Vertragsstrafe

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Ralf Hansen

 

Grundlegendes zur Vertragsstrafe

im Vergleich mit US - Recht

 

Eine Rezension zu:

 

Manuel Nodoushani

 

Vertragsstrafe und vereinbarter Schadensersatz

Erstauflage

Baden - Baden: NOMOS, 2005, 212 S.

ISBN 3-8329-0907-9

http://www.nomos.de

 

Vertragsstrafen und Schadensersatzvereinbarungen spielen national wie international insbesondere bei Handelsverträgen eine bedeutende Rolle.  Die Darstellung konzentriert sich auf den deutsch - US-amerikanischen Rechtsverkehr und dürfte die derzeit interessanteste Studie dieser Art sein. Die Rechtslage im Vertragsverkehr ist unübersichtlich. Eine internationale Sachnorm existiert nicht, insbesondere enthält das CISG keinerlei Regelungen zu Vertragsstrafen. Vereinbarungen sind daher an den Regeln zu messen, die das jeweils anwendbare Kollisionsrecht im Einzelfall beruft. Die Studie will daher betroffenen Unternehmen Orientierungspunkte für die Vertragsgestaltung bieten und analysiert insbesondere die jeweils vorherrschenden Schuldnerschutzkonzepte, die rechtsvergleichend gegenüber gestellt werden.

Der erste Teil behandelt Grundlagenfragen für beide Rechtsordnungen und setzt ein mit einer - auch historischen - Herleitung der Penalty - Doktrin, die sich als eine Geschichte ihrer Beschränkung darstellt und dazu geführt hat, gegen penalties eine deutliche Abneigung zu entwickeln, der die gemeinrechtliche Möglichkeit der Herabsetzung einer Vertragsstrafe gegenüber steht, bei der das Unwirksamkeitsverdikt die Ausnahme darstellt. Damit sind gleichzeitig die Ausgangspunkte der unterschiedlichen Schuldnerschutzkonzepte markiert. Im Falle des Vorliegens einer Penalty ist damit gleichzeitig das Verdikt über die Unwirksamkeit gefallen. Teil 2 geht eingehend auf die Penalty - Doktrin ein. Daher spielt die Abgrenzung zu den liquidated damages  für das US-amerikanische Recht eine erhebliche Rolle. Die Grenzen sind seit Jahrzehnten fließend. Dies findet seine Parallele bei den deutschen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Vertragsstrafe und pauschalisiertem Schadensersatz, die sich allerdings in Deutschland deutlich in die AGB - Inhaltskontrolle verlagert hat. Die Studie geht den deutschen wie US-amerikanischen Abgrenzungskonzepten sehr eingehend nach, wobei insbesondere die Grundsatzentscheidungen des Supreme Court eingehend analysiert und kritisiert werden. Die Abgrenzungskriterien entstammen weitgehend dem Common Law, dennoch kommt UCC 2-718 (1) eine maßgebliche Bedeutung zu, da er den Reasanable - Test zum maßgeblichen Abgrenzungskriterium macht, der auf die Hadley-Rule zurück geht. Es wird allerdings klar herausgearbeitet, dass die Kriterien zweifelhaft sind und wenig zu einem vernünftigen Schuldnerschutzkonzept beitragen und letztlich das Common - Law nur bestätigen. Nicht wesentlich anders verhält es sich mit dem Restatement. Aus den US-amerikanischen Zivilrechtsordnungen werden die Regelungen des California Civil Code und der CC des Staates Louisiana, der allerdings trotz seiner französisch geprägten Herkunft insoweit das Common - Law rezipiert hat, von terminologischen Feinheiten abgesehen. In den USA herrscht damit ein striktes Penalty - Verdikt, dem die deutsche Rechtslage gegenüber gestellt wird. Das deutsche Recht der Vertragsstrafe geht einen komplizierteren Weg indem einerseits Unwirksamkeitskonzepte vorherrschen andererseits bei Wirksamkeit des Vertragsstrafenversprechens die Möglichkeit der Herabsetzung nach § 343 BGB besteht, sofern nicht § 348 HGB entgegen steht. Da der Anwendungsbereich der allgemeinen Unwirksamkeitskonzepte der §§ 134, 138, 242 BGB inzwischen gering ist, spielt die AGB - Inhaltskontrolle der §§ 307 - 310 BGB die herausragende Rolle im deutschen Schuldnerschutz bei Vertragsstrafen, die hier eingehend Beachtung findet. Teil 3 untersucht die Problematik aus der Sicht der ökonomischen Analyse des Rechts.

Die Unterschiede beruhen nicht zuletzt auf unterschiedlichen Systementwürfen. Die deutsche Vertragsstrafe soll einen Erfüllungsanspruch sichern, den das US- Recht von Ausnahmen bei der spezific performance abgesehen in dieser Form nicht kennt. Unter diesem Blickwinkel hat ein differenziertes Schadensersatzkonzept der von vornherein vereinbarten Vertragsstrafe für das US-Zivilrecht einen deutlich höheren Stellenwert. Beide Möglichkeiten können durchaus zum gleichen Ziel kommen, den Schuldner zur Vertragstreue anzuhalten, wobei das US-Recht nicht die Beschränkungen kennt, die für das deutsche Recht aus der AGB - Inhaltskontrolle auch für den letztgenannten Bereich folgen und das auch insoweit einen erheblichen Schuldnerschutz bewirkt. Die Gefahr für den Schuldner bei liquidated damages - Vereinbarungen ist daher erheblich, was bei der Vertragsgestaltung im internationalen Rechtsverkehr zu beachten ist, sofern dies in Vertragsverhandlungen durchsetzbar ist.

Die Studie bietet eine äußerst anregende Lektüre zum Bereich der Vertragsstrafe und des vereinbarten Schadensersatzes für den Bereich des Rechtsverkehrs zwischen Deutschland und den USA.