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Ralf Hansen
Eine Übersicht über das Recht der Telekommunikation in Österreich Eine Rezension zu: Dragana Damjanovic/Michael Holoubek/Klaus Kassai/Hans Peter Lehofer/Wolfgang Urbantschitsch
Handbuch des Telekommunikationsrechts Erstauflage Reihe: Springers Handbücher der Rechtswissenschaft Wien: Springer Verlag, 383 S., 2005 ISBN 3-211-83895-3
Der Telekommunikationsbereich war bis vor wenigen Jahren noch von staatlichen Monopolen gekennzeichnet, die im Vollzug der Herstellung eines europäischen Binnenmarktes auch für den Bereich der Telekommunikation - ähnlich wie im Energiesektor - weichen mussten. Die Phase der Transformation staatlicher Monopolstrukturen in Wettbewerbsmärkte kann inzwischen als abgeschlossen gelten. Ungeachtet dessen existiert ein Rechtsrahmen der im Kern europarechtlich bestimmt ist, jedoch weitgehend jeweils nationalstaatlicher Umsetzungen bedarf. In Österreich erfolgte diese Umsetzung nach den Änderungen des europäischen Rechtsrahmen - parallel zur deutschen Regelung - durch das Telekommunikationsgesetz 2003. Das Handbuch bietet zu diesem Rechtsrahmen eine umfassende Darstellung, der zur deutschen Rechtslage weitreichende Parallelen enthält. Da dieses Handbuch einen vollständigen Überblick gibt, wird in Kap. I zunächst die Ausgangslage unter Geltung des staatlichen Fernmeldemonopols dargestellt. Dieser Monopolstellung lag ein Verständnis zugrunde, demzufolge die Versorgung der Bevölkerung mit Post - und Telekommunikationsdienstleistungen eine Art staatlicher Daseinsvorsorge war, die ihre Wurzeln noch im Staatsverständnis des 18. Jahrh. haben dürfte. Mit der Entwicklung von Wissenschaft und Technik zur ersten Produktivkraft veränderte sich auch das Verständnis der staatlichen Aufgaben, die unter dem Druck der Entwicklung neuer Technologien zurückgefahren wurden. Der ordnungspolitische Strategiewechsel der 80er Jahre führte zu einer Liberalisierung der Telekommunikationsdienstleistungen, für das die USA das entscheidende Vorbild angegeben haben dürften. Die Liberalisierung der Telekommunikation ist ein Produkt europäischer Wirtschaftspolitik. Um die gegenwärtige Rechtslage nachvollziehen zu können, ist es - wie in Deutschland - sinnvoll, den Abriss des TKG 1997 nachzuvollziehen, der über den damaligen Rechtsrahmen berichtet, der 1999 einer kritischen Überprüfung unterzogen wurde und schließlich in eine "Feinjustierung" - der Begriff ist sehr treffend gewählt - einmündete, da die Regulierungsinstrumente im Grundsatz beibehalten wurden. Dabei geht es im Kern um eine technologieneutrale Ausgestaltung, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für sämtliche elektronischen Kommunikationsnetze und jener Kommunikationsdienste enthält, deren Funktion in der Übertragung von Inhalten über Netze liegt. Inhalte der Dienste werden vom Regelungsgehalt nicht berührt, allerdings bestehen mittelbare Einflussebenen, da die Bereitstellung von Inhalten selbstredend auch von der technischen Infrastruktur abhängen kann. Teil des II. des Handbuches stellt die internationalen, europäischen und den verfassungsrechtlichen Dimensionen dar. Die Darlegungen richten den Blick zunächst auf den maßgeblichen Einfluss der multilateralen Entwicklungen auf der Ebene der WTO und der ITU. Bereits auf völkerrechtlicher Ebene bestehen weitreichende Liberalisierungsverpflichtungen. Der europäische Rechtsrahmen, der hier sehr genau rekonstruiert wird, beruht auf einer Reihe von EG-RL, die in ihrer Entwicklung in einem interessanten Schaubild zusammen gefasst und in ihrer Funktion erläutert werden. Teil III beschäftigt sich mit den ordnungsrechtlichen Aspekten, in deren Zentrum das Regulierungsmodell mit seinen Marktzugangsvoraussetzungen steht. Der Liberalisierung korrespondieren weitreichende staatliche Kontrollkompetenzen. In diesem Zusammenhang wird das Prinzip der Allgemeingenehmigung nach dem TKG 2003 mit den bestehenden Anzeigepflichten präzise erläutert. Teil IV geht eingehend auf die Infrastrukturvoraussetzungen ein und stellt sehr eingehend die Voraussetzungen der Frequenzzuteilung und bestehe Widerrufsmöglichkeiten dar. Im Rahmen der Darstellung der Rufnummern und der Tarifierung geht ein Exkurs näher auf die Mehrwertdienste und die Portierung von Rufnummern ein. Teil V behandelt das Marktrecht. Zwar unterliegt der Telekommunikationsmarkt grundsätzlich den allgemeinen Wettbewerbsregeln, jedoch hat das TKG 2003 ein sektorspezifisches Wettbewerbsrecht ausdifferenziert, dass hier im Verhältnis zum allgemeinen Kartellrecht näher dargestellt wird. Insoweit finden Art. 81 und 82 EGV uneingeschränkt Anwendung. Im nationalstaatlichen Bereich herrscht indessen eine Komplementarität zwischen TKG und KartG vor, so dass Telekommunikationsanbieter beide Normenkomplexe zu beachten haben. Teil VI. geht näher auf die Unversaldienste und die Nutzerrechte ein. Der Konsumentenschutz im Telekommunikationsrecht drückt sich etwa im Kontrahierungszwang des § 69 TKG aus, der über die europarechtlichen Vorgaben hinausgeht, sich aber insbesondere auch in normativen Vorgaben für die AGB-Verwendung und datenschutzrechtlichen Erfordernissen ausdrückt, die hier sehr eingehend behandelt werden. Den Nutzerrechten in datenschutzrechtlicher Hinsicht korrespondieren allerdings zahlreiche Eingriffsrechte des gefahrenverhindernden und strafverfolgenden Staates in einer Situation, in der der Zugriff auf Daten den Kern der Ermittlungstätigkeit ausmacht und die Wünsche nach weiteren Kompetenzen schier unendlich zu sein scheinen. Dies gab Anlass die §§ 149 ff StPO, die §§ 51 ff SPG und die Mitwirkungspflichten der Anbieter einer kritischen Analyse zu unterziehen. Teil VII behandelt Aufsichtsfragen, wobei in diesem Zusammenhang auf bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten intensiv eingegangen wird. Das Handbuch bietet einen ausgezeichneten - sehr problemorientierten - Überblick über das europäische und österreichische Telekommunikationsrecht. |