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Ralf Hansen Ein
Internet-Leitfaden für Angehörige freier Berufe Eine Rezension zu: Reinhard
Strangmeier Internetpräsenz für
Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Professioneller
Auftritt, Recherche und Kommunikation, Berufsrechtliche Aspekte Bielefeld:
Erich Schmidt-Verlag, 2000, 168 S., DM 49,80,- ISBN
3-503-05721-8 http://www.erich-schmidt-verlag.de/netbook Für
Angehörige freier Berufe gehört es inzwischen fast zum guten Ton über
eine Internetpräsenz zu verfügen. Der Verfasser will dem
angesprochenen Adressatenkreis erste Hilfestellungen über das Buch
hinaus auch via World-Wide-Web geben. Die Verbindung von
Printdarstellung und Ergänzung per Internet ist ohnehin immer häufiger
anzutreffen und zu begrüßen. Entsprechende Aktualisierungen und Ergänzungen
finden sich neben der Website des Verlages auch unter http://www.ante.de/netbook,
der Homepage des Verfassers, der im Bereich der Internetberatung tätig
ist, die immer auch unternehmensberatende Aspekte erfaßt und
Spezialisierung erfordert. Die
eigene Internetpräzenz dient primär der eigenen „Positionierung“
am betreffenden Dienstleistungsmarkt - im Rahmen der technischen Möglichkeiten
und der berufsrechtlichen Grenzen. Wie der Verfasser treffend schreibt,
ist es eine zentrale geschäftsstrategische Aufgabe des Freiberuflers
hier einen optimalen Weg zu finden, um sein Dienstleistungsangebot zu
markieren. Der Bereich der Internetberatung ist gegenwärtig ein
erheblicher wirtschaftlicher Wachstumsfaktor. Private Websites „Marke
Eigenbau“ wirken unprofessionell und stellen eine schlechte „Vistenkarte“
im Netz dar, wenn es gilt sich von Mitbewerbern positiv zu
unterscheiden: „Wer hingegen demonstrieren will, dass er sich in
keiner Weise von den Berufskollegen, die unter demselben
Allgemeinbegriff rubrifiziert werden können, unterscheidet, braucht
vermutlich keine Website“ (S.53). Dem ist sicher zuzustimmen. Um für
einen qualitativen Inhalt eine entsprechende webästhetische Form zu
finden, bedarf es zudem einer genauen Einschätzung der potentiellen
Erwartungshaltungen des Adressatenkreises und einer präzisen Einschätzung
des eigenen Profils, die in aller Regel professionelle Hilfe erfordert.
Eine Website, die über kein ansprechendes Design verfügt, mag noch so
interessante Inhalte aufweisen, ihre Page-Views werden nach einer ersten
Neugier kaum nennenswert sein. Eine gute Website muß diese Neugier aber
wecken und zum Wiederkommen einladen. Um
die richtigen Entscheidungen treffen zu können gibt der Verfasser dem
Leser interessante Kriterien an die Hand, die aber jeder Interessent für
seine je spezifische Situation operationalisieren muß und kann (S. 46
f). Der Verfasser warnt dabei davor einfach eine Online - Fassung einer
Kanzleibeschreibung zu erstellen, sondern die technischen Besonderheiten
zu nutzen, für die eine interessante Checkliste geboten wird. Nützlich
ist sicher auch der Hinweis, für entsprechende Einträge in
Suchmaschinen selbst zu sorgen und nicht zu warten, bis Suchmaschinen
(Web-Kataloge und Spider) die Site von selbst aufgespürt haben. Die
Praxis der Aufnahme einer Site in das Register etwa von Yahoo ist
allerdings undurchschaubar und kann Monate dauern, wenn sie überhaupt
erfolgt. Der Hinweis auf http://www.klug-suchen.de
ist dabei sicherlich nützlich. Ohnehin enthält das schmale Buch
zahlreiche interessante Links, die online ergänzt werden sollen. Die
Ergänzungen sind wohl im Preis des uches inbegriffen. Eine
fundamentale Entscheidung betrifft die Auswahl einer Domain, die den
Abschluß eines Vertrag mit einem Internet - Service - Provider
voraussetzt. Diese Angebote differieren in Leistungsumfang und Preis
erheblich. Eine Internetpräzenz unter einer Subdomain zu betreiben, mag
preisgünstiger sein. Das „Statussymbol“ einer eigenen Domain sollte
aber - dies scheint der Verfasser etwas anders zu sehen - nicht unterschätzt
werden. Subdomains suggerien dem nicht interneterfahrenen potentiellen
Nachfrager von Dienstleistungen schnell eine Abhängigkeit, während die
„eigene Domain“ psychologisch Unabhängigkeit, Eigenständigkeit und
Kreativität demonstriert. Doch dies ist fast eine
„Geschmacksfrage“. Dies setzt natürlich die Wahl einer merkfähigen
- noch freien und namens- und kennzeichenrechtlich unbedenklichen -
Domain voraus. Die Warnung vor sog. (tätigkeits-) „beschreibenden“,
bzw. generischen Domains ist zutreffend. Ein Grundsatzurteil des BGH
steht für den Herbst dieses Jahres in dieser Frage aus. Unabhängig von
allen internetrechtlichen Bedenken sind wie der Verfasser treffend ausführt,
derartige Domains blass und schlecht merkfähig. Angesichts einer
stringenten markenschützenden Rechtsprechung haben sich „Domain -
Grabber“, aber auch „Marken - Grabber“ in Deutschland schon
oftmals verrechnet. Der
Verfasser gibt zunächst einen Überblick über die Elemente der Medien,
die das Internet bilden. Es dürfte aber dem interessierten Leser ohne
Vorkenntnisse zu raten sein, eine vertiefte Darstellung zusätzlich
heranzuziehen, sofern nicht die Methode „Lerning by doing“
vorgezogen wird. Beide zu mischen ist aber sicher sinnvoll, wie der
Verfasser vorschlägt. Vorkenntnisse werden erfreulicherweise nicht
vorausgesetzt. Die drei gängigen Browser (MS Internet Explorer 5.0,
Netscape-Communicator 4.72/6.0 Preversion, Opera) werden einer Qualitätskontrolle
unterworfen, der wohl positiv für Opera ausfällt, mit dem der
Rezensent leider noch nicht gearbeitet hat, dies aber zum Test
vorgemerkt hat. Der
besondere Teil des Bandes stellt Spezifika der einzelnen
Adressatengruppen heraus. Ob die eigene Internetpräsenz etwa für
Rechtsanwälte eine Erhöhung des Mandantenstamms ergibt, ist mangels
einschlägiger empirischer Untersuchungen offen, steht aber zu vermuten,
wenn eine Profilierung gelingt, die über eine eitle Selbstdarstellung
hinausgeht. Auf die Synergieeffekte eines optimierten Mixes von
Printmedien und elektronischen Medien wird verwiesen. Kanzleibroschüren
etwa sollten inzwischen fast eine Selbstverständlichkeit sein. Aber
auch die berufsrechtlichen Restriktionen werden für alle drei Sparten
recht eingehend skizziert. Allerdings: Was einem Kollegen alles recht
ist, ist anderen noch lange nicht billig. Sachbezogene, nicht auf die
Erteilung eines einzelnen Mandates gerichtetet Werbung - auch und gerade
im Internet - erhöht die Risiken einer Abmahnung: Das Internetrecht ist
noch ein deutlicher „Expansionsmarkt“ für anwaltliche
Dienstleistungen - auch gegenüber und für Kollegen. Noch lange nicht
jede Abmahnung ist begründet, sondern eher Ausdruck einer „Droh- und
Einschüchterungskultur“. Sehr umfangreich sind die exemplarischen
Links vom im Netz bereits vertretenen Kanzleien, von Law-Firm bis
Einzelanwalt. Die berufsrechtliche Situation stelt sich für
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ähnlich dar. Spezifika werden bei
der Darstellung berücksichtigt. Auch hier überzeugt die Linkliste. Ein
letztes Kapitel beleuchtet die Zukunft der freien Berufe im Internet.
Der Verfasser wagt die interessante Prognose, daß die „Notwendigkeit
zur Geschäftsprozessoptimierung und zur interprofessionellen
Zusammenarbeit anhalten“ wird. „Die Formen der Zusammenarbeit werden
vielfältig sein und nicht unbedingt in Großkanzleien münden“,
sondern das es gegenüber dem Nachfrager der Dienstleistung auf die
individuelle Lösung eines individuellen Problems ankommt, in welchen
konkreten Organisationsformen auch immer. Der Leitfaden enthält eine gelungene, einführende Darstellung der wesentlichen Entscheidungsprobleme für freie Berufe hinsichtlich der Schaffung und Gestaltung einer eigenen Internetpräsenz, die aber hinsichtlich der konkreten Umsetzung (dem „wie“) noch etwas ergänzbar wäre. Nichtsdestoweniger ist das Buch für Unschlüssige äußerst lesenswert. 27.04.00
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