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Ralf Hansen, Rechtsanwalt in Düsseldorf Ein Grundkurs für die Praxis Eine Rezension zu: Michael Uechtritz Öffentliches Baurecht 3. neu bearbeitete Auflage RWS-Grundkurs 10 Köln: RWS-Verlag, 2002, 274 S.
Der Rechtsberatungsmarkt nimmt anwaltliche Dienstleistungen im Bereich des privaten und des öffentlichen Baurechts weitgehend getrennt wahr. Ungeachtet dessen bestehen zahlreiche "Schnittstellen", die der Verfasser eingangs deutlich anspricht und mit vollem Recht darauf hinweist, dass auch anwaltliche Dienstleister im privaten Baurecht zumindest Grundkenntnisse auf diesem Gebiet aufweisen müssen. Dieser Grundkurs ist bestens geeignet, sich dieses Grundwissen praxisnah zu erwerben. Bereits die Gliederung ist von Bedürfnissen der Praxis gekennzeichnet. Ganz im Zentrum der Darstellung steht das Städtebaurecht. Es wird von bauplanungsrechtlichen Anforderungen geprägt, da sich die Baufreiheit in Deutschland nur nach Maßgabe des Bauplanungsrechts realisieren lässt. Die Darstellung geht daher unmittelbar auf die Grundstrukturen der Bauleitplanung ein und behandelt insbesondere die vielfältigen Fragen rund um den Bebauungsplan recht detailliert, den vier Gruppen zulässiger Festsetzungen kennt (Art der baulichen Nutzung, Gliederungsmöglichkeiten, Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen). intensiv eingegangen wird auf die Möglichkeit eines vorhabenbezogenen B-Plans, dem aber in der Praxis allem Anschein nach nicht die Bedeutung zukommt, die ihm seitens des Gesetzgebers beigemessen wurde. Hinsichtlich der Darstellung des Planaufstellungsverfahrens ist zu begrüßen, das sie aus strikt anwaltlicher Sicht erfolgt. Beratungsleistungen werden entweder zwecks Initiierung eines Planaufstellungsverfahrens mit entsprechender Interessenwahrnehmung oder aber (wesentlich häufiger) für ein laufendes Verfahren nachgefragt. Die Darstellung folgt insoweit chronologisch dem Ablauf eines solchen Verfahrens. Ohne auf Einzelheiten näher eingehen zu wollen, ist zu erwähnen, dass insbesondere Fragen der Einbeziehung von Fragen der Umweltverträglichkeitsprüfung und von Belangen des Naturschutzes in die Abwägung angesichts der gesetzlichen Neuerungen gegenüber der Vorauflage erheblich deutlicher akzentuiert wurden. Dieser Abwägungsprozess wird für die planenden Gemeinden immer komplexer und bietet auch immer mehr Möglichkeiten anwaltlich Abwägungsmängel aufzufinden und geltend zu machen. Entsprechend intensiv werden Rechtsschutzmöglichkeiten praxisnah erläutert. Während laufender Genehmigungsverfahren versuchen die Kommunen unerwünschten Ergebnissen oftmals durch die Sicherung der Bauleitplanung durch Erlass einer Veränderungssperre entgegen zu wirken. Für derartige Situationen finden sich hier hervorragende Hinweise. Ganz im Zentrum von bauplanungsrechtlichen Fragen im Genehmigungsverfahren stehen die §§ 29 - 35 BauGB, die unter Heranziehung der neueren Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur ausgezeichnet dargestellt werden. Dies gilt etwa für die oftmals umstrittene Feststellung des "Sich-Einfügens des Vorhabens in die nähere Umgebung" bei § 34 BauGB unter Rückgriff auf die BauNVO. Es muss hervorgehoben werden, dass Fragen der BauNVO - die für die Praxis ganz zentral sind - stets im Kontext ausführlich mitbehandelt werden. Dies gilt etwa auch für die mögliche Korrekturen der Festsetzungen des B-Plans über § 15 BauNVO. Leider nicht erörtert wird die bauplanungsrechtliche Funktion von örtlichen Gestaltungssatzungen, die einem Bauvorhaben deutliche Schranken setzen können, besonders wenn Gemeinden sich zusätzlich im nicht beplanten Innenbereich auf alte Fluchtlinienpläne berufen. Eher kurz wird das Bauordnungsrecht dargestellt. Hierzu findet sich nur ein - allerdings sehr kompakter -Überblick, der allerdings auf Fragen der Nutzungsänderung ebenso intensiv eingeht wie auf Fragen rund um den Bauvorbescheid und nachbarliche Einwendungen im Baugenehmigungsverfahren. Der Band schließt mit einem Überblick über die bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse. Die Darstellung bietet einen konzentrierten, ganz ausgezeichneten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Baurecht mit deutlichem Schwerpunkt auf dem Bauplanungsrecht.
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