VOB B

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Ralf Hansen

Verträge im privaten Baurecht nach der Schuldrechtsreform

Eine Rezension zu:

Wendelin Acker/Oliver Moufang

Bauvertrag nach VOB/B und BGB

Reihe: RWS-Vertragskommentar 4

Erstauflage

Köln: RWS-Verlag, 2003, 348 S., E 59,00

ISBN 3-8145-8434-1

http://www.rws-verlag.de

Die Schuldrechtsreform hat das private Baurecht erheblich umgestaltet. Die Einflüsse auf die Vertragsgestaltungspraxis sind enorm. Die VOB/B mussten erheblich überarbeitet werden. Das Ergebnis sind die VOB/B 2002. Der interessante Vertragskommentar will insbesondere der Vertragsgestaltungspraxis entsprechende Impulse geben. Er enthält Vertragsmuster, die für das private Baurecht von hervorgehobener Bedeutung sind. Der Vorstellung einzelner Vertragsmuster und ihren Kommentierungen haben die Autoren allerdings eine überaus lesenswerte Einführung "vorgeschaltet", die äußerst kompakt in die Rechtsänderungen einführt und diese dem Leser ohne Voraussetzungen vorstellt.

Gegenstand dieser Einführung ist zunächst der Einfluss der Schuldrechtsmodernisierung auf das Bauvertragsrecht, für das es nach wie vor keine speziellen Regelungen gibt. Die Schwerpunkte liegen naturgemäß auf den Mängelansprüchen des Bestellers in ihrer Verzahnung mit dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht und dem neuen Verjährungsrecht sowie den Auswirkungen auf die VOB/B, bei denen es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die allerdings nach der Rechtsprechung des BGH einer AGB-Inhaltskontrolle entzogen sind, wenn sie als Ganzes Vertragsgegenstand werden. Diese Rechtsprechung - zu der sich der Gesetzgeber nicht geäußert hat - wird neuerdings in Zweifel gezogen, auch von den Autoren dieses Bandes, die maßgeblich auf veränderte gesetzliche Leitbilder abstellen. Sie sehen eine diesbezügliche Entscheidung des BGH im Ergebnis mit guten Gründen als völlig offen an, weisen aber mit Recht darauf hin, dass die Vereinbarung als Ganzes eher die Ausnahme als die Regel darstellt, da fast stets entsprechende Anpassungen des Bauvertrags erfolgen. Die VOB/B 2002 werden eingehend vorgestellt. Sie sind im Anhang erfreulicherweise abgedruckt. Auch weitere Gesetzesänderungen mit baurechtlichen Bezügen werden vorgestellt. Besonders hinzuweisen ist auf den Abschnitt zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei den sehr lesenswerten Ausführungen zur AGB-Inhaltskontrolle gehen sie insbesondere auf die Relevanz der "Transparenz-Rechtsprechung" für das Bauvertragsrecht ein, da hier Risikoverlagerungen aufgrund textlicher "Verschleierungen" nicht selten anzutreffen sind.

Der Hauptteil des Bandes enthält fünf Vertragsmuster, einsetzend mit einem BGB-Bauvertrag, der letztlich Vorschläge zur Regelung aller relevanten Fragen beinhaltet unter Einschluss etwa eines Vertragsstrafenversprechens, Fragen der Stellung von Sicherheiten, der Abnahme und zum Abschluss von Versicherungen, um nur einige Aspekte zu nennen. Diese Klauseln werden in der Kommentierung - bei allen Vertragsmustern - Punkt für Punkt erläutert. Die Erläuterungen zeigen wie sehr die Rechtsprechung die Klauselpraxis beeinflusst. Dies wird etwa sehr deutlich bei den Ausführungen zu den Vertragsstrafenversprechen, die angesichts ihres AGB-Charakters vollständig der Inhaltskontrolle unterliegen und auch dem Transparenzgebot genügen müssen. Das zweite Muster betrifft - wie sollte es anders sein - einen VOB-Bauvertrag, der die VOB/B allerdings als Ganzes einbezieht. Auf der Basis des Musters und der Erläuterungen lassen sich Abweichungen für den Einzelfall indessen rasch erarbeiten. Verbrauchern raten die Autoren richtigerweise von einer Einbeziehung der VON/B angesichts ihrer Undurchschaubarkeit für Laien ab. Muster 3 beschäftigt sich mit einem Generalunternehmervertrag, dessen Abschluss für den Fall einer Insolvenz des Generalunternehmers für den Vertragspartner indessen nicht ungefährlich ist. Muster 4 betrifft eine bauvertragliche Vertragsgestaltung, der eine garantierte Maximalpreisabrede zugrunde liegt, dessen Vor- und Nachteile in den Erläuterungen kritisch abgewogen werden. Muster 5 behandelt die für Bauunternehmer elementaren Fragen der Sicherheitengestellung in den Formen einer Vertragserfüllungsbürgschaft, einer Gewährleistungsbürgschaft, einer Vorauszahlungsbürgschaft, einer Abschlagszahlungsbürgschaft, einer Zahlungsbürgschaft und einer Bauhandwerkerversicherungsbürgschaft. Diese verschiedenen Formen werden ausgezeichnet erläutert, mit weiteren Vorschlägen für die Klauselpraxis. Nur kurz eingegangen wird auf das "Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen", dessen Bedeutung allerdings im Schadensersatzrecht liegt, wenn der Bauherr Baugelder nicht zweckentsprechend verwendet hat, was auch entsprechende Beweislastprobleme nach sich ziehen kann. 

Der neue Vertragskommentar zum Bauvertragsrecht behandelt die Kernfragen der Bauvertragsgestaltung in schlicht vorzüglicher Weise und kann zur Lektüre nur wärmstens empfohlen werden.