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Ein Leitfaden für die Durchsetzung
von Wiederaufnahmen in Strafsachen
Eine Rezension zu:
Klaus Marxen/Frank Tiemann
Die Wiederaufnahme in Strafsachen
Reihe: Praxis der Strafverteidigung Heidelberg: C. F. Müller
2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage
2006, 221 S.
ISBN 3-8114-2320-7 Die Durchsetzung von Wiederaufnahmen in Strafsachen ist ein schwieriges Unterfangen, zumal derartige Verfahren nicht gerade häufig vorkommen und seltener von Erfolg gekrönt sind. Das interessante Handbuch bietet eine umfassende Praxisdarstellung zum Wiederaufnahmerecht, dass sich vom sonstigen Strafverfahrensrecht erheblich unterscheidet. Das Wiederaufnahmerecht versucht die Spannung zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit angemessen zu lösen. Die §§ 359 ff StPO sind allerdings vom Gedanken der Rechtssicherheit geprägt und lassen Wiederaufnahmen nur in seltenen Fällen zu. Dem trägt die ausgezeichnete Darstellung Rechnung und stellt klar, dass die Praxis der Widderaufnahmeverfahren sehr unbefriedigend ist. Die Möglichkeiten keineswegs seltene Fehlurteile in Strafsachen zu korrigieren sind begrenzt. Der erste Teil des Bandes behandelt die Zulässigkeitsvoraussetzungen und geht hier intensiv auf den Katalog der Wiederaufnahmegründe ein, wobei selbstredend der Schwerpunkt auf die Bedeutung neuer Tatsachen und Beweismittel als entscheidender Wideraufnahmegrund gelegt wird, der meist umfangreiche Ermittlungen und Recherchen voraussetzt. Da es sich auch um ein Anleitungsbuch handelt, wird intensiv dargelegt, wie man als Verteidiger ein solches Vorbringen schlüssig macht und einen Wiederaufnahmeantrag für den oftmals inhaftierten Mandanten sorgfältig formuliert. Dem schließen sich in Teil eingehende Hinweise für das Verfahren bei Begründetheit eines solchen Antrags an. Das Kapitel setzt sich hier intensiv mit Problemen der Beweisaufnahme und der Widerholung der Hauptverhandlung auseinander. Kapitel 3 setzt sich mit der Vorbereitung eines Wideraufnahmeantrags auseinander. Es liegt auf der Hand, dass in diesem Zusammenhang eingehende Hinweise zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts gegeben werden und die Möglichkeit einer Verteidigerbestellung nach § 364 a StPO erörtert wird. Nicht näher erörtert werden Honorarfragen. Angesichts der erforderlichen Zeitaufwandes wird sich ein solches Verfahren von einem Verteidiger kaum ohne Honorarvereinbarung durchführen lassen. Fragen eines Vollstreckungsaufschubs behandelt Kap. 4, während Kap.5 kurz auf Wiederaufnahmeverfahren zugunsten eines Verstorbenen eingeht, etwa bei durch Nazi-Gerichte zu Unrecht verurteilten Personen, die schwierige Probleme aufwerfen, aber angesichts einer neuen BGH - Entscheidung kaum noch Bedeutung haben werden. Dargestellt werden aber auch in Kap. 6 Besonderheiten einer Wiederaufnahme nach § 79 BVerfGG und Besonderheiten der Wiederaufnahme in Bußgeldsachen in Kap.8. Kommt der Antrag durch und wird das Urteil aufgehoben, stellen sich Ansprüche des Betroffenen auf Entschädigung, die Gegenstand des Kap.8 sind. Der interessante Anhang bietet Muster von Verteidigerschriftsätzen, die zeigen, dass derartige Verfahren in die Hände von Spezialisten für Strafverteidigung gehören, die mit solchen Verfahren möglichst Erfahrung haben sollten. Die ausgezeichnete Darstellung bietet den wohl interessantesten Praxisleitfaden für die Durchsetzung von Wiederaufnahmeanträgen in Strafsachen.
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