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Ralf Hansen Eine Übersicht über das türkische Recht Eine Rezension zu: Christian Rumpf Einführung in das türkische Recht JuS-Schriftenreihe, Bd. 169: Ausländisches Recht München: C. H. Beck, 2004, 470 S., 27,50 EUR ISBN 3-406-51293-3
Die Beschäftigung mit dem türkischen Recht scheitert für deutsche Juristen meist an Sprachproblemen, da die Landessprache schwer zu erlernen ist und die Rechtstexte oftmals nicht in authentischen Übersetzungen in Deutsch oder Englisch zur Verfügung stehenden. Angesichts des vielfältigen Verbindungen bedürfen jedoch auch Juristen einer ersten Information über das türkische Recht bei denen die eingangs genannten Informationen gegeben sind, um Einschätzungen vorzunehmen, die dann oftmals zur Delegation an Spezialisten führen, die Sprache und Rechtsordnung hinreichend beherrschen. Kaum eine andere Rechtsordnung wird nach entsprechender kollisionsrechtlicher Verweisung von deutschen Gerichten öfter angewandt als das türkische Recht. Der hier gegebene, ganz ausgezeichnete Überblick ist umfassend angelegt und umfasst das gesamte türkische Recht mit Ausnahme des Öffentlichen Rechts und des Steuerrechts. Die Literaturauswertung ist ebenfalls umfassend. Der Verfasser weist aber mit guten Gründen darauf hin, dass für eine vertiefte Beschäftigung die Kenntnis der türkischen Sprache unerlässlich ist, wie bei der Beschäftigung mit anderen Rechtsordnungen auch. Die Vorbemerkung belehrt Leser, die mit der türkischen Geschichte im 20. Jahrh., wenig vertraut sind und Darlegungen zum Recht eines islamisch geprägten Staates erwarten, eines Besseren. Beireits im frühen 19. Jahrhundert machten sich Rezeptionen europäischen Rechts bemerkbar, die nach 1918 voll zur Geltung kamen. Es handelt sich um eine Rechtsordnung die viel vom europäischen Recht rezipiert hat. Ungeachtet dessen weist der Verfasser auf kulturelle Restriktionen hin, die sich etwa in der Geschäftsmentalität ausprägen. Ausgehend von einer knappen Skizze der Rechtsquellen wird ein Überblick über die türkische Justiz unter Einschluss der Rechtsanwaltschaft gegeben. Sehr verdienstvoll ist der kritische Überblick über die rechtswissenschaftliche Literatur gerade für den Fall der Notwendigkeit einschlägiger Informationsbeschaffung. Nützlich ist dabei die Nennung von Internetfundstellen wie http://www.tuerkei-recht.de. Recht umfassend ist die Darstellung zum türkischen Verfassungsrecht. Die erste Verfassung datiert von 1876. Die heutige Verfassung von 1982 beruht auf der Textfassung von 1924 und beruht auf dem Konzept eines säkularisierten Staates. Der Verfasser untersucht auch die politische Struktur und den ideologischen Gehalt der Verfassung und legt die einzelnen Strukturprinzipien sowie das Regierungssystem dar. Interessant sind die Darlegungen zu den Grundrechten, die kein allgemeines Freiheitsrecht kennen, sondern nur eine Art negative Freiheit als Freiheit vom Gefangensein, aber umfassende Meinungs- und Pressefreiheit, der Norm nach. Wenig ausgeprägt ist der Minderheitenschutz. Die Geltung der EMRK dürfte insoweit ein deutlich höheres Schutzniveau bewirken, deren Einordnung in das türkische Rechtsquellenssystem nach den Darlegungen des Verfassers aber noch umstritten ist Das folgende Kapitel befasst sich mit dem Kollisions- und dem Staatsangehörigkeitsrecht. Das Kollisionsrecht weist eine deutliche Nähe zu kontinentaleuropäischen Rechten auf und ist insoweit für einen deutschen Juristen leicht nachvollziehbar. Im diesem Rahmen wird auch auf die internationale Zuständigkeit der türkischen Gerichte eingegangen, die Parallelen zum System der EGGVO aufweist. Teil 4 widmet sich dem Familienrecht, das in den letzten Jahren im türkischen ZGB etwa so oft geändert wurde wie das deutsche Familienrecht und seit jetzige Gestalt erst 2002 gefunden hat. 2003 wurden spezielle Familiengerichte erreichtet. Unter rechtsvergleichenden Aspekten sind etwa die Ausführungen zur Scheidung interessant, für die am Verschuldensprinzip festgehalten wird, sodass sich gewisse Ähnlichkeiten mit Regelungen ergeben, die in Deutschland bis 1976 gegolten haben. Insgesamt prägt sich im türkischen ZGB das Vorbild des schweizerischen ZGB und des Obligationenrechts deutlich aus, von dem es aus leicht gelernt werden kann. Ungeachtet dessen warnt der Verfasser angesichts vielfältiger Besonderheiten auf den einfachen Rückgriff auf das ZGB der Schweiz. Ähnlichkeiten betont der Verfasser etwa in seinen interessanten Darlegungen zum Erbrecht. Teil 6 behandelt das Schuldrecht, das wie in der Schweiz nicht im ZGB, sondern in einem speziellen Obligationenrecht (OGB) geregelt ist, wobei allerdings schuldrechtliche Regelungen auch in anderen Gesetzen existieren. Der Verfasser behandelt die Institute des Schuldrechts nach der Systematik des Obligationenrechts und erläutert die jeweiligen Rechtsinstitute im Spiegel der Rechtsprechung anhand zahlreicher Fallbeispiele. Auch hier sind Ähnlichkeiten unverkennbar, etwa bei der Culpa in Contrahendo oder der Positiven Vertragsverletzung. Teil 7 behandelt das Zwangsvollstreckungs- und Konkursrecht, das ebenfalls auf Rezeptionen des Rechts der Schweiz beruht. Der Teil 8 enthält eine Skizze des sich sehr in Entwicklung befindlichen türkischen Wirtschaftsrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht, das ungeachtet gewisser Typenähnlichkeiten starke Besonderheiten aufweist, die gerade das Gesellschaftsrecht interessant machen, das 1995 ebenso umfassend reformiert wurde wie etwa 2001 das Urheberrecht. Diese Reformen zeigen, dass sich die Türkei intensiv bemüht Anschluss zu finden an die internationale Wirtschaftsentwicklung in Europa. Kurz behandelt wird das Arbeitsrecht für Ausländer. Ein letztes Kapitel gilt dem aus Deutschland und Österreich rezipierten Straf- und Strafprozessrecht. Der Band enthält eine derzeit konkurrenzlose Einführung in das türkische Recht in deutscher Sprache, die den Leser ausgezeichnet informiert, sehr lesenswert ist und interessante Impulse für die Rechtsvergleichung gibt.
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