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Ralf Hansen Eine umfassende Darstellung des Strafvollzugs Eine Rezension zu: Günter Kaiser/Heinz Schöch Strafvollzug Reihe: C.F.Müller Lehr- und Handbuch 5.
Aufl., Heidelberg: C.F. Müller, 2002, 563 S., E 129,- ISBN
3-8114-9934-3 http://www.cfmueller-verlag.de Das Werk der beiden Autoren ist eines der führenden Standwerke zum Strafvollzug. Das Werk nennt sich mit gutem Grund nicht “Strafvollzugsrecht”, da es über die Darstellungen der rechtlichen Aspekte weit hinausreicht. Seit der Vorauflage sind zehn Jahre vergangen, weshalb der Text komplett neu gefaßt werden mußte. Das vorliegende Lehr- und Handbuch erläutert die Begriffe und allgemeinen Grundsätze des Strafvollzuges unter Einschluß der rechtshistorischen Entwicklungen (auch unter rechtsvergleichenden Aspekten) und stellt diesen Bereich in einer ausgezeichneten Systematik dar. Aktuelle Entwicklungen in Deutschland und weiteren Vergleichsländern werden aktiv aufgearbeitet. Das Werk befindet sich auf dem Stand von Dezember 2001. Das Buch entstand 1974 auf dem Höhepunkt der Reformbemühungen des Strafvollzugs. Von dieser Reformperspektive ist es nach wie vor geprägt. Die Reform ist letztlich ein Torso geblieben. Sie mußte ein Torso bleiben, weil ein moderner Strafvollzug ein entsprechendes Sanktionenrecht jenseits der phantasielosen Kategorisierung zwischen “Knast”, Bewährung und Geldstrafe voraussetzt, um einer hoffnungslosen Überlastung zu entgehen. Die Praxis des Strafens ist weithin untauglich den Aspekten der Steuerung kriminalpolitischer Entwicklungen zu genügen, die an sie gestellt werden. Gleichzeitig fallen Straftäter mit erheblichem Gefährdungspotential durch das Raster gutachtensgestützter Prognosen. Gewisse aktuelle Delegitimationstendenzen der Strafjustiz sind unverkennbar. Der Strafvollzug ist indessen weiter gewachsen, allerdings auch erheblich in die Breite, auf Kosten der Resozialisierung, soweit sie möglich ist. Die Gefängnisse sind heillos überfüllt, was die Praxis nicht einfacher macht. Der rechtspolitische Ruf nach Verschärfungen wird immer wieder laut, was aber eine Differenzierung nach der Tatschuld voraussetzt. Nicht zuletzt zu derartigen rechtspolitischen Diskussionen bietet der Band interessante Hintergrundinformationen an. Seit der Vorauflage hat sich insbesondere die
Arbeitsentlohnung für Gefangene nach dem Urteil des BVerfG v. 1.07.1998
verbessert (Fünftes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes v.
27.12.2000). Mit dem 4.StrVollzÄnderungG wurde in §§ 179 - 187 StrVollzG eine
bereichsspezifische Datenschutzregelung eingeführt, die auch die
Schweigepflicht von Ärzten und Therapeuten präzisiert hat. Die Autoren haben
sich zudem intensiv mit den europäischen Tendenzen im Strafvollzug beschäftigt
und sehen hier eine Angleichung, die sich strafzumessungsrechtlich auch auf die
Anrechnungspraxis bei der U-Haft vor Überstellung nach Deutschland aus dem
EU-Ausland beim Rechtsfolgenausspruch auswirken kann. Es scheint sich eine
Tendenz anzubahnen, hier 1:1 anzurechnen. Einbezogen wurde die gegenwärtig
vielzitierten Bemühungen um eine Privatisierung des Strafvollzuges nach dem
Beispiel der USA (s. dazu jetzt, J. Nibbeling, Die Privatisierung des
Haftvollzugs. Die neue Gefängnisfrage am Beispiel der USA, 2001).
Besonders interessant ist die Rekonstruktion der
“Geschichte des Gefängnisses” im Kontext von “Überwachen und Strafen”
in § 2 des Bandes. Die Autoren bieten hier eine sehr umfassende Darstellung der
Geschichte des Strafvollzuges, der mit der Hervorbringung von Idee und Praxis
der modernen Freiheitsstrafe unmittelbar verknüpft ist. Die Autoren zeichnen
die Entwicklung sehr genau bis zur Entstehung des deutschen
Strafvollzugsgesetzes nach und sparen dabei auch den Vollzug in den
Konzentrationslagern nicht aus. Besonders lesenswert sind die Darlegungen zur prägenden
Entwicklung im 19. Jahrhundert, die schon sehr stark von transnationalen
Haftbedingungsvergleichen und dem Gesichtspunkt der Effektivität der
Ausbruchsverhinderung gekennzeichnet war. Der Aspekt der Vollzugsvergleichung
wird für die Gegenwart in § 3 vertieft, der sich Fragen des internationalen
Vergleichs des Vollzugsbedingungen widmet. Im Zentrum steht dabei ein Vergleich
der Bedingungen in den EU-Staaten. Mit einem profunden Überblick über die
gegenwärtige Lage des Strafvollzugs in Deutschland wendet sich die Darstellung
dann der neueren Entwicklung in Deutschland zu und gewährt einen schonungslos
realistischen Überblick über die aktuellen Haftbedingungen. Insbesondere wird
das Problem der Vollzugsdichte sehr offen angesprochen. Es wirft die bereits
kurz angesprochenen Fragen nach Alternativen zum Strafvollzug auf, denen Kaiser
auch wenigstens kurz nachgeht, um anschließend das interessante Verhältnis von
Strafvollzug und Öffentlichkeit einer eingehenden Analyse zu unterwerfen. In § 5 wendet sich Schöch den allgemeinen Grundlagen des Strafvollzuges zu und geht dabei intensiv auf sozialwissenschaftliche Fragestellungen wie der Sozialisations- und Sanktionenforschung nach. Ohnehin besticht dieses Buch in allen Bereichen durch eine interessante und profunde Einbeziehung sozialwissenschaftlicher Forschungsperspektiven, ohne die dieser Bereich analytisch nicht angemessen durchdrungen werden kann. Mit der Erörterung der Rechtsstellung des Gefangenen werden auch menschenrechtliche Fragen aufgegriffen, etwa im Kontext der Überwindung der altpreußischen Doktrin von “besonderen Gewaltverhältnis”. In diesem Zusammenhang wird die Entwicklung der Dogmatik der Rechtsprechung des BVerfG genau nachgezeichnet. Hochinteressant ist die Erörterung der Privatisierung des Strafvollzugs, weil Schöch eine abwägende, die Argumente verbindende Darstellung gewählt hat, der jede ideologisierende Betrachtungsweise fremd ist. Er vertritt denn auch eine sehr differenzierende Lösung und sieht in Randbereichen der Beteiligung Privater im Dienstleistungssektor weniger das Problem als in einer Überlassung der Vollzugsdurchführung an Private, die weder für verfassungsrechtlich zulässig, noch für ökonomisch geboten, geschweige denn wünschenswert hält, so daß ein völliger Rückzugs des Staates nach seiner - gut begründeten - Auffassung ausscheidet. Zwar diskutiert er auch die Möglichkeit einer Beleihung Privater nach Schaffung einer entsprechenden Gesetzesgrundlage, doch verbleiben berechtigte Zweifel angesichts der Eingriffsintensität. Ein interessanter Exkurs widmet sich der Rechtsstellung des Gefangenen in der U-Haft, die gesetzlich kaum geregelt ist. Der zweite Teil des Buches widmet sich der rechtlichen
Gestaltung des Strafvollzuges in Deutschland, der sich idealtypisch nach der
Intention des Gesetzgebers am Resozialisierungsgedanken orientiert, aber auch
der Sicherung der Allgemeinheit dient. Diese Zielkonflikte werden eingehend erörtert.
Besonders lesenswert sind die Erörterungen der Rechte und Pflichten der
Gefangenen im Strafvollzug, unter Einschluß der Darlegung der verschiedenen
Vollzugsarten, insbesondere auch des offenen Vollzugs. Interessant sind hier
insbesondere die Darlegungen zu den Informationsrechten und zu den
Weiterbildungsansprüchen, aber auch die informativen Darlegungen zu den Zwangs-
und Disziplinarmaßnahmen. Eingehend erörtert werden die Funktion der
Strafvollstreckungskammer und die Rechtsschutzmöglichkeiten des Gefangenen. In
diesem § 9 wird das gesamte einschlägige Verfahrensrecht erschöpfend
dargestellt. Interessantes erfährt der Leser auch zum Vollstreckungsablauf. Mit dieser Darstellung steht die wohl umfassendste, sehr
verständlich geschriebene und wohlmöglich beste Darstellung dieses Bereiches
in einer äußerst lesenswerten Neuausgabe endlich wieder zur Verfügung.
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