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Ralf Hansen Eine umfassende Darstellung des Umweltrechts Eine Rezension zu: Reinhard Sparwasser/Rüdiger Engel/Andreas Voßkuhle Umweltrecht Grundzüge des öffentlichen Umweltschutzrechts Reihe: C. F. Müller Lehr- und Handbuch 5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Heidelberg:
C. F. Müller, 2003, 1051 S. ISBN 3-8114-3201-X http://www.cfmueller-verlag.de
Die Einbindung des Menschen in die Umwelt, der Raubbau an der Natur und das Scheitern des Projektes der völligen Naturbeherrschung durch den Menschen haben verbunden mit drohenden oder eingetretenen ökologischen Katastrophen das Bewusstsein der Menschen für Umweltbelange zunehmend verschärft, auch wenn viele Umweltzerstörungen weltweit ungebrochen weiter gehen. Seit den 60er Jahren ist überdies die Erhaltung der Umwelt im öffentlichen Recht ein Dauerthema, das eine ungebrochene Dynamik aufweist. Das Werk richtet die Perspektive auf eine Zusammenführung der einzelnen Stränge dieses weit verzweigten Rechtsgebietes, dass in Details eine Spezialisierung verlangt. Dem Leser wird hier ein Überblick verschafft, der es erlaubt von verschiedenen Erkenntnisinteressen aus, an die Materie heranzugehen und die maßgeblichen Informationen herauszufiltern. Angesichts der Fülle der gebotenen Informationen enthält der Untertitel, der "Grundzüge" verspricht ein gewisses Understatement. Der Band ist unterteilt in einen allgemeinen und einen besonderen Teil des Umweltrechts. Der "Allgemeine Teil" stellt zunächst Ziele, Systematik und Regelungsschichten des Umweltrechts dar. Mangels Existenz eines Umweltgesetzbuches sind hier Perspektiven des Umweltprivatrechts, des Umweltstrafrechts und des öffentlichen Umweltrechts als Querschnittsmaterie zusammen zu führen. Angesichts des umweltrechtlichen Normenbestandes handelt es sich um eine äußerst unübersichtliche Materie, die ohne derartige Handbücher letztlich kaum beherrschbar ist. Sie betrifft selbstredend nicht nur die nationalstaatliche Perspektive. Die Ausführungen zum Umweltvölkerrecht zeigen die bestehenden Verflechtungen insbesondere durch Abkommen. Ungeachtet dessen ist die nationalstaatliche Perspektive seit 30 Jahren stark europarechtlich geprägt. Die einzelnen "Schichten" der Europäisierung des Umweltrechts werden auch äußerst plastisch herausgearbeitet, die sich an einem hohen Schutzniveau orientieren, das weltweit einzigartig sein dürfte. Detailliert analysiert wird überdies die verfassungsrechtliche Perspektive und thematisieren auch die Debatte um das "Grundrecht auf Umweltverschmutzung", dem deutliche Gemeinwohlaspekte gegenüber stehen, die zur Frage der Gesetzgebungskompetenzen im Umweltrecht überleiten, über die jene Steuerungsleistungen erbracht werden sollen, die Gegenstand des nächsten Abschnitts sind, in dessen Mittelpunkt die Vorstellung der materiellen Leitprinzipien des Umweltrechts stehen, etwa das Vorsorgeprinzip, das Verursacherprinzip und schwer zu definierende Nachhaltigkeitsgebot. Es ist sehr erfreulich, dass die Autoren auch intensiv auf nicht rechtliche Steuerungsleistungen eingehen und die Instrumente des Umweltrechts in einer umfassenden Übersicht darstellen. Dies leitet über zur Darstellung der Umweltorganisation und zu einer präzisen Darstellung des Umweltverfahrensrechts, das zwar beim VwVfG ansetzt, aber zahlreiche Besonderheiten aufgrund eine Fülle von Spezialregelungen aufweist, die oftmals europarechtlich veranlasst sind, wie etwa die eingehend dargestellte Umweltverträglichkeitsprüfung und das Umwelt - Auditverfahren. Die Nähe zum öffentlichen Baurecht markieren die Ausführungen zum Planfeststellungsverfahren. Der letzte Abschnitt des "AT" widmet sich schließlich den spezifischen Rechtsschutzproblemen, wobei insbesondere der Rechtsschutz gegen Immissionen eingehend dargestellt wird. Der "Besondere Teil" geht auf die spezifischen Teilbereiche des Umweltrechts ein, einsetzend mit dem Naturschutzrecht. Im Zentrum steht hier das Bundesnaturschutzgesetz mit seinen Steuerungsinstrumenten, von denen die Landschaftsplanung und der allgemeine Gebietsschutz vertieft behandelt werden, gefolgt von einem Kapitel über Forstrecht. Äußerst aktuelle Tendenzen werden im Kapitel über das Gentechnikrecht aufgegriffen, wobei ein deutliches Augenmerk der Überwachungsproblematik gilt. Das folgende Kapitel beschäftigt eingehend mit energierechtlichen Fragestellungen und stellt in diesem Rahmen insbesondere auch das Kernenergie und Strahlenschutzrecht dar. Allerdings wird hier die Problematik der Endlagerung nur sehr kurz dargestellt. Eingehend analysiert wird das Wasserrecht, auch unter dem Aspekt eines vorsorgenden Gewässerschutzes. Die Ausführungen zeigen wie sich das Vorsorgeprinzip in einem spezifischen Bereich ausprägt. Die Ausführungen zum Bodenrecht beschäftigen sich eingehend mit der Altlastenproblematik und enthalten eine äußerst präzise Analyse des Bundesbodenschutzgesetzes und der nach wie vor bestehenden Problembereiche, insbesondere bei der Störerauswahl und der Rückgriffsmöglichkeit. Ein äußerst sorgfältig erarbeitetes Kapitel widmet sich den Problemkreisen des Immissionsschutzrechtes, während das letzte Kapitel die "Stoffe" behandelt und in diesem Rahmen die Kreislauf- und Abfallwirtschaft darstellt. Wer Informationen zu einem spezifischen Bereich des Umweltrechts sucht, wird in den einzelnen Kapitel des "Besonderen Teils" auf eine Vielzahl von Informationen stoßen, die angesichts ihrer praxisgerechten Umsetzung schnell verwertbar sind. Überaus erfreulich ist die ständige Einbeziehung rechtspolitischer Perspektiven. Die umfassend angelegte Darstellung dürfte zu den informativsten und besten Übersichten zum verzweigten und schwer als Ganzes überschaubaren Umweltecht zählen.
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