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Ralf Hansen Rechtliche
Folgen emotionaler Bindung Eine
Rezension zu: Wolfram
Waldner Notar
in Bayreuth Eheverträge,
Scheidungs- und Partnerschaftsvereinbarungen für
die notarielle und anwaltliche Praxis Bielefeldt:
Erich - Schmidt - Verlag, 2001, 179 S. ISBN
3-503-06011-1 http://www.erich-schmidt-verlag.de Ehen
scheitern fast ebenso oft wie sie eingegangen werden, also ist vertragliche
Absicherung sinnvoll, bei allem Überschäumen der Emotionen und um deren
Umschlag ins Gegenteil aus Anlaß von Trennungen weitgehend zu neutralisieren.
Wie der Verfasser im Vorwort schreibt, ist der Gesetzestext regelmäßig nur auf
den typisierten Normalfall zugeschnitten, nicht auf individuelle Situationen,
die juristische Beratung und nachfolgende Vertragsgestaltung verlangen. Treffend
werden Eheverträge als zumeist vorsorgliche Scheidungsvereinbarungen
charakterisiert. Der band legt die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung bei den
vier ins Auge gefaßten Vertragstypen, verzichtet aber weitgehend auf Muster, um
die Darstellung nicht zu überladen, auch angesichts anderweitiger Verfügbarkeit
in zahlreichen Handbüchern. Statt dessen konzentriert sich die Darstellung auf
Formulierungshilfen zu einzelnen Problemstellungen, die typischerweise bei den
betreffenden Vertragsarten auftauchen. Es macht den Verfasser sympathisch, das
er nicht den Weg der “größtmöglichen Reichweite” problematischer Klauseln
im Dienste eines etwaigen Auftraggebers sucht, sondern den sichersten Weg
entlang der bestehenden Rechtsprechung mit einem gewissen prognostischen
Elemente in die Zukunft, auch mit Blick auf oftmals ignorierte Haftungsfragen.
ER sieht es als ärgerlich das derartige - meist von Männern verfaßte - Beratungsschriften
oftmals wiederum - die ebenfalls weitgehend von Männern zu verantwortende -
Rechtsprechung entsprechend zu beeinflussen scheinen. Er sieht es nicht als Mißerfolg
an, wenn die Parteien nach Beratung dazu übergehen sollten, es bei der
Gesetzeslage zu belassen. Der
Schwerpunkt des Bandes liegt auf Eheverträgen, wobei sich sehr lesenswerte Ausführungen
zur gerade in die Diskussion geratenen Sittenwidrigkeit von Eheverträgen
finden, die der Verfasser für gegeben hält, wenn eine einseitige Dominanz
eines Ehepartners gegeben ist, der die dazu führt, daß der betreffende Vertrag
nicht Ausdruck und Ergebnis gleichberechtigter Partnerschaft ist. Eine Sicht der
Dinge, die sich unter dem Druck bundesverfassungsgerichtlicher Vorgaben nach und
nach durchsetzen dürfte. Sowohl zum Unterhalt - etwa bei Studentenehen - oder
zum Hausrat finden sich ebenso überzeugende Formulierungsbeispiele und Erläuterungen
wie zum ehelichen Güterrecht. Sehr lesenswerte Ausführungen finden sich zur
Regelung des Zugewinnausgleiches. Nichts anderes gilt etwa zu den überaus
interessanten Ausführungen zum vollständigen Ausschluß des nachehelichen
Unterhalts, der zwar grundsätzlich zulässig ist, auch wenn mit dem Verfasser
die Notwendigkeit einer Inhaltskontrolle bei gestörter Vertragsparität nach §
242 BGB anzunehmen ist. Ein weiterer Schwerpunkt des Bandes liegt auf Scheidungsvereinbarungen, bei denen alle Aspekte der Ehevertragsgestaltung unter dem Aspekt der Liquidation des ehelichen Verhältnisses wiederkehren. Auch hier legt der Verfasser eine Sorgfalt an den Tag, die angesichts ihrer inhaltlichen Tiefe hohe Beachtung verdienen. Hier werden etwa auch Fragen des elterlichen Umgangsrechtes ebenso thematisiert wie Fragen der Unterhaltshöhe. Weniger intensiv gehalten - auch angesichts der geringen Befassung der Rechtsprechung -, aber sehr klar dargeleg |