Schwerpunkte im UWG

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Ralf Hansen

Schwerpunkte im Lauterkeitsrecht

Eine Rezension zu:

Katharina Vera Boesche
Wettbewerbsrecht

Reihe: schwerpunkte
 
Erstauflage

Heidelberg: C.F. Müller, 334 S., 23,00 Euro  
ISBN 3-8114-3117-X

http://www.cfmueller-verlag.de


Das erheblich veränderte UWG trat am 8. Juli 2004 in Kraft und löste das alte UWG von 1909 ab. Es enthält sowohl systematische als auch inhaltliche Änderungen, die weitaus gravierender sind als es auf den ersten Blick scheint. Der Weg führte von allgemeinen Generalklauseln zu spezifischeren Generalklauseln, deren Formulierung dem in fast 100 Jahren geschaffenen Fallrecht Rechnung trägt und es in erheblichem Maße kodifiziert hat. Die Gesetzesbegründung ist daher eine nicht zu vernachlässigende Auslegungshilfe in diesem Bereich. 

Das UWG ist nach wie vor nicht leicht zu vermitteln. Die sehr lesenswerte Darstellung setzt es sich zum Ziel, Grundwissen zu den Änderungen des UWG zu vermitteln und gleichzeitig eine praxisnahe Übersicht über das nach wie vor im Zentrum stehende Fallrecht zu geben. Die Darstellung verknüpft systematische Darstellung und Einführung in die Fallbearbeitungspraxis anhand gut ausgewählter Fälle, die im Rahmen von Gutachten gelöst werden. Angesichts des neuen UWG ergibt sich das Problem, inwieweit älteres Fallrecht noch zur Auslegung des neuen UWG herangezogen werden kann. Dies hängt nicht unerheblich vom Grad der jeweiligen Kodifizierung des Richterrechts ab.

Die Einleitung gibt zunächst einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des UWG im Reformprozess. Diese Reform lässt sich kaum verstehen, wenn die europarechtlichen Hintergründe nicht bekannt sind. Die UWG - Novelle hat ein ganzes Bündel von Richtlinien der EG umgesetzt, so dass bei Auslegungsproblemen durchaus ein Rückgriff auf diese Richtlinien notwendig werden kann, der wiederum zur Vorlage an den EuGH führen können. Dessen Rechtsprechung und die des BVerfG und des BGH haben ohnehin bereits schon die Handhabung des "alten UWG" geprägt. Der Gesetzgeber hat ohnehin keine reine Anpassung vorgenommen, sondern ging teilweise über dieses Niveau hinaus. Diese Rahmenbedingungen der Handhabung des "neuen UWG" werden deutlich herausgearbeitet. Auf Kritik stößt § 7 UWG aufgrund der Umsetzung der "opt-in-Lösung" bei "Spam" (primär: Bulk - Mails), da die Spielräume der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation im Sinne einer werbungsfreundlicheren Option unter Überbetonung eines überalterten Verbraucherleitbildes nicht genutzt wurden. Die Spam - Thematik - die von Teilen der Rspr. geteilt wird - scheint hier allerdings zugunsten der Interessen der Werbe-Industrie etwas unterbewertet zu werden. Ob insoweit eine Korrektur über die Erheblichkeitsschwelle des § UWG oder durch ein restriktiveres Verständnis des Verbraucherleitbildes erfolgen wird, muss in der Tat abgewartet werden. Allerdings wirft die ständige Ausweitung des Verbraucherschutzes durchaus die Frage auf, ob hier nicht inzwischen "des Guten" zuviel getan wird und die Mündigkeit des Bürgers als Verbraucher nicht typisiert unterbewertet wird. Im Rahmen der Darstellung des § 7 UWG, der erstmals eine gesetzliche Regelung der belästigenden Werbung enthält, wird dies weiter vertieft. 

Gut dargestellt wird das Anspruchssystem und das Rechtsfolgenregime des Lauterkeitsrechts, unter Berücksichtigung der außergerichtlichen Interessenvertretung eines Verletzten durch Ausspruch einer Abmahnung. Der Verfasserin ist vollständig zustimmen, dass auch angesichts der unerfreulichen Zunahme von "Serienabmahnungen" ein allgemeines Verdikt gegen Abmahnungen unangebracht ist. Pointiert wird zum Ausdruck gebracht, dass die Berufung auf ein "Allgemeininteresse" keine Abmahnlegitimation verschafft. Zurückhaltung wird - mit guten Gründen - der Anwendung des "Unclean-Hands-Einwandes" entgegen gebracht.     

Die - oftmals recht schwierigen - Probleme der vergleichenden Werbung stellen einen der "Brennpunkte" des Lauterkeitsrechts dar. Daher wird hier auch ein überzeugender Schwerpunkt gesetzt. In diesem Rahmen wird insbesondere das nicht leicht zu durchschauende "Zusammenspiel des § 6 UWG (der inhaltsgleich § 2 UWG a.F.) entspricht) und dem erheblich veränderten § 5 UWG (der gegenüber § 3 UWG a.F. weitreichende Änderungen aufweist). Die Darstellung orientiert sich weitgehend an den von der Praxis heraus gearbeiteten Fallgruppen. Die Zusammenhänge werden deutlicher im Rahmen der Darstellung des § 5 UWG, etwa bei der Erörterung der Irreführungen über den Preis. Die Erörterungen konnten die 7. GWB - Novelle noch nicht berücksichtigen, die das Lauterkeitsrecht mit dem Wegfall des § 23 GWG mittelbar beeinflussen. ES spricht deutlich diese Darstellung, dass beweisrechtliche Fragen eingehend berücksichtigt werden und stets - so etwa bei § 5 UWG - herausgearbeitet wird, wer die Beweislast trägt.

Es liegt auf der Hand, das der Darstellung der Fallgruppen des § 4 UWG breiter Raum gewährt wird. Die Fallgruppen werden sehr systematisch dargestellt. Bei der Darstellung des Rechtsbruchs wird die Unterscheidung zwischen "wertbezogenen" und "wertneutralen" Normen noch erwähnt, obwohl diese Differenzierung inzwischen obsolet sein dürfte. Indessen spielt diese Differenzierung nach wie vor in die Annahme "Marktbezug vs. Nichtmarktbezug". deutlich hinein, ohne dass diese Differenzierungen sich decken. Erst die die Praxis der nächsten Jahre wird klären, inwieweit die Ersetzung der "alten Differenzierung" gelungen ist. Kurz dargestellt werden Besonderheiten bei Presseorganen.

Für Referendare sehr erfreulich ist, dass ein eigenes Kapitel dem Aktenvortrag im Lauterkeitsrecht gewidmet ist, dass die Besonderheiten gut darstellt. Der Band wird durch die Darstellung von Prüfungsschemata abgeschlossen.

Der neuen, sehr lesenswerten Darstellung gelingt die Verknüpfung zwischen systematischer Darstellung und Fallsammlung in einer sehr überzeugenden Weise.