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Ralf Hansen Aktuelle
Probleme des einstweiligen
Rechtsschutzes in
UWG - Sachen Eine
Rezension zu Ahrens/Spätgens Einstweiliger
Rechtsschutz und Vollstreckung
in UWG - Sachen Ausgewählte
Probleme 4.
Aufl., Köln: RWS-Verlag, 2001, 271 S., E 39,- ISBN
3-8145-2201-X
Wettbewerbsstreitigkeiten
werden sehr häufig ausschließlich im Verfahren des einstweiligen
Rechtsschutzes ausgetragen, ohne das es überhaupt noch zum
Hauptverfahren kommt. Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
bietet indessen zahlreiche - regreßverdächtige - Tücken, deren
Vermeidung nicht zuletzt Gegenstand dieses äußerst interessanten
Darstellung ist. Das vorliegende RWS-Skript beschäftigt sich mit ausgewählten
Problemen dieser schwierigen und komplexen Materie und weist
exemplarisch angemessene Lösungsstrategien nicht zuletzt anhand
zahlreicher Fallbeispiele auf. Teil
A behandelt ausgewählte Probleme des Erkenntnisverfahrens, ausgehend
von der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen,
die sich auf Unterlassung oder Beseitigung richten kann. In diesem
Zusammenhang widmen sich die Autoren sehr eingehend der Frage der
“gesetzeswiederholenden” Antragsstellung, die mangels hinreichender
Individualisierung nicht zulässig ist und auch nicht vollstreckt werden
kann. Insbesondere die Beseitigungsverfügung weist erhebliche Tücken
auf, insbesondere wenn der Anspruch als Abwehranspruch ausgestaltet
wird. Unzulässig ist dies jedenfalls dann, wenn einer solchen
Beseitigungsverfügung endgültig anspruchsbegründende Wirkung zukommt.
Damit stellt sich aber das Problem der Abgrenzung von befriedigenden und
lediglich sichernden Beseitigungsverfügungen, dem die Autoren vertieft
nachgehen, die von einer Interessenabwägung im Einzelfall als dem
sicher angemessenen Lösungsmodell ausgehen, ohne das hier verbindliche
Antworten für alle Fallkonstellationen gegeben werden könnten. Dazu
ist die Materie zu vielschichtig. Im Zusammenhang mit der
Anspruchsdurchsetzung gehen die Verfasser insbesondere auch auf die
wichtigen Fragen der Anforderungen an die Parteizustellung ein. Aus §
93 ZPO hat sich ein vorausgehendes Abmahnerfordernis vor Beantragung
einer einstweiligen Anordnung herausgebildet, um zu verhindern, daß den
Anspruchssteller bei sofortigem Anerkenntnis nach § 307 ZPO die
Kostentragungspflicht trifft. Die strengen Anforderung der
Rechtsprechung werden sehr präzise rekonstruiert. Sehr umstritten ist
nach wie vor insbesondere der rechtlich gebotene Inhalt der Abschlußerklärung
nach Beendigung des Verfügungsverfahrens, der dem Hauptsachetitel
funktional äquivalent ist. Problematisch ist hier insbesondere der
Inhalt nach einer Beschlußverfügung, da hier ein dreifacher Verzicht
notwendig ist (wegen §§ 924, 926 I, 927 ZPO). Da hier noch
manches umstritten ist und in der Rechtsprechung uneinheitlich
gehandhabt wird, versuchen die Autoren die maßgeblichen
Entwicklungslinien zu praxistauglichen Konturen herauszuarbeiten, was
ausgezeichnet gelingt. Sehr unübersichtlich ist nach wie vor die
Rechtsprechung über die Kostenerstattung bei der Schutzschrift. Auch
hier werden die aktuellen Entwicklungslinien sehr genau nachgezeichnet
und Schwächen herausgearbeitet. Ähnlich verworren ist die Rechtslage
bei den Aufhebungsrechtsbehelfen. Die Verfasser versuchen hier
entscheidende Hilfestellungen für die Lösung der diffizilen Probleme
zu geben. Nicht weniger problematisch sind die Fragen der
Hauptsacherledigung, denen ebenfalls eine eingehende Darstellung gilt. Teil
B behandelt Vollstreckungsprobleme. Erst in der Vollstreckung zeigt sich
die Qualität des Unterlassungstitels. Hier werden entscheidende Hilfen
gegeben, um Individualisierungsprobleme zu vermeiden, die aus unscharfer
Tenorierung regelmäßig folgen. Ungeachtet der Entwicklung im
Strafrecht empfehlen die Autoren, am Institut des
Fortsetzungszusammenhangs in diesem Bereich festzuhalten, weil diesem
Institut hier ein besonderer Bedeutungsgehalt zukommt, der immer noch
fortgilt, da von Teilakten ohne Rücksicht auf einen verbindenden
Gesamtvorsatz auch für fahrlässig begangene Verletzungshandlungen eine
Gefahr ausgeht, die eine Zusammenfassung unter dem Aspekt des
Fortsetzungszusammenhangs gebietet. Daher ist die Ausgangslage anders
als im Strafrecht. Besonders lesenswert sind die Ausführungen zum
Schutzumfang des Unterlassungstitels. Zu diesem Bereich findet sich eine
ausgezeichnete Übersicht zu neueren Kasuistik. Ohnehin wird die neuerer
Rechtsprechung und Literatur in diesem Band äußerst umfassend
aufgearbeitet. Die
Darstellung gibt eine kaum zu übertreffende Systematisierung aller maßgeblichen
aktuellen Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes im Bereich des UWG
und dürfte für den Praktiker letztlich unentbehrlich sein.
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