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Ralf Hansen Wirtschaftsstrafrecht im Überblick Eine
Rezension zu: Hans Achenbach/Andreas Ransiek (Hrsg.) Handbuch Wirtschaftsstrafrecht Erstauflage
Reihe: Recht in der Praxis Heidelberg:
C. F. Müller, 2004, 1.083 S. ISBN
3-8114-2974-4 http://www.cfmueller-verlag.de
Das deutsche Wirtschaftsstrafrecht ist eine recht unübersichtliche Querschnittsmaterie, die zudem noch zahlreiche Bezüge zum öffentlichen Recht und zum Zivilrecht aufweist, vom Europa- und Völkerrecht ganz zu schweigen. Das interessante Handbuch hat es sich zum Ziel gesetzt, die Zusammenhänge deutlicher werden zu lassen, die Strukturen herauszuarbeiten und in die Anwendungspraxis einzuführen. Ausgeklammert wurden das Steuerstrafrecht als Spezialmaterie sowie das Umwelt- und Verbraucherschutzstrafrecht, da die Stofffülle ohnehin immens ist. Die Darstellung spricht insbesondere die Rechtspraxis an. Geboten werden insbesondere Übersichten über den jeweiligen Themenkreis, ohne kommentarartige Detailfülle anzustreben. Die Darstellungen eignen sich daher auch zur Einarbeitung. Nur gestreift werden allerdings strafprozessrechtliche Problemstellungen. Der Umfang des Bandes erlaubt nur eine eher kursorische Vorstellung des Inhalts. Das Handbuch ist äußerst systematisch angelegt und auch die einzelnen Kapitel überzeugen durch Systematisierung des Stoffes. Ordnungswidrigkeitsrechtliche Aspekte werden intensiv einbezogen. Kapitel I spricht zunächst Zurechnungsprobleme an, die sich daraus ergeben, dass Unternehmen als Rechtsträger strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden können, sondern nur natürliche Personen, denen unternehmensbezogenes Handeln zugerechnet wird, was oftmals erhebliche Probleme im Bereich Täterschaft und Teilnahme aufwirft. Die Ausführungen setzen sich allerdings intensiv mit der ordnungswidrigkeitsrechtlichen Regelung des § 30 OWiG auseinander, der eine unternehmensbezogene Zurechnung erlaubt. Auch § 13O OWiG, der die betriebliche Aufsichtspoflichtverletzung zum Gegenstand hat, findet hinreichende Beachtung. Kapitel II hat die strafrechtliche Produkthaftung zum Gegenstand, die inzwischen neben der zivilrechtlichen Produkthaftung eine enorme Bedeutung gewonnen hat und deren Entwicklung in den letzten Jahrzehnten genau nachgezeichnet wird. Die wichtigsten Tatbestände werden zwar vorgestellt, doch zeigt die Darstellung, dass die maßgeblichen Probleme im Bereich der "Allgemeinen Lehren" liegen, so etwa hinsichtlich der Zurechnung des unechten Unterlassens und bei der Fahrlässigkeit, soweit diese strafrechtlich geahndet wird. Kapitel III behandelt ausführlich die Delikte gegen den Wettbewerb, die in die Bereiche des Lauterkeits- und des Kartellstrafrechts unterteilt werden, wobei im letzteren Bereich eine Dominanz des Ordnungswidrigkeitenrechts überwiegt, denen allerdings eine höhere praktische Bedeutung zukommt als den Straftatbeständen des Lauterkeitsrechts. Einschlägige Tatbestände finden sich allerdings auch im StGB. Der Abschnitt 2 beschäftigt sich denn auch in einem Überblick mit Wirtschaftskorruption, also Bestechung und Bestechlichkeit im Wirtschaftsbereich. Abschnitt 3 erläutert die Straftatbestände des UWG, allerdings noch auf dem Stand vor der UWG-Reform, die allerdings im strafrechtlichen Bereich keine größere Änderung gebracht hat. Das Kartellstrafrecht wird zunächst hinsichtlich der praktisch wichtigen strafrechtlichen Verstöße gegen Ausschreibungsregelungen untersucht, die unter dem Aspekt der §§ 263, 298 StGB, 82 GWB maßgeblich sind, um sodann in einem weiteren Abschnitt die Bußgeldtatbestände des GWB zu analysieren, gefolgt von Ausführungen zum europäischen Kartell- Bußgeldrecht. Kapitel IV hat die Delikte gegen die staatliche Wirtschaftslenkung zum Gegenstand, ausgehend von den Verstößen gegen das WiStG, dessen Tatbestände in einer interessanten Übersichtsdarstellungen dieser Art vorgestellt werden. Der Beitrag weist etwa auf die schwierige Handhabung des § 4 WiStG hin, der unangemessen hohe Entgelte in Gewerbe und Beruf sanktioniert, die Frage der Höhe aber nicht definiert und letztlich auch nicht zuverlässig definieren kann, da es eines dynamischen Vergleichsmaßstabs anhand des üblichen Marktpreises bedarf. Abschnitt 2 beschäftigt sich mit dem Subventionsbetrug, der in § 264 StGB sanktioniert ist, dessen Auslegung viele Detailfragen aufwirft, die in das öffentlichrechtliche Subventionsrecht verweisen. Entsprechend intensiv wird denn auch das Subventionsverfahren aufgearbeitet, ohne dessen nähere Kenntnis die Tatbestandsmerkmale kaum ausgelegt werden können. Weitere Abschnitte beschäftigen sich mit den Außenwirtschaftsverstößen und dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Kapitel V hat die allgemeinen Vermögensdelikte im Wirtschaftsstrafrecht zum Gegenstand, ausgehend vom Betrug. Die Darstellung ist ungemein lesenswert, weil sie diesen Tatbestand als Kommunikationsdelikt liest, die Rechtsgutsbestimmung genau analysiert und insbesondere sehr interessante Ausführungen zum Betrug als empirischen Sachverhalt im Sinne einer kommunikationstheoretischen Aufarbeitung auch medientheoretischer Implikationen enthält. Dem Beitrag folgen ebenfalls sehr ausführliche Ausführungen zur Untreue, die fast kommentarartige Dichte erreichen und insbesondere auch ein Lexikon besonderer Untreue-Konstellationen enthalten, die die maßgeblichen Praxis-Fälle souverän aufarbeitet. Ein weiterer Abschnitt beschäftigt sich mit dem strafbaren Wucher mit konkreten Berechnungsmethoden zur Bestimmung des Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung. Kapitel VI hat Daten - und Datennetzdelikte zum Gegenstand, beginnend mit einem Beitrag über "Straftaten gegen die betriebliche Datenverarbeitung", die die im einzelnen in Betracht kommenden Delikte - auch des Datenschutznebenstrafrechts - einer eingehenden Gesamtschau unterzieht und auch einen Wegweiser durch dieses "Labyrinth" enthält. Der folgende Beitrag behandelt die Straftaten im Bereich der elektronischen Kommunikation unter besondere Berücksichtigung des Internetstrafrechts, mit einer sehr klaren Analyse des einschlägigen internationalen Strafrechts und der spezifischen Zurechnungsgrundsätze nach MDStV und TDG, etwa auch für die Fragen der strafrechtlichen Haftung für Hyperlinks, bei denen der Verfasser den unmittelbaren Verweis als täterschaftliches Zugänglichmachen bei Kenntnis des Inhaltes ansieht, die lediglich in einigen Fällen als Unterstützungsleistung anzusehen ist, ohne das nähere Differenzierungen aus dem Kontext vorgenommen werden. Kapitel VII behandelt in einer ausgezeichneten Übersicht die Insolvenzdelikte, ausgehend von den Insolvenzstraftaten des StGB, also der §§ 283 - 283 d StGB, die sehr detailliert analysiert werden, um sodann Fragen der Insolvenzverschleppung zu behandeln, vornehmlich am Beispiel der GmbH als der maßgeblich betroffenen Rechtsform. Behandelt werden aber in einem weiteren Abschnitt auch Verstöße gegen §§ 5, 6 GSB. Kapitel VIII widmet sich den gesellschaftsrechtlichen Bilanz-, Prüfer- und Falschangabendelikten. Kapitel IX hat den Kreditbetrug sowie die Fälschung und den Missbrauch von Zahlungskarten zu Gegenstand, wobei § 152 b StGB bereits berücksichtigt wird. Kapitel X stellt die Kapitalmarktdelikte dar, ausgehend vom Kapitalanlagebetrug. Ein weiterer Abschnitt geht ausführlich auf die Marktpreismanipulation und den verbotenen Insiderhandel nach BörsG und WpHG ein. Der folgende Abschnitt beschäftigt sich mit den Strafnormen des Bankrechts. Kapitel XI geht auf die Straftatbestände im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes näher ein und behandelt im ersten Abschnitt das komplizierte Urheberstrafrecht, der allerdings etwa die Ausführungen zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gerade auch beim Endabnehmer recht knapp hält. Es folgt ein Beitrag zum Patent- und Gebrauchsmusterstrafrecht sowie ein Abschnitt zum Markenstrafrecht. Kapitel XII geht intensiv auf die Delikte auf dem Gebiet des Arbeitslebens ein, so etwa auf das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen durch Arbeitgeber, die illegale Arbeitnehmerüberlassung, die illegale Beschäftigung von Ausländern und Fragen der Schwarzarbeit. Kapitel XIII beschäftigt sich mit den Problemen der Geldwäsche, während Kapitel XIV sich mit den praktisch äußerst wichtigen Problemstellungen bei der Vermögensabschöpfung und der Zurückgewinnungshilfe auseinandersetzt. Das Handbuch bietet eine ausgezeichnete Übersicht über die Praxisfragen des Wirtschaftsrechts und dürfte sich zum Standardwerk entwickeln.
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