US-Strafrecht

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Ein fesselnder Überblick über

das US-amerikanische Strafrecht

Eine Rezension zu:


Markus D. Dubber


Einführung in das US - amerikanische Strafrecht

Erstauflage

JuS - Schriftenreihe, Band 173 - Ausländisches Recht


München: C.H. Beck, 2005, 216 S., 19,80 Euro


ISBN 3-406-53042-7

http://www.beck.de

 

Nicht nur das US-amerikanische Zivil- und Wirtschaftsrecht beeinflusst das europäische Recht, sondern auch das US - amerikanische Strafrecht. Da das Strafrecht in den einzelnen Bundesstaaten recht unterschiedlich ist, soweit nicht Bundesrecht gilt, orientiert sich die Darstellung am Model Penal Code, der 1962 vom American Law Institute veröffentlicht wurde, der das Common Law Strafrecht weitgehend verdrängt hat. Der Verfasser macht allerdings keinen Hehl daraus, dass sich das US-Strafrecht aus einer Vielzahl von Normen zusammensetzt, , die über das Recht des Bundesstaaten und des Bundes verstreut sind, ohne das so etwas wie ein "Strafgesetzbuch" existiert. Dies macht es notwendig einen Blick auf die englische Tradition des Common Law zu werfen, dass die Produktion von Strafnormen durch die Judikative ermöglicht, eine inzwischen rückläufige Tendenz, nicht zuletzt unter dem Aspekt des Legalitätsprinzips. Der Text wendet sich dann wieder der "Erfolgsgeschichte" des MPC zu, dessen Ursprünge, Struktur und Systematik sehr nachvollziehbar erörtert wird. Dabei wird insbesondere auf die Schlüsselfunktion  des § 1.02 MPC hingewiesen, der die Struktur des Code im "Kleinformat" enthält, indem das "Programm" des US-Strafrechts offen gelegt wird und etwa einen dreistufigen Deliktsaufbau verbindlich macht, der deutlich macht, dass eine Straftat nach US-Verständnis gegeben ist, wenn eine Handlung begannen wird, die persönlichen oder öffentlichen Interessen erheblichen Schaden zufügt und weder zu rechtfertigen noch zu entschuldigen ist.

Dieser Leitfaden wird im zweiten Teil wieder aufgenommen, der sich mit "Handlung und Tatbestandsmäßigkeit" beschäftigt und versucht die elementaren Grundbegriffe des US-Strafrechts anhand des Leitfadens des § 1.02 MPC zu klären. So wird etwa gezeigt, dass der MPC die Lehren von Täterschaft und Tatherrschaft aus dem Common Law erheblich vereinfacht hat, indem die Dogmatik auf Haupttäterschaft und Teilnahme beschränkt wird und damit die Mittäterschaft entbehrlich macht, ohne sich jedoch vom materiellen Kern des Common Law zu lösen. Die Abgrenzungen sind im einzelnen schwierig und etwa die Zurückweisung der "Pinkerton-Rule", wonach eine Verschwörung automatisch zu einer complicity führt, hat sich keineswegs schon allgemein durchgesetzt. Da die Tatbestandsmäßigkeit allein für eine Strafbarkeit nicht ausreicht, werden die Möglichkeiten der Rechtfertigung und der Entschuldigung eingehend erläutert, so insbesondere für das schwierige US-amerikanische Notwehr - und Nothilferecht sowie die Schuldunfähigkeit.

Die Ausführungen beschränken sich im wesentlichen auf die Elemente des US-Strafrechts, die wir als "Allgemeinen Teil" begreifen, ohne auf einzelne Tatbestände näher einzugehen. Die Darstellung ist allerdings derart fesselnd geschrieben, dass der Leser einen intensiven Einblick in die Funktionsweise des US-Strafrechts bekommt. Die Einführung bietet derzeit wohl die aktuellste Möglichkeit in deutscher Sprache sich die Grundlagen des US-Strafrechts zu erarbeiten.