Besonderes Verwaltungsrecht

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Ralf Hansen

Schwerpunkte im Besonderen Verwaltungsrecht

Eine Rezension zu:

Peter J. Tettinger/Wilfried Erbguth

 Besonderes Verwaltungsrecht/1
Kommunal- und Polizei- und Ordnungsrecht

Reihe: schwerpunkte
8., völlig neu bearbeitete Auflage
 
Heidelberg: C.F. Müller, 200
ISBN 3-8114-7344-1

http://www.cfmueller-verlag.de
http://www.cf-muellercampus.de

Die eingeführte Darstellung wurde nunmehr um den Teilbereich des öffentlichen Baurechts erweitert. Tettinger stellt weiter das Polizei - und Ordnungsrecht dar, während Erbguth den Bereich des öffentlichen Baurechts übernommen hat. Der Text versteht sich als kompakte Darstellung der Grundstrukturen der betreffenden Materien. Sie trägt der lebhaften Gesetzgebungsentwicklung auch auf Landesebene ebenso Rechnung wie der Entwicklung der Rechtsprechung. Im Text werden zahlreiche prüfungs - und praxisrelvante Fälle gelöst. 

 

Die Darstellung des Polizei - und Ordnungsrechts bietet einen guten Überblick über das Kommunalrecht einerseits- und das Polizei- und Ordnungsrecht anderseits. Das Kommunalrecht (anhand von NRW und Bayern mit Verweisen auf die Regelungen der anderen Bundesländer) wird sehr strukturiert dargestellt. Gut dargestellt werden die verfassungsrechtliche Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung, deren Organisation in verschiedenen Ausprägungen und das kommunale Satzungsrecht. Bei der Erörterung der öffentlichen Einrichtung und deren Benutzung durch Bürger und Einwohner wird die Besonderheiten des Benutzungsanspruchs und dessen Grenzen klar herausgearbeitet. 

 

Hervorragend ist die Darstellung des kommunalen Wirtschaftsrechts. Die Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung nach § 107 GO NW wird sehr treffend als "Dauerthema" bezeichnet, da die Grenzen fließend sind und in die diesbezüglichen - zunehmenden - Rechtsstreitigkeiten auch in einem erheblichen Maße rechtspolitische Wertungen einfließen. Heftig kritisiert wird eine neuere Entscheidung des OVG NRW, der in der Entscheidung "Fitnessstudio auf einem Parkhaus", der die Norm betriebs- und nicht handlungsbezogen auswertet, so dass es auf eine deutliche Überschreitung des Unternehmensgegenstandes ankommt. Die Grenzen bleiben fließend, so dass private Konkurrenten nach wie vor darauf angewiesen sind im Streitfall die Grenzen in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht "auszutesten", wobei auch hier schwierige Abgrenzungsprobleme bestehen. Im Text wurde allerdings die UWG-Novelle noch nicht hinreichend berücksichtigt. Allerdings wird § 107 GO NW weitgehend nicht als Schutznorm zu Gunsten privater Konkurrenten angesehen, was seit der UWG-Reform angesichts einer Marktbezogenheit dieser Norm durchaus zu hinterfragen ist.    


Nicht weniger fallanwendungsorientiert sind die Ausführungen zum Polizei- und Ordnungsrecht. Auch hier behandelt jedes Kapitel eine besondere Problemstellung, also einen "Schwerpunkt", die regelmäßig Gegenstand von Klausuren sein kann. Überzeugend sind etwa die Ausführungen zur Altlastensanierung nach Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes, das sorgfältig aufbereitet wird, da es zur Altlastensanierung nach Landesordnungsrecht in Konkurrenz tritt. Die Darstellung dieser Bezüge ist sehr lesenswert. Eingehend behandelt werden auch alle maßgeblichen Spezialermächtigungen. Auch das Versammlungsrecht wird sehr klar behandelt. Dieses Kapitel zeigt die Verzahnung von bundesrechtlichem Ordnungsrecht mit Landesrecht sehr klar. Der Band schließt mit Ausführungen zum Entschädigungsrecht.

 

Teil III stellt jetzt erstmals in diesem Band das öffentliche Baurecht dar. Es erfolgt angesichts der vielfältigen Bezüge zu anderen Teilrechtsbereichen wie dem Umweltrecht eine sehr überzeugende Beschränkung auf wesentliche Grundstrukturen. Die Materie wird sehr strukturiert dargestellt. Klare Ausführungen gelten der Bauleitplanung und hier etwa dem zentralen Abwägungsgebot bei der Erstellung von Bebauungsplänen nach den äußeren und inneren Grenzen unter besonderer Berücksichtigung der Abwägungsfehlerlehre. Angesichts der Praxis- und Prüfungsrelevanz werden die völlig zentralen Vorschriften der §§ 30 - 35 BauGB sehr konzentriert dargestellt, unter Einschluss der zahlreichen Ausnahmebestimmungen, etwa nach § 34 III a BauGB. Vorzüglich erläutert werden die Grundlagen des materiellen Bauplanungsrechts und hier insbesondere die Möglichkeiten der Behörde gegen formell und/oder materiell baurechtswidrige Zustände einzuschreiten. Ausführlich behandelt wird aber auch die gerichtliche Kontrolle angesichts zahlreicher bestehender Besonderheiten.  

 

Mit diesem Buch dürfte der Student recht gut gerüstet sein für den "großen Schein", aber auch für das Examen und der Praktiker findet hier schnell gesuchte Informationen in komprimierter Form. Die Darstellung gehört sicherlich zu den besten ihrer Art.