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Eine Einführung in das Privatrecht der USA
Eine Rezension zu: Mathias Reimann
Einführung in das US - amerikanische Privatrecht
2. Auflage
JuS - Schriftenreihe, Band 134: Ausländisches Recht
München: C. H. Beck, 2004, 378 S., Euro 23,50,-
Die Neuauflage ließ sieben Jahre auf sich warten. Inzwischen haben sich die US - amerikanischen Privatrechte erheblich entwickelt. Das Vorwort nennt maßgebliche aktuelle Tendenzen im Kaufrecht, im Deliktsrecht, dem Handels- und Wirtschaftsrecht und im Kollisionsrecht. Angesichts der weltweit enormen Bedeutung des US - Rechts und dessen Leitfunktion im internationalen Wirtschaftsrecht versucht diese Darstellung das US-Privatrecht in seinen wesentlichen Grundprinzipien zusammenhängend darzustellen. Er geht dabei davon aus, dass dieses Recht zwar äußerlich leicht zugänglich ist - es ist insbesondere im WWW komfortabel recherchierbar -, aber innerlich schwer begreiflich zu machen ist, weil hier Eigenheiten bestehen, die sich der ausländische Beobachter nicht so ohne weiteres erklären kann. Diese Erklärung liefert dieser sehr systematisch angelegte Leitfaden durch das US - amerikanische Zivilrecht in vier Teilen, der auch arbeits- und wirtschaftsrechtliche Materien in Grundzügen aufarbeitet. Teil 1 erklärt zunächst das der Darstellung zugrunde gelegte Konzept, dass sich - für das US - Recht ungewohnt - an der üblichen deutschen Darstellungsform anlehnt und versucht insbesondere allgemeinere Prinzipien aufzuzeigen, die allen US-amerikanischen Privatrechten im wesentlichen eigen sind. Die regionalen Besonderheiten zu beachten, ist allerdings bei einer Arbeit an einem konkreten Fall unerlässlich. Hingewiesen wird deutlich auf terminologische Schwierigkeiten und auf Schwierigkeiten die US-Terminologie zu übersetzen. Nur kurz geschildert werden die geschichtlichen Hintergründe vor dem Hintergrund des englischen Rechts. Teil 2 behandelt die Kerngebiete des Privatrechts anhand klar gesetzter Schwerpunkte beim Vertragsrecht, dem Deliktsrecht und dem Sachenrecht, jeweils in einer äußerst klar strukturierten Form. Im Bereich des Vertragsrecht wird etwa die Bindungswirkung der consideration sehr gut erklärt, das Schadensersatzrecht systematisch aufgearbeitet und auch Besonderheiten beim Warenkauf aufgrund des Art. 2 UCC klar analysiert. Besonders hervorzuheben ist die äußerst lesenswerte Darstellung des rechtsvergleichend ungemein interessanten US-amerikanischen Deliktsrechts, des law of torts, dessen Bedeutung sich nur als Recht in Aktion verstehen lässt, weshalb die Darstellung dieses Recht intensiv auf die prozessuale Situation bezieht, um die Eigenheiten im Verhältnis zum kontinentaleuropäischen Rechtsverständnis deutlich herauszuarbeiten. Im Sachenrecht wird der Bereich der Immaterialgüterrechte sehr knapp mitbehandelt. Ein Schwerpunkt besteht hier bei der Produkthaftung. In den erforderlichen Grundzügen dargestellt wird das Familien- und Erbrecht. Teil 3 stellt die Grundlagen des Arbeitsrechts (bearbeitet von Ackmann) und des Wirtschaftsrechts dar. Die Darstellung zum Handelsrecht orientiert sich an den entsprechenden Regelungen Art. 3 - 9 UCC und zeigt damit die wesentlichen Strukturen auf, an denen sich die jeweiligen Rechte der Bundesstaaten meist orientieren. Ebenso in Grundzügen dargestellt wird das Gesellschaftsrecht, um sodann das Kartellrecht ausführlicher und das Lauterkeitsrecht sehr knapp darzustellen. Eine sehr gute Übersicht bietet der Abschnitt von Ackmann zu den Grundfragen des US-amerikanischen Arbeitsrechts, der erfreulicherweise auch die durchaus bestehenden Regelungen zum kollektiven Arbeitsrecht einbezieht, allerdings vor Vergleichen mit dem deutschen Recht aus guten Gründen warnt. Teil 4 stellt das Kollisionsrecht der Einzelstaaten im Überblick vor und macht die Bedeutung der erie-doctrine vor dem Hintergrund der Zersplitterung des Privatrechts deutlich. Die Darstellung gibt eine profunde, sehr lesenswerte Einführung in das US-amerikanische Privatrecht für alle Interessierten. |