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Ralf Hansen

Die Grundlagen des Vergaberechts

Eine Rezension zu:

Karl-Heinz Schonebeck/Hans Christian Schwenke

Das Vergaberecht

in der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis

Erstauflage

Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2003, 170 S., 34,80 Euro

ISBN 3-503-07095-8

http://www.esv.info

 

Staat und Kommunen sind wichtige Auftraggeber, nicht zuletzt für das Bauhandwerk. Die Vergabe öffentlicher Aufträge stellt eine Spezialmaterie des Wettbewerbsrechts dar, die Gegenstand dieser informativen Darstellung ist, die auch als erste, sehr übersichtliche Einführung in die Materie dienen kann. Die wesentlichen Bestimmungen finden sich heute in Deutschland im 4. Teil des GWB, das für die Anwendbarkeit dieser Vorschriften bestimmte Schwellenwerte bestimmt, sodass bei Überschreitung europaweite Ausschreibungsverfahren durchzuführen sind. Die Beachtung dieser Vorschriften führt gerade bei kleinen Kommunen (die oftmals ohne "Rechtsamt" und juristische Begleitung arbeiten - wenigstens teilweise zu erheblichen Problemen, die sich Beteiligte am Vergabeverfahren durchaus zunutze machen können. Andererseits sind aber auch bei kleineren Dienstleistungsleistungsanbietern oftmals Irritationen hinsichtlich der Vergabeverfahren festzustellen. Unter diesen Umständen schafft diese Darstellung für alle Beteiligten Klarheit, indem sie die Strukturen des Vergaberechts äußerst verständlich und systematisch aufbereitet und zwar unter eingehender Einarbeitung des bislang zum Vergaberecht vorhandenen Rechtsprechung.

Teil A führt zunächst in die Grundstrukturen des Vergaberechts und seine europarechtliche Herkunft ein, die stets zu beachten ist, auch und gerade bei der Auslegung der nationalrechtlichen Vorschriften. Bereits die Einführung weist auf die Zweigleisigkeit der vergaberechtlichen Verfahren hin, abhängig vom jeweiligen Schwellenwert nach § 100 GWB, dessen Unterschreitung allerdings ebenfalls zu einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren führt. Angesichts der Besonderheiten bei bestimmten, wichtigen Ausschreibungen werden die spezifischen Regelungen der Verdingungsordnungen der VOB/A, VOL/A und VOF in einem Überblick dargestellt, deren Geltungsbereiche im folgenden Teil B unter eingehender Problematisierung des Begriffes des "öffentlichen Auftraggebers" in § 98 GWB näher dargestellt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die verschiedenen Schwellenwerte eingehend erörtert, deren Höhe von der Auftragsart abhängig ist.  

Teil C stellt die wesentlichen Grundlagen des Vergabeverfahrens ausgehend vor der Grundnorm des § 97 GWB dar. Wer auf eine Ausschreibung reagiert, bewirbt sich im besten Sinne des Wortes um einen Auftrag und muss unterem auch seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, um im Rahmen des Vergabeverfahrens einer öffentlichen Ausschreibung, einer beschränkten Ausschreibung und einer freihändigen Vergabe berücksichtigt zu werden. Diese Verfahren stehen zueinander in einem Rangverhältnis und sind nicht frei wählbar, sondern gehen vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung als Regel aus, soweit es nicht um die Vergabe von Aufträgen nach der VOF geht. Angesichts der Bedeutung werden die Besonderheiten bei der VOB/A und der VOL/A im Teil D eingehend dargestellt, wobei die teilweise verwirrenden Details durch ausgezeichnete Schemata auch optisch zugänglich gemacht werden. Erfolgt eine Ausschreibung auf der Basis der VOB/A werden auch die VOB/B stets Vertragsbestandteil und sind bei der Angebotserstellung bereits zu beachten. Besonders transparent werden in diesem Zusammenhang die Bekanntmachungsmodalitäten und die Fragen der Geheimhaltung sowie der Auskunftserteilung behandelt. Besonders nützlich ist dabei die Lektüre über die Verfahrensdurchführung, da die problematischen Fragen hier sämtlich "durchgespielt" werden. Die Zuschlagserteilung und damit der Abschluss des Verfahrens ist Gegenstand von Teil F. Für Leser aus der Anwaltschaft von besonderem Interesse ist - angesichts der Fallrelevanz - Teil F, der den wichtigen Bieterrechtsschutz behandelt. Die Rechtsschutzsituation stellt sich je nach Überschreitung des Schwellenwertes unterschiedlich dar. Die Unterschiede werden ausgezeichnet herausgearbeitet. Unterhalb der Schwellenwerte richten sich Schadensersatzansprüche unterlegener Bieter primär nach der CIC, während oberhalb der Schwellenwerte die §§ 102 ff GWB ein spezielles Nachprüfungsverfahren enthalten für das in erster Instanz spezielle Vergabekammern zuständig sind. Kurz aber prägnant wird schließlich noch § 126 GWB als spezieller Norm für Schadensersatzansprüche bei Nichteinhaltung der Vergaberechtsvorschriften erläutert.

Der schmale Band bietet eine ausgezeichnete Darstellung der Grundlagen des Vergaberechts für die Praxis und erlaubt insbesondere eine rasche Orientierung in diesem schwierigen Teilrechtsbereich.