darum geht, aus dem Gesetz die maßgeblichen Grundentscheidungen für die praxisorientierte Lösung von Fällen abzuleiten, damit der Leser aktives Wissen erwerben kann und im "Notfall" improvisieren kann. Diese Notwendigkeit wird sich letztlich immer wieder ergeben, auch nach Lektüre dieses umfassenden Kompendiums. Aus diesem Grund wird auch zahlreichen Querverbindungen nachgegangen. Die wesentlichen Elemente werden in "Merkkästen" wiederholt und knapp vertieft. Es finden sich auch zahlreiche Schemata und grafische Übersichten sowie Tipps zur Fallbearbeitung, die äußerst nützlich sind und den reichen Erfahrungsschatz des Autors weiter geben.   

Teil 1 behandelt die Bearbeitung juristischer Aufgabenstellungen und ein interessanter für die systematische "Durchprüfung" der maßgeblichen Anspruchsgrundlagen, während Teil 2 die maßgeblichen Grundbegriffe klärt (Subjekte, Objekte, Rechtsgeschäfte, Trennungs- und Abstraktionsprinzip). Teil 3 geht dann zu den vertraglichen Primäransprüchen (Erfüllungsansprüchen), von der Entstehung, über den Inhalt, die Wirksamkeitshindernisse bis hin zur Beendigung unter Einschluss des Rechtsdurchsetzung. Teil 4 geht dann über zu den vertraglichen Sekundäransprüchen bei Leistungsstörungen und behandelt zunächst das Leistungsstörungsrechts des allgemeinen Schuldrechts auf das Mängelgewährleistungsrecht des besonderen Teiles weitgehend verweist, die dann im Anschluss daran behandelt werden. Eine besonders sorgfältige Analyse findet sich etwa zum Rücktrittsrecht beim Kauf und seiner Darstellungsprobleme in der Fallbearbeitung bei der Anwendbarkeit des § 326 V BGB. Teil 5 behandelt die vertragsnahen Ansprüche, darunter insbesondere CIC und GoA. In Teil 6 werden die dinglichen Ansprüche behandelt, darunter auch die examensrelevanten Fragen der Kreditsicherung, des Gutglaubensschutzes und der §§ 985 ff BGB sowie das Grundstücksrecht. Teil 7 stellt sodann die deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüche dar, während in Teil 8 die Bereicherungsansprüche dargestellt werden und zwar unter Beschränkung auf das in einer Klausur wirklich verwertbare Wissen, auch bei den "Dreiecksverhältnissen". Im teil 9 ist das Schadensersatzrecht behandelt, während Teil 10 die Mehrheiten auf Gläubiger und Schuldnerseite darstellt. Auf Familien- und Erbrecht wird weitgehend verzichtet. Allerdings greift Teil 11 aus dem Erbrecht den Vermögensübergang als Ganzes von Todes wegen heraus. Angesichts des Umfanges kann und sollte hier auf Einzelheiten verzichtet werden. Wer sich für eine derartige Darstellung interessiert, wird es sich ansehen und positiv überrascht sein. "Jura light" wird hier nicht versprochen und existiert auch in der Praxis weitgehend nicht. Nicht zuletzt unter diesem Aspekt ist das ausführliche Vorwort sehr lesenwert.

Es gelingt der Darstellung das maßgebliche Wissen für die Fallbearbeitung in einer sehr verständlichen Form zu vermitteln. Wer sich auf dieses Kompendium einlässt, hat viel Arbeit vor sich, wird aber eine Menge fallbearbeitungsrelevantes Wissen erlangen.