|
|
|
Ralf
Hansen, Düsseldorf Basiswissen für
die Zivilstation und mehr Eine Rezension zu: Tempel/Seyderhelm Materielles
Recht im Zivilprozess München:
Verlag C.H. Beck,
2005, 823
Seiten, 37,80
Euro JuS-Schriftenreihe,
Heft 85 Mit der vierten Auflage des von Otto Tempel begründeten Standardwerkes liegt der maßgebliche Band für die Vorbereitung des materiellrechtlichen Teiles der Zivilstation erneut in einer völlig neubearbeiteten und aktualisierten Auflage vor. Als Mitautor eingetreten ist nunmehr Bernhard Seyderhelm, Vors. Richter am LG Frankfurt/Main für die Bereiche Gebrauchtwagenkauf, Darlehen, Leasing und Maklerrecht. Die Autoren bemerken im Vorwort selbst, dass diese Auflage lange auf sich warten ließ. Inzwischen wurde wesentliche Bereiche der Darstellung in Gesetzgebung und Rechtsprechung "umgewälzt", so dass eine vollständige Neubearbeitung erfolgt ist, die den Band äußerst lesenswert macht. Das Werk behandelt verschiedene Themen- und
Problemkreise, die regelmäßig zum Gegenstand der Verfahren vor allem erster
und zweiter Instanz werden. Es handelt sich letztlich um die Kernmaterien der
anwaltlichen Arbeit im Zivilrecht. Auch die Neuauflage macht - erwartungsgemäß - dem
Ruf „des Tempel“, „der Medicus“ für das „Zweite“ zu sein, alle
Ehre. Es ist allerdings nicht unbekannt,
dass auch Richter und Rechtsanwälte gerne zu diesem Handbuch greifen, dass die
Materie äußerst systematisch aufbereitet. Dazu zählt zunächst der Gebrauchtwagenkauf, der in
§ 1 behandelt wird. Seyderhelm diskutiert dieses Phänomen auf der Basis des
von Tempel stammenden Textes sehr überzeugend anhand der
Anspruchsgrundlagen, beginnt also mit der vertraglichen Sachmängelhaftung und
arbeitet sich über C.I.C. und die Vertragsverletzung über das Bereicherungsrecht zum
Deliktsrecht vor. Dabei trennt er zwischen Voraussetzungen der Ansprüche und
der je spezifischen Abwicklung. Damit ist dieses Kapitel zugleich auch eine
hervorragende Checkliste. Die veröffentlichte Rechtsprechung nicht nur des BGH,
sondern auch der „unteren“ Instanzen ist mehr oder weniger vollständig
verarbeitet. Immer wieder wird der Gebrauchtwagenkauf auch Gegenstand universitärer
Übungsarbeiten, so dass diese Ausführungen auch Studenten ansprechen. Bedauerlicherweise wird das Werk von Tempel meist erst von
Referendaren zur Kenntnis genommen. Studenten sollten die Scheu vor sog.
„Praktikerliteratur“ frühzeitig ablegen. Sie kann einem das Leben sehr
erleichtern. Angesetzt wird mit einer Vertragstypik des Gebrauchtwagenkaufs,
deren Strukturierung für die rechtliche Behandlung entscheidende Bedeutung hat,
was sich insbesondere beim Händlerkauf im Gegensatz zum Privatkauf zeigt. Von
besonderer Praxisrelevanz ist der Gewährleistungsausschluss durch AGB. Bezüglich der hier problematischen Offenbarungspflichten wird jedes
Problem angesprochen. Gerade am Gebrauchtwagenkauf lässt sich exemplarisch das
gesamte Anspruchssystem des BGB „durchprüfen“. Das betreffende Kapitel
geeignet sich daher auch für eine Grundlagenrepetition an einer bestimmten
Fallkonstellation. Die diesbezügliche Darstellung ist nach wie vor an
Systematik und Tiefenschärfe nicht zu überbieten. Alle für die Praxis relevanten Streitfragen werden trotz der
Ausrichtung auf die Diskussion der Rechtsprechung eingehend dokumentiert.
Eingehend setzt sich der Verfasser aber auch mit den prozessualen Fragen
auseinander. Ein Sachverständigengutachten zur Prüfung der Mängel
liegt oft nahe, um erforderliche Feststellungen zu treffen. Hier kommt
es auf die Formulierung präsizer Fragen zum Beweisthema an. Insbesondere für
Referendare hilfreich sind die, allerdings knapp gehaltenen, Vorschläge zur
Tenorierung (79 f). § 2 behandelt den praktisch häufigen Mietprozess in Gestalt der Rechtmäßigkeit der Räumungsklage des Vermieters.
Vorab erfolgt ein kurzer Abriss des Mietrechts, bevor die materiellen
Voraussetzungen des Räumungsanspruches diskutiert werden, der sich aus § 556
BGB ebenso wie aus § 985 BGB ergibt (ganz h. M.). Die einzelnen Kündigungstatbestände des Vermieters, werden
intensiv durchdiskutiert. Da das Buch sich in erster Linie an angehende
Praktiker richtet wird der Erlass des streitigen Endurteils mit Vorschlägen zur
Kostenentscheidung umsetzungsnah dargelegt. . § 3 behandelt sämtliche Rechtsfragen des
Konsumentenkredits. Vorausgeschickt wird eine Darstellung des Darlehns als
Grundform. Der Konsumentenkredit ist ein Sonderrechtsgebiet, in dem
Verbraucherschutz und Insolvenzrecht eine hervorgehobene Rolle spielen. Dieses
Kapitel bedurfte aufgrund seiner Dynamik in den letzten Jahren einer bedeutenden
Umarbeitung. Hier sind Text und Fußnoten fast gänzlich erneuert und auf der Höhe
der gegenwärtigen Entwicklung. Auch hier liegt mehr oder weniger deutlich eine
„Checkliste“ für Prüfung und Praxis vor, die alle problematischen Aspekte
in die Darstellung einbezieht. Dies gilt insbesondere für die examensträchtigen
Materien Verbraucherdarlehn und Abzahlungsgeschäft. Das Finanzierungsleasing
findet ebenfalls eingehende Berücksichtigung. Die Rechtsprechung wird auch hier
vorbildlich aufgearbeitet. Angesichts der zahlreichen offenen Fragen findet aber
auch die Literatur angemessene Berücksichtigung. § 4 der Darstellung stellt den Bauprozess in den
maßgeblichen Facetten dar und gibt Gelegenheit die Kernfragen des Werkvertragsrechts an
einem typischen Problembereich zu repetieren. Den Bauvertrag im eigentlichen
Sinne gibt es nicht, nur Typen von Bauverträgen. Angesichts der Verwobenheit
mit Fragen der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), ist dieses Kapitel
auch eine gelungene Einführung in diesen schwierigen Bereich. Die Darstellung
der komplexen Probleme des vereinbarten Sicherheiteneinbehalts liegt analog zu
den Fragen der Übersicherung bei anderen Sicherungsformen und gibt den
aktuellen Stand der Entwicklung wieder. Eng im Zusammenhang mit dem privaten
Baurecht stehen Fragen des
Architektenvertrages, den § 5 des Werkes anspruchsvoll behandelt. Interessant
ist hier vor allem die Darstellung der Berufshaftung.
Intensiv erörtert werden die aktuellen Probleme des
Reiserechts. Angesichts der Reiselust der deutschen Bevölkerung kommt diesem
Bereich eine hohe praktische Bedeutung zu, auch wenn die Erwartungen der
enttäuschenden Reisenden an Minderungsquoten oftmals hoffnungslosüberzogen
sind, insbesondere bei billigen Pauschalreisen. Für Praktiker ist insbesondere die Erörterung der prozessualen Fragen
interessant. Es ist kein Wunder, wenn Rechtsanwälte bei Befassung mit einem
Reisevertragsrechtsfall oftmals zunächst „zum Tempel“ greifen. Die Darstellung ist
sicher die erste Wahl für diesen Zugriff, der in dieser Informationsdichte
seinesgleichen sucht. In § 8 wird der Maklervertrag in allen
erforderlichen Einzelheiten behandelt. Es geht hier seitens der Makler vor allem
um Inkassofragen. § 9 enthält
eine recht umfassende „Teilmonographie“ zum Unfallhaftpflichtprozess, die
besonders praxisnah ist und jedermann, jeden Tag betreffen kann, da es sich
angesichts der heutigen Straßenverkehrsdichte um Massendelikte handelt.
Vertragliche Ansprüche kommen hier nicht in Betracht. Es geht um die
Verschuldenshaftung des § 823 Abs.1 BGB, die durch Tatbestände der straßenverkehrsrechtlichen
Gefährdungshaftung überlagert werden. Das Kapitel gibt Anlass diesen Bereich
anhand eines typischen Bereiches eingehend zu repetieren. Interessant für Geschädigte
ist stets der Direktanspruch gegen den Versicherer des Schädigers, den § 3
PflVersG gewährt. Hier wird das Deliktsrecht sichtbar vom
Privatversicherungsrecht in Form einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung überlagert.
Zu beachten ist hier daher immer die cessio legis des § 67 VVG,
nebst zahlreichen sozialrechtlichen Regressnormen. Selbstverständlich
werden auch alle Fragen des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses behandelt. Nichts anderes gilt für detaillierte Fragen des Schadensersatzes etwa
im Zusammenhang mit dem merkantilen Minderwert und dem Ersatz von
Reparaturkosten. Tief in den medizinischen Bereich hinein greifen die
Ausführungen zum Ersatz von Personenschäden. Hier stellen sich auch alle Probleme des
Schmerzensgeldanspruches. Sehr hilfreich gerade im Referendariat sind
die Tenorierungsvorschläge, da dieser Bereich dem Referendar
irgendwann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit begegnen wird. Auch
der Rechtsanwalt der mit diesem Bereich befasst ist, wird diese auch sprachlich
überaus klare Darstellung sehr zu schätzen wissen. Die Neuauflage stellt die Kerngebiete des Zivilrechts
äußerst systematisch und auf hohem Niveau dar und bietet eine Informationsdichte die seinesgleichen sucht.
|