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Eine Kommentierung des verwaltungsrechtlichen "Kernrechts"
Eine Rezension zu:
Michael Fehling/Bertold Kastner/Volker Wahrendorf (Hrsg.) Verwaltungsrecht VwVfG - VwGO Handkommentar Erstauflage Baden-Baden: Nomos-Verlag, 2006, 2539 S. ISBN
3-7890-0973-7
Der neue Kommentar unternimmt es wohl erstmals die Kerngesetze des Verwaltungsrecht in einem Band zu kommentieren. Dies ist überaus sinnvoll, da das VwVfG und die VwGO eng verzahnt sind. Die Darstellung ermöglicht es diese Wechselbeziehungen systematisch herauszuarbeiten und deutlicher als in anderen Kommentierungen herauszustellen. Auch werden dadurch unnötige Doppelkommentierungen vermieden. Die Kommentierung orientiert sich an Erfordernissen der Praxis und berücksichtigt daher maßgeblich die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, die etwa für anwaltlichen Anwender, der damit nicht ständig zu tun, mitunter mühsam zu recherchieren ist. Die Anzahl der Fundstellen ist bewusst knapp bemessen und orientiert sich an der neueren Rechtsprechung, über die ältere Entscheidungen regelmäßig leicht zu finden sind. Die Kommentierung ist weitgehend einheitlich aufgebaut. Ausführungen zum Normzweck und Anwendungsbereich folgen Einzelerläuterungen zu den Detailproblemen, die stets auch die Besonderheiten der Landesrechte berücksichtigen. Am Ende werden beim VwVfG auch Fragen des Rechtsschutzes behandelt. Wie in einer ganzen Reihe von Nomos Handkommentaren finden sich auch hier Tenorierungsbeispiele oder Antragsbeispiele mit Mustern sowie interessante Anmerkungen zu Kostenfragen. Die Kommentierung etwa der Vorschriften, die die Aufhebung von Verwaltungsakten betreffen, geben einen sehr interessanten Überblick über die Durchführung der Prüfung der einschlägigen Voraussetzungen. Hier wie sonst finden sich auch Hinweise für Anwälte, wie das jeweilige Rechtsschutzbegehren schriftsätzlich umgesetzt werden sollte. Angesichts der inzwischen erheblichen Praxisbedeutung erfolgt eine sehr ausführliche Darstellung des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Für den Anwalt von besonderem Interesse ist die Kommentierung des § 80 VwVfG, da die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten immer wieder Probleme bereitet. In der Kommentierung der VwGO überzeugt bereits der Aufbau der Darstellung des wichtigen § 40, die alle maßgeblichen landesrechtlichen Aspekte einbezieht. Die Klagearten werden praxisnah dargestellt, wobei ständig Hinweise für eine angemessene Umsetzung gegeben werden. Besonders herauszustellen ist die ungemein informative Darstellung des einstweiligen Rechtsschutzes. Den Praktiker werden insbesondere die Kommentierungen zu den Kostenvorschriften sehr interessieren. Der Anhang bietet eine der sicherlich derzeit interessantesten Darstellungen zum Thema "Anwaltsgebühren im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess", der etwa auch intensiv auf das Thema Vergütungsvereinbarungen im Verwaltungsrecht eingeht. Dieses Thema ist umso mehr interessant, als die Tätigkeit im Verwaltungsrecht für den Anwalt nach RVG-Sätzen oftmals nicht kostendeckend ist. An dieser Stelle auf Details einzugehen, wäre verfehlt. Der Nutzer wird den hohen Nutzen dieses Kommentars bei der Arbeit mit ihm schnell erkennen. Der Kommentar bietet eine ganz ausgezeichnete und sehr praxisnahe Kommentierung der Kerngesetze des Verwaltungsrechts.
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