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Ralf Hansen Arbeitszeugnisse
für Rechtsanwaltsfachangestellte und Referendare Eine
Rezension zu: Müller,
Bernd Arbeitszeugnisse für
Rechtsanwaltsfachangestellte und Referendare Neuwied/Kriftel:
Luchterhand-Verlag, 1999, 278
Seiten mit CD-ROM, DM 58,00,- ISBN
3-472-03488-2 §
630 BGB verpflichtet den Arbeitgeber zur Zeugniserteilung, wenn das
Arbeitsverhältnis beendet wird und der Arbeitnehmer ein Zeugnis
verlangt. Ihre Nichterteilung bei Verlangen nach Fälligkeit birgt u.U.
erhebliche Haftungsrisiken (S. 21 ff), die eingehend behandelt werden.
Zeugnisse haben eine erheblich steuernde Wirkung für das berufliche
Fortkommen. Ein anwaltlicher Arbeitgeber sollte daher Zeugnisse
qualifiziert erstellen können. Dazu verschafft dieses Buch das
entsprechende Know-How für die Praxis. Es versetzt aber auch den
Adressaten des Zeugnisses in die Lage den Zeugnis-Code nachzuvollziehen.
Der Verfasser weist deutlich darauf hin, dass nach der Rspr. des BAG
(die Nennung einiger Fundstellen wäre sicher hilfreich) versteckte
Codierungen und Wertungen in einem Arbeitszeugnis nicht enthalten sein dürfen,
vielmehr aus dem Wortlaut die Bewertung ersichtlich sein muss (Grundsatz
der “Zeugnisklarheit”, S. 17). Nichtsdestoweniger legt der Verfasser
die gängigen “Geheimcodes” offen. Das Buch ist zugeschnitten auf
eine anwaltliche Leserschaft, die in diesem arbeitsrechtlichen Bereich
nicht spezialisiert ist, aber dennoch derartige Dokumente immer wieder
anfertigen muss. Zunächst
werden die rechtlichen Grundlagen knapp und praxisnah dargestellt. Auch
“sensible” Materien wie Zeugniswiderruf des Arbeitgebers (bei
Irrtum, es gilt die Frist des § 121 BGB) finden eine zuverlässige
Darstellung. Zur Dokumentation auch der Übergabe des Zeugnisses beim
“letzten Termin” empfiehlt der Verfasser (RA in Hamburg) eine
Ausgleichsquittung, in der alle übergebenen Unterlagen genannt sind.
Die Beachtung dieses Hinweises kann viel Zeit, Geld und Nerven sparen.
Hilfreich sind auch die Hinweise zur Form des Zeugnisses, deren
Einhaltung aber eigentlich selbstverständlich sein sollte (S. 17 f).
Wichtige Hinweise finden sich auch zur Rechtmäßigkeit der (meist
telefonischen) Auskunft des Altarbeitgebers bei Kontaktierung durch
einen potentiellen Neuarbeitgeber (S. 26 ff), die an ein berechtigtes
Interesse zu knüpfen ist, falls der Arbeitnehmer nicht einverstanden
ist. Eine Hinterlegung einer Art “Schutzschrift” beim Altarbeitgeber
zwecks Untersagung der Auskunftserteilung ist angesichts der geringen
Justiziabilität dieses Bereiches praktisch sinnlos. Der Datenschutz ist
allerdings auch bei Auskünften zwingend zu beachten. Schuldhafte
Falschauskünfte können zur Haftung des Altarbeitgebers führen. Vor
ihnen wird ebenso gewarnt, wie vor Gefälligkeitszeugnissen. Die
einzelnen Zeugnisarten werden anhand von Beispielen durchdiskutiert. Im
Zentrum steht regelmäßig das qualifizierte Arbeitszeugnis, das auch
den Schwerpunkt der Ausführungen darstellt (S. 36 ff).
Hier besteht nach der Rspr. des BAG eine strikte Wahrheitspflicht, der
aber eine Verpflichtung zur wohlwollenden Beurteilung korrespondiert,
die allerdings die Wahrheitspflicht nichts suspendieren kann.
Die Einzelprobleme (Krankheit, Straftaten, etc.) werden Punkt für
Punkt abgearbeitet. Die Rspr. hat hier sehr enge Grenzen gezogen, die
auch von einer Erwähnung der Kündigungsgründe im Zeugnis abraten
lassen. Von großem Interesse sind die Ausführungen unter 16.4.2, die
die gängigen Codes bezüglich der Leistungsfähigkeit offen legen. Sie
sind regelmäßig Gegenstand der einschlägigen Judikatur. Der Leitfaden
schildert eingehend die Technik der Erstellung qualifizierter
Arbeitszeugnisse anhand zahlreicher Beispiele. Einzelne Zeugnismuster
vereinfachen die Umsetzung dieser Technik in die arbeitsrechtliche
Praxis (S. 90 ff). Sie sind nach Notenstufen differenziert.
Textbausteine für die Erstellung von Zeugnissen für
Rechtsanwaltsangestellte und Auszubildende runden diese Ausführungen ab
und vereinfachen die Umsetzung, sollten aber stets anhand des
Einzelfalles modifiziert werden. Von “Formularzeugnissen” rät der
Autor dringend ab. Die
beiden letzten Kapitel des Buches sind insbesondere für (auch
angehende) Referendare interessant, da sie den wichtigen Bereich der
Referendarzeugnisse in der Anwaltsstation behandeln. Auch hierzu werden
Textbausteine angeboten. Die
dem Buch beigefügte Diskette enthält nicht nur alle im Buch aufgeführten
Textbausteine, sondern auch einen ausgefeilten Texteditor für die
Zeugniserstellung auf Windows-Basis, dessen Bedienung keinerlei Probleme
aufwirft. Mit diesem Editor können die Zeugnisse individuell
“komponiert” werden. Zeugnisse zu erstellen, dürfte unter diesen
Bedingungen keine Schwierigkeit mehr sein. Buch
und CD werden der anwaltlichen Zeugnispraxis von hohem Nutzen sein. In
jedem Falle liegt ein zuverlässiger Leitfaden für die Praxis in diesem
empfindlichen Bereich vor, der enorme Zeitvorteile bringt.
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