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Ralf Hansen
Praxisfragen der
Testamentsvollstreckung
Eine Rezension zu:
Walter Zimmermann
Die Testamentsvollstreckung
Handbuch für die gerichtliche, anwaltliche und notarielle Praxis
Bielefeld: Erich-Schmidt-Verlag, 2003, 580 S. ISBN 3-503-07071-0
http://www.erich-schmidt-verlag.de
Der Verfasser, Vizepräsident des LG
Passau, befasst sich mit seiner nunmehr in zweiter Auflage vorgelegten
Buchveröffentlichung mit der Rechts- stellung der an einer
Testamentsvollstreckung Beteiligten: Erblasser, Erbe, Testaments-
vollstrecker und Nachlassgericht. Das umfassende Handbuch geht auf die
wichtigsten Möglichkeiten ein, die der Erblasser hat, durch Anordnung
von Testamentsvollstreckung post mortem über das Schicksal seines Vermögens
zu bestimmen und seinen Willen auch noch danach durchzusetzen und die
Lebenden durch den letzten Willen wenigstens auf lange Zeit zu binden,
was sich mitunter auch auf folgende Generationen auswirken kann.
Testamentsvollstreckungsanordnungen
spielen in ihrer Bedeutung für die Praxis gegenwärtig eine bedeutende
Rolle, nachdem dieses Rechtsinstitut ohnehin eine jahrhundertealte
Tradition aufweist, die insbesondere vom kanonischen Recht geprägt
worden ist. Das ausgezeichnete Handbuch ist in 25 Kapitel unterteilt und
auf eine umfassende Gesamtschau hin angelegt. So werden etwa im Kapitel
über die Anordnung der Testaments- vollstreckung auch deren Grenzen
eingehend thematisiert. Keinesfalls endet sie hinsichtlich der
Abwicklungsvollstreckung automatisch nach 30 Jahren, wie oftmals
verbreitet wird, sondern dies gilt nur für die
Verwaltungsvollstreckung, wie klar dargelegt wird. Ohnehin zeichnet sich
das Handbuch durch eine überzeugende Systematik, klare Strukturbildung,
eine leicht faßliche Sprache und eine sehr übersichtliche Textgestalt
aus. Besonders praxisnah wird es etwa für den erbrechtlich tätigen
Leser aus Anwaltskreisen bei der Behandlung der Abwehr einer unerwünschten
Testamentsvollstreckung, da der Erbe - wie Zimmermann trefflich
formuliert - selten erfreut sein dürfte über die
Vollstreckungsanordnung. Dazu muß man das Testament als solches
angreifen, sofern die letztwillige Verfügung nicht nur in diesem Teil
unwirksam oder anfechtbar ist.
Die Ausführungen zeigen aber, wie begrenzt diese Möglichkeiten sind,
da die Testierfreiheit derart stark geschützt ist, dass sie etwa über
die Sittenwidrigkeit oder Anfechtung nur in Ausnahmefällen zu Fall
gebracht werden kann. Eingehende Ausführungen finden sich zur Ernennung
des Testamentsvollstreckers ebenso wie über Annahme und Ablehnung des
Amtes. Eines der interessantesten Kapitel des Buches widmet sich der
Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers, wobei insbesondere auch die
Konkurrenz desselben mit anderen Funktionsträgern eingehend dargestellt
wird. Zahlreiche Problemfälle betreffen die Eintragung in
öffentliche Register und deren Lösung, weshalb diesem praktisch sehr
wichtigen Themenkomplex ein eigenes Kapitel gewidmet ist, das sich
insbesondere mit Bezügen zum Grundbuchrecht auseinandersetzt. Nicht
weniger wichtig sind die Ausführungen zum
Testamentsvollstreckerzeugnis, da dieses nur auf Antrag erteilt wird,
worüber im FFG-Verfahren entschieden wird. Die einzelnen Kapitel überzeugen
insbesondere aufgrund der ständigen Berücksichtigung des jeweils
einschlägigen Prozessrechts in ihrer Verzahnung mit dem materiellen
Recht. Dies wird besonders deutlich im Kapitel über die Aufgaben des
Gerichts bei der Testamentsvollstreckung, das einen raschen Überblick
über die Kompetenzen und Funktionen erlaubt, was angesichts der
Gemengelage von ZPO und FGG in diesem Bereich von äußerster
Praxisrelevanz ist.
Streitträchtig zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker ist
der Bereich der konkreten Verwaltungstätigkeit des Vollstreckers, einem
der weiteren Höhepunkte - des an solchen nicht armen - Werkes, da
regelmäßig eine Spaltung zwischen Eigentumsposition des Erben und den
Verwaltungskompetenzen des Testamentsvollstreckers entsteht, der über
einzelne Nachlassgegenstände regelmäßig verfügen kann, nicht aber über
einen Erbanteil als solches. Auch der Sonderfall der
Behindertentestamente wird behandelt, wenn auch etwas arg kurz. Das
vielleicht brisanteste Kapitel behandelt die Testamentsvollstreckung im
Handels- und Gesellschaftsrecht. Zimmermann schlägt hier praxisnahe Lösungen
auf der Basis der inzwischen einigermaßen gefestigten
BGH-Rechtsprechung vor. Gleichwohl sind nahezu alle Fragen in diesem
Bereich höchst umstritten. Nicht ganz zu Unrecht geht der Verfasser
aber davon aus, dass in der Literatur zahlreiche Probleme etwas überbetont
werden. Wie komplex das Thema ist, zeigt sich etwa bei der
Testamentsvollstreckung an einem vererbten GbR-Anteil, die nach wohl
herrschender Auffassung zur Anteilsspaltung führen soll, was unter
gesellschaftsrechtlichen Aspekten nicht immer sachgerecht sein muss
(sofern nicht etwa berufsrechtliche Gründe dem entgegenstehen). Diese
mißliche Situation wird weitgehend dadurch vermieden, dass sich die
Testamentsvollstreckung auf die mit dem Anteil verbundenen
Verwaltungsrechte nicht beziehen kann. Hier ist vieles - wie der
Verfasser selbst ausführt - dunkel und unklar. Behandelt werden - sehr
intensiv - auch steuerrechtliche Fragen in einem vorzüglichen Kapitel,
ebenso wie die Stellung des Testamentsvollstreckers im Prozess, seine
Haftung und die Beendigung des Testamentsvollstreckung. Die
Neuauflage beinhaltet zahlreiche Ergänzungen und berücksichtigt
zahlreiche Gesetzesänderungen. So werden auch etwa die zahlreichen Bezüge
zum neuen Schuldrecht souverän eingearbeitet. Entwicklungen in
Literatur und Rechtsprechung fanden eingehende Beachtung.
Dem Verfasser ist es gelungen, dieses
vielschichtige und schwierige Gebiet derart umfassend darzustellen, dass
dieses Werk unbedingt als Bereicherung der erbrechtlichen Literatur zu
betrachten ist. Insbesondere in der Beratungspraxis verdient es höchste
Beachtung.
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