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Ralf Hansen

Die rechtliche Bewältigung der Umweltrisiken unter haftungsrechtlichen Aspekten

Eine Rezension zu:

Gerrit Günther

Umweltvorsorge und Umwelthaftung

Erstauflage

Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2003, 234 S., 56,00 Euro

ISBN 3-503-07460-0

http://www.esv.info

 

Die interessante Trierer Dissertation behandelt die grundlegenden Fragen des Spannungsverhältnisses zwischen Umweltvorsorge als Rechtsprinzip und Umwelthaftung. Im Zentrum der Darstellung stehen umweltprivatrechtliche Aspekte, die aber - wie viele haftungsrechtliche Fragen - eine öffentliche Dimension aufweisen. Bereits in der Einleitung wirft der Verfasser die zahlreichen Zweifelsfragen auf, die bislang dazu geführt haben, das in diesem Bereich ein verwaltungsrechtlicher Blickwinkel vorgeherrscht hat. Mit diesen schwierigen beschäftigt sich diese Arbeit allerdings eingehend, mit dem Ziel zu klären, ob nicht das private Umweltrecht dem von Umweltschäden Betroffenen effektiver helfen kann als das öffentliche Umweltrecht, dessen Durchsetzung gegenüber der Umweltschäden verursachenden Industrie oftmals zu wünschen übrig lässt und im Bereich des öffentlichen Nachbarrechts am Dogma des fehlenden Drittschutzes von Vorsorgeprinzipien scheitert. Es ist nicht zu verkennen, das diese Thematik durchaus auch eine bürgerrechtliche Dimension hat.

Der erste Teil behandelt das Vorsorgeprinzip im Umweltrecht, das öffentlichrechtlicher Natur ist, aber in die haftungsrechtliche Dimension deutlich hineinragt, weil Vorsorge richtigerweise im Kern Risikominimierung bereits unterhalb der Schwelle konkreter Gefahrenvorsorge darstellt, ohne Restrisiken ganz ausschließen zu können. Eingehend dargestellt werden die derzeit vorhandenen gesetzlichen Ausprägungen des Vorsorgeprinzips, um sodann die Funktionen dieses Prinzips im Bereich des Drittschutzes näher zu analysieren. Die Darstellung zeigt die begrenzten Möglichkeiten Vorsorgeanforderungen auf dem Verwaltungsrechtsweg durchzusetzen, da nur wenige Vorschriften als drittschützend nach § 42 II VwGO angesehen werden, was durchaus kritisch gesehen werden kann und einer Veränderung der Betrachtungsweise zugänglich ist. Unter diesen Umständen stellt sich die Frage der Durchsetzung der subjektiven Interessen bei entsprechender Schädigung auf dem Zivilrechtsweg. Den damit zusammenhängenden Fragen wird im zweiten Teil nachgegangen, der das Prinzip der Vorsorge zunächst auf das private Nachbarrecht bezieht, wobei zunächst § 906 BGB näher untersucht wird. Entscheidende Probleme liegen im Beweisrecht. Der Verfasser geht darauf auch intensiv ein, da der Ursachenzusammenhang zwischen Emmission und Immission stets problematisch ist, sodass die Möglichkeit von Beweiserleichterungen intensiv erörtert wird. Im Kern verneint der Verfasser die Möglichkeit eines Ausgleichsanspruches aus § 906 BGB; weil mangelnde Umweltvorsorge allein noch keine unzumutbare Beeinträchtigung begründen, mögen auch Vorsorgepflichten verletzt worden sein.

Im Anschluss daran erörtert der Verfasser die Möglichkeiten einer deliktischen Haftung, maßgeblich unter dem Aspekt der Verletzung von Schutzgesetzen und Verkehrspflichten. Er kommt zu dem Ergebnis, dass gesetzlich fixierte Vorsorgegebote Schutzgesetze darstellen, aus denen sich überdies Verkehrspflichten ergeben, die Ansprüche auf Schadensersatz und auf Schmerzensgeld auslösen, wobei sich aber auch hier erhebliche Beweisprobleme stellen können. Interessant sind überdies die Überlegungen zu einem aus einer Verletzung von Vorsorgepflichten folgenden deliktischem, vorbeugenden Unterlassungsanspruch, wenn die konkrete Gefahr eines Schadens besteht. Diese Ausführungen werden ergänzt durch eine Analyse der Funktion einer Verletzung von Vorsorgepflichten im Rahmen des UmweltHG, die auch Nicht-Nachbarn zustehen können. 

Die interessante und sehr lesenswerte Dissertation enthält eine ungemein interessante Analyse der Möglichkeiten gegen Umweltschäden privatrechtlich vorzugehen, ohne die diesbezüglichen Restriktionen auszublenden.