|
|
|
Ralf Hansen Grundlagen des Strafvollzugsrechts Eine Rezension zu: Klaus Laubenthal Strafvollzug 3. Auflage Heidelberg: Springer, 2003, 510 S., ISBN 3-540-44012-7
Strafvollzug als Reaktion der strafenden Gesellschaft auf schwerwiegende Verstöße gegen Grundregeln gesellschaftlicher Interaktionsformen ist letztlich alternativlos, auch wenn man über Alternativen bei bestimmten Delikten durchaus nachdenken kann und sollte. Laubenthal stellt den Zusammenhang der Strafzwecke der Generalprävention und der Spezialprävention zum Strafvollzug bereits in der Einleitung deutlich heraus und geht auf Reformbestrebungen eingehend ein, die aber letztlich die Freiheitsstrafe als solche nicht in Frage stellen, schon gar nicht bei schwerwiegenden Delikten, bei denen neben der Strafe auch der Schutz der Gesellschaft vor weiteren Aktionen der Straftäter im Raum steht. Das einleitende Kapitel grenzt den Strafvollzug eingehend von der Strafvollstreckung ab, die den letzten Teil des Strafprozesses markiert und gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen dieser Materie, deren Durchführung Ländersache ist. Mit Recht wird das Strafvollzugsgesetz als Torso bezeichnet. Gerade vor diesem Hintergrund ist die Schilderung der historischen Entwicklung in Kapitel 2 zum Verständnis der Materie besonders wichtig, ausgehend von der Entstehung der frühmittelalterlichen Kerker in karolingischer Zeit bis zur Geburt der "rationalen" Gefängnisanstalt im 19. Jahrhundert und dem deutschen Weg zum Strafvollzugsgesetz. Vollzugziel ist nach wie vor primär die Resozialisierung, mag sie auch oftmals verfehlt werden, die allerdings nach der pointiert vorgetragenen Auffassung des Verfassers nicht mit Schuldmerkmalen angereichert werden darf, sodass Schuldverarbeitung kein notwendiger Bedingungsfaktor des Strafvollzuges ist. Diese "Zielprogrammierung" ist Gegenstand des dritten Kapitels, das auch intensiv auf die Grundsätze der Vollzugsgestaltung eingeht. Dabei wird auch auf das Phänomen der spezifischen "Knastkulturen" eingegangen, insbesondere die Liste über Gefangenenjargon (den Laubenthal im "Lexikon der Knastsprache" intensiv linguistisch untersucht hat) ist sehr instruktiv. Kapitel 4 beschäftigt sich in einer interessanten Übersicht mit den personellen Aspekten des Strafvollzuges und damit auch mit den "Wächtern". Kapitel 5 schildert sehr plastisch den Vollzugsablauf, beginnend mit dem Strafantritt, über das Aufnahmeverfahren, bis hin zur Vollzugsplanung. Besonders interessant ist hier etwa die Erörterung der praktisch wichtigen Unterbringungsfragen in der Abgrenzung zwischen offenem und geschlossenen Vollzug, entlang den unterschiedlichen Sicherheitsvorkehrungen, sowie zur Gestaltung des Tagesablaufes unter Einschluss der für die Resozialisierung wichtigen Fragen von Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung, denen hier auch entsprechendes Gewicht beigemessen wird. Ein schwieriges Thema ist die Kommunikation mit der Außenwelt, da hier vielfältige Kontrollmöglichkeiten seitens der Anstaltsleitung, ggf. unter richterlicher Kontrolle bestehen. Auch auf Fragen von Partnerbesuchen mit Sexualkontakten, die der Verfasser als Anspruch aus Art. 6 I GG herleitet, wird intensiv eingegangen. Ein eigenes Kapitel ist Besonderheiten des Frauenvollzugs gewidmet. Auch den Aspekten der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung mit den Möglichkeiten der Verhängung von Disziplinarstrafen wird intensiv eingegangen, um sodann die Grundfragen des Vollzugsverfahrensrechtes darzulegen, wobei insbesondere dem gerichtlichen Kontrollverfahren der §§ 109 ff StrVollzG besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Das letzte Kapitel widmet sich den sensiblen Fragen des Datenschutzrechtes. Das Werk von Laubenthal enthält einen sehr differenzierten, gut strukturierten Überblick über das Strafvollzugsrecht und ist auch als Nachschlagewerk für die Praxis ausgezeichnet zu verwenden.
|