Zivilrechtsfall

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Ralf Hansen

Zivilrechtsfallbearbeitung im Referendariat

 

Eine Rezension zu:

Rolf Lackmann

Der Zivilrechtsfall in Prüfung und Praxis

Relation - Urteil - Prozesstaktik

Erstauflage

Verlag C.H. Beck (Vahlen), München 2006, 395 Seiten, € 19,80

ISBN 3-8006-3274-8

http://www.beck.de

Das Buch wendet sich an Referendarinnen und Referendare und beschreibt im Kern die Arbeitsweise des Richters, der primär mit einer - oftmals sehr individuell geprägten - Relationstechnik arbeitet. Zwar verwenden auch Rechtsanwälte Formen der Relationstechnik, allerdings angesichts ihrer Funktion als einseitige Interessenvertreter in einem Verständnis, dass von der richterlichen Technik durchaus abweicht. Um diese Feinheiten zu beherrschen, muss jedoch zunächst einmal die richterliche Relationsmethodik beherrscht werden, die hier souverän entfaltet wird. Prozessrechtlich arbeitende Anwälte müssen wissen, wie Richter arbeiten, um angemessen vorzutragen und Beweis anzutreten. Referendare sollten dabei berücksichtigen, dass Relationsklausuren aus richterlicher oder anwaltlicher Sicht nach wie vor im Examen gestellt werden. Auch in der Station werden noch "Relationen" verlangt, jedenfalls außerhalb Bayerns.

Bekanntlich gibt es hierzu bereits eine ganze Reihe von "Kochbüchern" und der Verfasser weist denn auch in aller Konsequenz darauf hin, dass er das Buch nicht geschrieben und der Verlag es nicht veröffentlicht hätte, wenn beide der Meinung gewesen wären, es gäbe zu diesem Bereich bereits das Buch, dass diese Thematik optimal entfaltet. Die einen sind mehr Lehrbuch zur ZPO, die anderen eher reine Methodik und manche schildern primär die richterliche Praxis. Dem Verfasser ist zuzugestehen, dass er versucht hat, hier eine Mischung zu finden, die Wissen und Methodik gleichermaßen vermittelt und gleichzeitig auch wiederholbar macht.

Die Einleitung gibt einen knappen Überblick über die Relationsmethode, wobei sich der Verfasser offen als Befürworter der Relationsmethode zu erkennen gibt.  Der 1. Teil behandelt den Sachverhalt und seine Ermittlung und führt dabei intensiv in die Arbeit mit Tatsachen ein. Es ist sehr erfreulich, dass der Leser auch in die Arbeit mit Akten eingeführt wird und insbesondere die hohe praktische Bedeutung des § 138 ZPO intensiv dargestellt wird. Der 2. Teil behandelt das Relationsgutachten und seine "Stationen" unter Einschluss der Prozessvoraussetzungen, der Schlüssigkeitsanforderungen, der Darlegungs- und Beweislast sowie eine äußerst fundierte und interessant zu lesende Darstellung des Beweisaufnahmerechts, die unmittelbar zum Urteil überleitet. Die Besonderheiten des Gutachtens aus Anwaltssicht werden eingehend dargestellt, wobei auch taktische Erwägungen zur Sprache kommen, die unter dem Punkt "Zweckmäßigkeitserwägungen" zu behandeln sind. Ich hätte mir gewünscht, diese Darstellung als Referendar gekannt zu haben. Der Band hat gute Aussichten zumindest in NRW zum Standardwerk der Referendarsausbildung zu werden. 

Der 3. Teil behandelt examenswichtige Sonderfälle wie Haupt - und Hilfsantrag, Aufrechnung und Hilfsaufrechnung, verspätetes Vorbringen, Fragen der Klagehäufung, Widerklage, Feststellungsklage, Urkundenprozess und Berufung sowie natürlich die Erledigung der Hauptsache. Über den gesamten Band verstreut sind Fälle und Lösungen, die so in die Darstellung integriert sind, dass der Leser die Ausführungen am Fall anwenden kann. Der 4. Teil stellt die Technik der Urteilsabfassung in den Vorgrund und enthält auch einen Katalog der typischen Fehler der Tatbestandsabfassung und der Abfassung der Entscheidungsgründe. Des Weiteren werden auch Sachbericht, Beschluss und Anwaltsschriftsätze behandelt. Dargestellt werden in Teil 5. auch die maßgeblichen Grundlagen des Aktenvortrags, der in den meisten Bundesländern die mündliche Staatsprüfung einleitet. Teil 6 enthält Klausuren und Falllösungen, unter Einschluss der Anwaltsklausur und zwar eine Musterrelation und zwei Klausuren, die auf Fehlerquellen hin analysiert werden.

Es gibt zwar eine ganze Reihe vergleichbarer Werke, jedoch ist es dem Verfasser gelungen, dem Leser die nötigen Kenntnisse für die Bearbeitung des Zivilrechtsfalles in der juristischen Praxis in der "richtigen Mischung" zu vermitteln. Als Referendar sollte man es sich zumindest einmal näher ansehen.