Stromlieferungen

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Eine interessante Übersicht

über grenzüberschreitende Stromlieferungen

 

Eine Rezension zu:

Thomas Gruber

Grenzüberschreitende Stromlieferungen

Aktuelle Rahmenbedingungen im Binnenmarkt

Erstauflage

Wien: WuV Universitätsverlag, 2006, 355 S.

ISBN 3-85114-960-2

http://www.facultas.at

 

Der Strommarkt ist in der EU grundsätzlich liberalisiert. Er ist hart umkämpft, wie etwa die Versuche von Gazprom zeigen, sich in diesem Markt aus ausländischer Anbieter zu etablieren. Ungeachtet dessen bestehen erhebliche Probleme bei den Übertragungskapazitäten, die die Durchsetzung der Liberalisierung erheblich behindern, weil ein erheblicher Anteil an Übertragungskapazitäten durch Verträge gebunden ist, die vor Beginn der Liberalisierung von den Netzbetreibern mit einzelnen - oft sogar konzernmäßig verbundenen - Unternehmen geschlossen wurden. Die Wiener Dissertation setzt sich intensiv und aus den Augen eines intimen Kenners der Materie mit den Schwierigkeiten auseinander, die bei der Liberalisierung des Strommarktes derzeit bestehen. Wirksame Mittel für eine Bekämpfung sind nicht allein im EG-Wettbewerbsrecht zu suchen, sondern auch im Diskriminierungsverbot, dass als allgemeiner Rechtsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts in den einschlägigen Vorschriften der Elektrizitätsbinnenrichtlinie Niederschlag gefunden hat.

Angesichts der Komplexität des Themas, dass eine Reihe von technischen Kenntnissen voraussetzt, behandeln die ersten drei Kapitel wirtschaftlich-technische Aspekte der Stromlieferungen im Binnenmarkt. Nach einer allgemeinen Einführung über den Netzzugang Dritter im Wirtschaftsrecht werden die technischen Besonderheiten elektrischer Energie unter Einschluss des internationalen Transportes von Strom geschildert. Anschließend wird die wirtschaftliche Bedeutung des grenzüberschreitenden Stromaustausches für den europäischen Binnenmarkt analysiert, der von diesen Lieferungen in erheblichem Umfang abhängig ist.

Den entscheidenden Schwerpunkt dieser Arbeit bietet die rechtliche Analyse der Darstellung des Netzzuganges Dritter, die im EG-Wettbewerbsrecht, dem sektorspezifischen Sekundärrecht der Gemeinschaft und den nationalen Ausführungsbestimmungen begründet sind. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei auf jene Bestimmungen zu richten, die die Dritten vorrangige Zugangsrechte gewähren, die aus einer Zeit vor der Liberalisierung des Strommarktes stammen und heute ein grundsätzliches Wettbewerbshindernis darstellen. Dies führt zur Frage nach ihrer sachlichen Rechtfertigung, die auf ihre Vereinbarkeit mit dem EG - Primärrecht, unter besonderer Berücksichtigung der Wettbewerbsregeln erfolgt, wobei auch die Warenverkehrsfreiheit und die allgemeinen Rechtsgrundsätze eingehend untersucht werden. Die Darstellung bietet mehr oder weniger eine detaillierte Kommentierung der Rechtsfragen in diesem Spezialgebiet.

Zur Sprache kommt dabei natürlich auch die schleppende Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in den Mitgliedsstaaten, die auf politische Widerstände zurück zu führen sein dürften. Kapazitätsengpässe sind meist vertraglich bedingt. Grundsätzlich sind ungenutzte Kapazitäten aufgrund des UIOLI-Prinzips freizugeben. Allerdings bestehen hier erhebliche technische Probleme, da der bedarfsorientierte Ausbau der Übertragungsleitungen noch nicht abgeschlossen ist. Ein vollständiger Leistungswettbewerbs besteht derzeit in weiten Teilen Europas noch nicht, vielmehr halten sich überkommene Monopolstrukturen streckenweise hartnäckig. Diese dominante Marktstellung erfordert Eingriffe rechtlicher Art und zwar einmal auf der Grundlage des EG-Sekundärrechts und zum anderen auf der Grundlage des EG - Wettbewerbsrechts, wohingegen die Warenverkehrsfreiheit hier bislang keine nennenswerte Funktion entfalten konnte. Von erheblicher Bedeutung ist hier das allgemeine Diskriminierungsverbot. Gerade die EBRL neu bietet Rechtsgrundlagen, die auf die Gewährung von Netzzugang abzielen. Daneben kann Art. 82 EG zur Anwendung kommen.

Die vertraglichen Regelungen sind grundsätzlich zu überprüfen, da prioritäre Zugangsrechte zu Stromleitungen einer besonderen Rechtfertigung bedürfen. Der Verfasser sieht keinen Anlass für einen weitreichenden Bestandsschutz, insbesondere wenn die vertraglich gebundene Kapazität nicht voll ausgenutzt wird. Eine exklusive Nutzung ist grundsätzlich nur bei neu errichteten Übertragungsleitungen unter dem Aspekt des Investitionsschutzes zulässig. Zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Aufgaben können prioritäre Zugangsrechte nach der Auffassung des Autors heute nicht mehr gerechtfertigt werden. Die Probleme werden aber angesichts einer weithin unbestimmten StromhandelsVO verschärft, so dass der Verfasser auf EG - Ebene und nationaler Ebene eine Bereinigung der Rechtsvorschriften fordert, die eine vollständige Liberalisierung ermöglichen.

Die Studie bietet einen äußerst interessanten Überblick über grenzüberschreitende Stromlieferungen und dürfte gerade auch für Investoren in den Strommarkt von höchstem Interesse sein.