Wettbewerbsrecht

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Ralf Hansen

Ein Praxiskommentar zum UWG

Eine Rezension zu:

Friedrich L. Ekey/Diethelm/Klippel/Jost Kotthoff/
Astrid Meckel/Gunda Plaß
unter Mitarbeit von
 
Antje Brämer/Detlev Gabel/Manuel Jansen/Franziska Kramer

Wettbewerbsrecht

Reihe: Heidelberger Kommentar

Heidelberg: C.F. Müller 
2. Aufl., 2005, 1.366 S
ISBN 3-8114-3053-X

http://www.cfmueller-verlag.de


Das erheblich veränderte UWG trat am 8. Juli 2004 in Kraft und löste das alte UWG von 1909 ab. Es enthält sowohl systematische als auch inhaltliche Änderungen. Die Neuauflage arbeitet den Gesetzgebungsprozess auf und bietet der Praxis eine kompakte Kommentierung des aktuellen Rechtsstands. Die Kommentierung befindet sich auf dem Stand vom 15.09.2004, berücksichtigt aber in Einzelheiten auch noch jüngere Entwicklungen. Da die Kommentierung auf den juristischen Praktiker zielt, beschränkt sie sich auf das Wesentliche und bietet insbesondere einen Leitfaden durch die kaum mehr zu übersehende Rechtsprechung.

Die kurz gehaltene Einleitung führt in die Grundlagen des Lauterkeitsrechts ein, behandelt die historischen Grundlagen und Entwicklungen, lenkt den Blick auf die europarechtliche Perspektive, die das Lauterkeitsrecht inzwischen beherrscht, und geht auf den Wettbewerb der öffentlichen Hand ein.

Teil I enthält die Kommentierung zum UWG. Im Rahmen der Kommentierung des für das UWG zentralen § 3 wird näher auf die Einbeziehung des Verbraucherschutzes durch § 1 UWG als Schutzzweck für das UWG eingegangen, den der BGH allerdings bereits zuvor schon anerkannt hatte. Angesichts der Rspr. des EuGH bahnt sich ein Wechsel von einer empirischen Begriffsbildung hin zu einem normativen Umworbenenbegriff an, dem sich die Rechtsprechung in Deutschland über kurz oder länger anschließen dürfte. Angesichts der Fallgruppenbildung in § 4 UWG hat § 3 UWG nur noch Auffangcharakter. Die einschlägigen Fallgruppen werden daher im Rahmen des § 4 UWG eingehend behandelt. Die gesetzlichen Fallgruppen des § 4 UWG sind nicht abschließend, bewirken aber eine Präzisierung in dessen Rahmen das bisherige Case - Law zu § 1 UWG aber noch weitgehend herangezogen werden kann, da die anerkannten Fallgruppen weitgehend lediglich kodifiziert wurden. Der Teufel steckt hier allerdings im Detail. So enthält etwa § 4 Nr.11 UWG eine wesentliche restriktivere Regelung. Gleichwohl ist die aktuelle Fassung durch die Rspr. des BGH bereits vorgezeichnet worden. Die Differenzierung zwischen werthaltigen und wertneutralen Normen wurde zugunsten einer wettbewerbsfunktionalen Betrachtungsweise verabschiedet. Maßgeblich ist heute, dass es sich bei der fraglichen Norm um eine Norm mit Marktbezug handelt. Damit geht es maßgeblich darum, eine Differenzierung zwischen Normen mit und ohne Marktbezug vorzunehmen. Die Kommentierung orientiert sich hier zutreffend an einer Fallgruppenbildung.

Bei der Kommentierung des § 5 UWG wird der europarechtliche Hintergrund der Norm eingehend berücksichtigt und insbesondere auch die Rspr. des EuGH eingehend analysiert. Gegenüber § 3 UWG a.F. enthält diese Norm erhebliche Veränderungen, die auf die Rechtsanwendung nicht ohne Auswirkung bleiben können. Die Kommentierung enthält eine sehr klare Analyse der Änderungen gegenüber § 3 UWG a.F. So wird deutlich, dass § 5 UWG nur noch einen Unterfall des irreführenden Wettbewerbs nach § 3 UWG n.F. darstellt. Intensiv erörtert wird etwa auch die Frage, ob § 5 UWG Schutzrechtscharakter für § 823 II BGB zukommt. Diese Frage wird mit der Begründung verneint, dass ein Vorrang des § 434 I 3 BGB besteht, dessen Regelung mit dieser Konstruktion unterlaufen werden könnte, so dass eine Schutzlücke nicht besteht. Intensiv eingegangen wird insbesondere auch auf § 5 IV und V UWG, mit denen der Gesetzgeber weitgehend Neuland betreten hat, nachdem die §§ 7 und 8 a.F. UWG ersatzlos gestrichen wurden. Versuche der Ahndung eines Preissenkungswettbewerbs werden zunehmen, da der Markt "Dumpingangebote" vehement nachfragt. Die Kommentierung zeigt allerdings die Grenzen einer solchen Ahndung eingehend auf, da Preissenkungswettbewerb grds. zulässig ist und nur Auswüchse mit Hilfe des Lauterkeitsrechts reguliert werden können. Erheblich in die Diskussion geraten ist indessen § 5 V UWG, da die Werbung für nicht ausreichend vorrätige Ware allem Anschein nach deutlich zunimmt, was auch durch unzulässige Lockangebote geschehen kann. Die Kommentierung zeigt, dass hier noch deutliche Unsicherheiten bestehen, etwa wenn die nicht vorrätige Ware kurzfristig bestellt werden kann.      

Intensiv behandelt werden die vergleichende Werbung nach § 6 UWG, die nur teilweise in das UWG passende Regelung des § 7 UWG und insbesondere die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche der §§ 8 - 10 UWG. Im Rahmen des § 8 UWG wird die in Jahrzehnten gewachsene Dogmatik der wettbewerbsrechtlichen Ansprüche, allen voran des Unterlassungsanspruchs, souverän aufgearbeitet. Die Kommentierung des § 12 UWG enthält eine sehr verlässliche Darstellung des Wettbewerbsprozessrechts und der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Abmahnkosten sind nunmehr nach §§ 12 I 2, 9 UWG, §§ 823 I, II BGB i.V.m. UWG - Vorschriften und § 826 BGB ersatzfähig. Die §§ 683, 670, 677 BGB spielen demgegenüber keine Rolle mehr. Nicht näher behandelt, wird die Frage der örtlichen Zuständigkeit für die Einklagung der Abmahnkosten, die richtigerweise der Zuständigkeit für den Unterlassungsanspruch folgt. Kommt es zu einer einstweiligen Verfügung, wird diese zugestellt und kein Widerspruch erhoben, stellt sich das Problem des Abschlussschreibens, um die Regelung endgültig werden zu lassen. Um die Vergütungsberechnung herrscht ein gewisser Streit. Die Autoren vertreten die Auffassung, dass bei bereits erteiltem Klageauftrag eine 0,8 Prozessgebühr nach § 2 II RVG i.V.m. VV 3101 RVG anfällt, wohingegen bei nicht erteiltem Prozessauftrag nach VV 2400 abzurechnen ist und zwar in einer Höhe von 0,8, nicht aber von 15, bzw. 1,3, da bereits nach altem Gebührenrecht die verminderte Prozessgebühr bei fehlendem Klageauftrag maßgeblich war. 

Teil II enthält angesichts des Sachzusammenhangs eine Kommentierung der PreisangabenVO. Sehr interessant und lesenswert sind die kurzgehaltenen Berichte des Teils III, die - wie im Parallelkommentar zum Markenrecht - Übersichten zum Lauterkeitsrecht in 22 Staaten bieten, nicht nur der Mitgliedsstaaten der EU. Es folgen Anhänge, die mehr oder weniger alle einschlägigen Rechtsgrundlagen wiedergeben unter Einschluss auch der einschlägigen völkerrechtlichen Verträge. Die im Kommentar verarbeitete Rechtsprechung wird in einem vorzüglichen Register aufgearbeitet.    

Die vorzügliche Praxiskommentierung bietet einen äußerst interessanten Wegweiser durch die Labyrinthstruktur des deutschen Lauterkeitsrechts.