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Ralf Hansen

Eine umfassende Darstellung des Strafprozessrechts

 Eine Rezension zu:

 Hans - Heiner Kühne

 Strafprozessrecht

Eine systematische Darstellung des deutschen

und europäischen Strafverfahrensrechts

 Reihe: C. F. Müller Lehr- und Handbuch

 6. Aufl., Heidelberg: C. F. Müller, 2004, 721 S.

ISBN 3-8114-1910-2

http://www.cfmueller-verlag.de

 

Der Untertitel kennzeichnet die ehrgeizige Zielsetzung dieses Bandes, der mehr Handbuch als Lehrbuch ist und es sich zur Aufgabe macht, die Realität der Verfahrenspraxis einzufangen und sie dogmatisch umzuwandeln. Dies ist mehr als gelungen. Eingestreut sind viele Mustertexte, die dem Leser die Praxis näher bringen.

Kap. 1 enthält eine Einführung in das Strafverfahrensrecht, indem zunächst ein Überblick über den Gang eines Strafverfahrens gegeben wird. Bereits die Einleitung problematisiert die rechtsvergleichende Perspektive, von der der gesamte Band gekennzeichnet ist, indem die Frage nach einem europäischen Strafverfahrensrecht aufgeworfen wird. Der Verfasser differenziert hier völlig zutreffend zwischen dem Europa der EU, dem Europa des Europarates und dem Europa der Schengener Vertragsparteien und untersucht insoweit auch das Phänomen einer  zu beobachtenden, verhaltenden Europäisierung auf dieser Folie. Jenseits nicht bestehender Kompetenzen der EU ergeben sich dennoch Einflußnahmen, etwa durch die Rechtsprechung des EuGH und insbesondere des EGMR. Erörtert werden aber auch bereits bestehende Modelle für eine Rechtsvereinheitlichung. Insgesamt zeigen die Ausführungen ein komplexes Netzwerk von Zusammenhängen auf, die deutlich machen, das der Nationalstaat auch hier längst europäischen Einflüssen unterliegt. In den übrigen Abschnitten der Einführung werden die Akteure des Strafverfahrens und die maßgeblichen Maximen und Grundsätze näher dargelegt, wobei sich etwa sehr lesenswerte Ausführungen zum Problem überlanger Verfahrensdauer finden.

Kap. 2 beschäftigt sich mit dem Ermittlungsverfahren und den Durchführungen der Ermittlungen. Es enthält eine der derzeit interessantesten Analysen strafprozessualen Funktion der Verdachtsmomente, die die normativen Anforderungen an die Wahrscheinlichkeitsgrade nahezu erschöpfend behandelt. Der Verfasser hält es für sinnlos zwischen einem einfachen Tatverdacht und einem durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdachtsgrad unterscheiden zu wollen, da immer nur ein retrospektiv - prognostischer Schluss aus Tatsachen erfolgen kann. Den Begriff der "bestimmten Tatsachen", den etwa § 110 a StPO verwendet, näher zu fassen, ist denn auch bisher nicht zufriedenstellend gelungen. Erhellende Ausführen widmen sich der Vernehmung und den verbotenen Vernehmungsmethoden. Entsprechend präzise ist die Darstellung der strafprozessualen Zwangsmittel, die das empfindliche Gleichgewicht zwischen Bürgerfreiheit und ordnender Staatsgewalt betreffen, wie der Verfasser treffend formuliert. Derzeit entsteht allerdings der Eindruck, das individuelle Bürgerinteressen mehr und mehr einem konturlosen "Grundrecht auf Sicherheit" untergeordnet werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu sehen, dass der Kreis der strafprozessualen Zwangsmassnahmen nahezu jährlich erweitert und optimiert wird. Nach einer Darstellung der gemeinsamen Anforderungen geht der Verfasser die einzelnen Ermächtigungen umfassend durch, wobei Muster als Beispiele dienen. Besonders lesenswert sind hier etwa die kritischen Ausführungen zur geheimen Informationsgewinnung. Angesichts der Möglichkeiten der Entstehung eines obrigkeitsstaatlichen Kontrollstaates verblüfft den Verfasser die politische Naivität des Gesetzgebers. Man kann durchaus Gutes wollen und Böses schaffen. Bemerkenswert ist in der Tat, wenn der Gesetzgeber in §§ 98 a, 100 c I, II StPO statt vom Beschuldigten vom Täter spricht und der BGH lakonisch feststellt, dass jeder Bürger heute mit Überwachung rechnen muss. Beweisverwertungsverbote kompensieren dies nur bedingt. Und die demokratische Kontrolle ist von ihrer Effektivität her kaum kontrollierbar. Kein Wunder, dass das BVerfG Einschränkungen vorgenommen hat. Orientierung für den Leser schaffen die Ausführungen zum Rechtsschutz gegen Zwangsmittel, der ungeachtet der unzulänglichen Ausgestaltung in der StPO von Art. 13 EMRK gefordert wird. Jedenfalls werden hier alle Rechtsschutzsituationen diskutiert. Die Ausführungen zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens nehmen ausführlich Stellung zu den Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung. Kapitel 3 behandelt das Zwischenverfahren in dessen Zentrum der Eröffnungsbeschluss und die Vorbereitung der mündlichen Hauptverhandlung stehen.

Kapitel 4 bietet eine ausgreifende Darstellung des Hauptverfahrens erster Instanz, ausgehend von dem durch den Eröffnungsbeschluss festgelegten Verfahrensgegenstand, über die Prozessvoraussetzungen, den sitzungspolizeilichen Eingriffsmöglichkeiten des Vorsitzenden bis zum völlig zentralen Mündlichkeitsgrundsatz und seinen wenigen Durchbrechungen, um schließlich einzelne Verfahrensstadien zu schildern. Äußerst interessant sind die Ausführungen zur "Kommunikation im Hauptverfahren", da diesen Ausführungen eine interessante kommunikationstheoretische Lesart des Verfahrensgeschehens zugrunde liegt, die nicht selbstverständlich ist. Kühne geht beispielsweise davon aus, dass der Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs auch ein Rechtsgespräch erfordert, weil die Relevanz maßgeblicher Tatsachen durch das Recht bestimmt wird. Wer an mündlichen Hauptverhandlungen teilgenommen hat, weiß überdies, das nicht nur rechtliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Die Darstellung trägt dem Rechnung, indem auch der Bereich der informellen Absprachen ausführlich behandelt wird. Ungeachtet aller rechtsdogmatischen Bedenken ist der "Handel mit Gerechtigkeit" angesichts der praktischen Restriktionen, denen die beteiligten Berufsträger ausgesetzt sind, längst Realität des Strafverfahrens. Kühne steht derartigen Absprachen misstrauisch gegenüber, auch wenn er ihre Realität anerkennt und das Fehlen einer effizienten Kontrolle konstatiert wird. Weit ausgreifend stellt der Verfasser das zentrale Element der Hauptverhandlung dar: die Beweisaufnahme, wobei sich hier etwa äußerst lesenswerte Ausführungen zu den Beweisverboten finden. Nicht weniger interessant ist die Darstellung der Rechtsmittel, wobei der Schwerpunkt auf der Revision liegt. Kapitel 6 behandelt überdies noch besondere Verfahrensarten wie das Strafbefehlsverfahren und das Adhäsionsverfahren.

Den krönenden Anschluss dieses aus der Strafprozessrechtsliteratur herausragenden Bandes bietet Kap. 7 mit seinem rechtsvergleichenden Überblick über die Strafverfahrensrechte von England und Wales, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien und den Niederlanden, die einmünden in eine Diskussion des "Corpus Iuris", der über den Anlass der Wahrung der finanziellen Interessen der EU hinaus, Elemente für ein europäisches Verfahrensrecht enthalten. Die maßgeblichen Vorschläge sind hier wieder gegeben.

Dieses herausragende Werk zum Strafprozessrecht gehört zu den interessantesten Darstellungen der Gegenwart und enthält zahlreiche Impulse und Anregungen für die Zukunft des Strafprozessrechts in rechtsvergleichender Perspektive.