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Ralf Hansen Ein Leitfaden zur Wahrnehmung von Mandaten im Wettbewerbsrecht Eine Rezension zu: Gero
Himmelsbach Das
Mandat im Wettbewerbsrecht Ansprüche,
Verfahren, Taktik, Muster Erstauflage in der Reihe: BERUFSPRAXIS RECHTSANWÄLTE München:
C.H. Beck, 2002, 282 S., E 23,00,-
ISBN
3-406-49363-7 Das
Wettbewerbsrecht ist eines der schillernsten Materien des
Wirtschaftsrechts. Es wird in erheblichem Umfang vom Richterrecht
beherrscht, da es sich maßgeblich auf die Generalklauseln der §§ 1, 3
UWG stützt, nachdem in den letzten 15 Jahren vom Europarecht erhebliche
Impulse für die Umwälzung und Verabschiedung spezieller Tatbestände
ausgegangen sind, die von erheblich bevormundenden Tendenzen zum
liberalen Leitbild des mündig gewordenen Abnehmers geführt haben,
dessen Schutz das UWG mittelbar dient, indem es Optionen eröffnet für
eine Selbstregulierung des Absatzmarktes von Anbietern von Waren und
Dienstleistungen unterhalb der Schwelle staatlicher Eingriffe, um Störungen
der marktimmanenten Allokationsmechanismen zu beseitigen. So schillernd
die Materie ist, so schwer ist es, sich das nötige Fachwissen
anzueignen, um in der Praxis zu bestehen. Der Verfasser will dem
Rechtsanwalt den “Markteintritt” in diesen Fachbereich erleichtern,
ohne selbstredend die gängigen Kommentare und Handbücher zu ersetzen,
die sattsam bekannt sind. Dies gelingt - um das Ergebnis gleich
vorwegzunehmen - insgesamt vortrefflich. Im
ersten Teil stellt der Verfasser in einem interessanten und sehr
lesenwerten Abriß das materielle Wettbewerbsrecht vor, so wie es die
Rechtsprechung in Jahrzehnten auf der Grundlage des UWG entwickelt hat.
Es ist sehr erfreulich, daß insbesondere die “leading cases” sehr
plastisch aufgearbeitet werden und zwar entlang der anerkannten
Fallgruppen zunächst des § 1 UWG. Die Erläuterung erfolgt anhand
herausragender Fälle, so daß insoweit eine Art Fallkompendium
entstanden ist, daß schnelles Nachschlagen ermöglicht. In diesem
Zusammenhang stechen insbesondere die Ausführungen zur unlauteren
Kundenbeeinflussung nach Wegfall des Rabattgesetzes und der ZugabeVO
aufgrund der E-Commerce-Richtlinie der EG hervor. Art. 3 dieser RL hätte
es ermöglicht, das Anbieter aus anderen Mitgliedsstaaten Europas höhere
Rabatte hätten gewähren können, so daß sich das - europarechtlich
ungelöste Problem - der Inländerdiskrimierung gestellt hätte, wenn
man diese Normen nicht abgeschafft hätte. Damit sind die Probleme aber
keinesfalls gelöst, da sich in diesem Zusammenhang weiter erhebliche
wettbewerbsrechtliche Probleme stellen, die nunmehr in die Fallgruppen
des “Kundenfangs” und des “Verbots der irreführenden
Preisgestaltung” fallen. Dem Verfasser ist völlig zuzustimmen, daß
die Festlegung der Grenzen nunmehr erheblich schwieriger geworden ist.
Manches ist vielleicht etwas knapp dargelegt, etwa die
wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Telefonmarketing und
Telefaxwerbung, die erhebliche Praxisfragen aufwerfen. Hinsichtlich der
Spamming - Problematik bei Werbe-E-Mails hält der Verfasser derartige
Mails für zulässig, wenn ihr Werbecharakter aus der Betreffzeile
erkennbar ist und eine Abbestellmöglichkeit besteht. Dies kann jedoch
kaum auf die massenweise Versendung der immer gleichen Bulk-Mail
zutreffen und dürfte angesichts der technischen möglichen opt-in-Lösungen
zu kurz greifen. Oftmals werden hier Größenordnungen von 20 - 30 Mails
pro Tag und Adresse erreicht, die eine schärfere Beurteilung notwendig
machen, auch eingedenk anderer Regelungsmuster in Europa. Eine andere
Frage ist, ob eine solche “Streustrategie” werbestrategisch nicht
einen “Bumerangcharakter” hat, da ein Zurückgreifen auf ein solches
Angebot überaus zweifelhaft ist. Spam funktioniert wirtschaftlich
nicht, aber bis sich diese Erkenntnis herumgesprochen hat, dürfte noch
einige Zeit vergehen. Ingesamt werden die werberechtlichen Probleme der
Internetwerbung in aller Kürze straff und prägnant durchdiskutiert, so
auch die Problematik der Werbung durch Popup-Fenster, deren Belästigungscharakter
zutreffend nicht ohne weiteres zur Annahme der Unlauterkeit der Werbung
führt. Wenig zu finden ist zur wichtigen Fallgruppe “Rechtsbruch”.
Auch bei § 3 UWG werden die Fallgruppen überzeugend durchdiskutiert,
so etwa zur Alleinstellungswerbung, die für den Werbenden stets die
Gefahr einer Abmahnung birgt. Interessant diskutiert wird auch die Frage
der “Sonderveranstaltungen” nach § 7 UWG. Auch hier bahnen sich
europarechtlich verursachte Veränderungen an. Etwa breiter könnte der
Einfluß des Europarechts auf das deutsche UWG dargestellt werden, da
dieser Einfluß gar nicht mehr unterschätzt werden kann. Der erste Teil
bietet insgesamt einen guten Überblick über die Rechtswicklung im
materiellen deutschen Lauterkeitsrecht. Der
zweite Teil beschäftigt sich zunächst mit den zivilrechtlichen Ansprüchen
und den Fragen der Aktivlegitimation des §13 V UWG, um sodann zur
Problematik der Abmahnung zu kommen, die als Selbstregulierunginstrument
im Wettbewerbsrecht - wie im gesamten gewerblichen Rechtsschutz - eine
überragende Bedeutung hat. Als Serienabmahnung viel gescholten, ist sie
insgesamt als Instrument der Selbstregulierung unentbehrlich. Zur
Abmahnung und zu den richtigen Formulierungen finden sich denn auch eine
ganze Reihe sehr interessanter Praxistipps, nicht zuletzt etwa zur
Abgabe einer modifizierten Unterwerfungserklärung. Auch die negative
Feststellungsklage als Abwehrmittel gegen unberechtigte Abmahnungen wird
kurz erläutert. Ebenso andere Abwehrmöglichkeiten. Der Verfasser
vertritt die treffende Auffassung, daß es einer vorausgehenden
Gegenabmahnung nicht bedarf, ohne dies allerdings näher zu begründen.
Insgesamt wird hier eine gute Zusammenfassung des Rechts der Abmahnung
geboten, die zudem leicht zu lesen ist und auch als Einführung dienen
kann. Teil 3 widmet sich dem gerichtlichen Verfahren, in dessen Zentrum das Verfügungsverfahren steht. Besonders intensiv setzt sich der Verfasser in diesem Zusammenhang mit der widerleglichen Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG auseinander. Gut dargelegt wird die unterschiedliche Praxis der Landes- und Oberlandesgerichte zur Frage der Widerlegung der Dringlichkeit aufgrund zu langen Zuwartens des Verletzten, die sehr schwanken. Sehr praxisrelevante Hinweise finden sich zur Glaubhaftmachung. Der interessierte Leser wird sein Augenmerk allerdings auch sehr schnell auf eines der interessantesten Kapitel des Buches lenken, da hier erhebliche Rechtsdurchsetzungsprobleme bestehen: Verfügungsverfahren gegen Störer im Ausland. Innerhalb der Reichweite der EuGVVO und der ZustVO bewegt sich der deutsche Jurist heute schon weitgehend auf vertrauterem Terrain, das jedoch verlassen wird, wenn es darum geht, allein schon eine Klage außerhalb dieses Bereiches zuzustellen, da die betreffenden Haager Abkommen einige Anwendungsprobleme aufwerfen, da die Mühlen der Justiz in dem ein oder anderen Vertragsstaat noch weitaus langsamer mahlen als in Deutschland, was Mandanten oft schwer zu vermitteln ist. Diese Probleme werden denn auch offen angesprochen. Insgesamt werden alle maßgeblichen Aspekte sehr zuverlässig behandelt, auch des seltener gewordenen Hauptverfahrens. Der Anhang bietet neben Checklisten, auch das Muster einer Abmahnung, einer Schutzschrift sowie der maßgeblichen Schriftsätze, die für den Anwender sehr nützlich sind, sowie weitere Dokumente. In
einer leicht faßlichen Form werden die zentralen Aspekte des
Wettbewerbsrechts sehr praxisnah und unmittelbar am Fall anwendbar
vermittelt. Insbesondere dem Berufsanfänger wird die Rechtsanwendung in
diesem schwierigen Bereich durch die intensive Lektüre des Buches sehr
erleichtert.
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