Stille Gesellschaft

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Ralf Hansen

 Möglichkeiten und Grenzen

der atypisch stillen Gesellschaft als Rechtsform

  Zacharias/Hebig/Rinnewitz

Die atypisch stille Gesellschaft

Recht, Steuer, Betriebswirtschaft

 2., überarbeitete Auflage, 2000

Erich-Schmidt-Verlag

Reihe: Rechtsformen der Wirtschaft

ISBN 3-503-05730-7

http://www.erich-schmidt-verlag

Ziel der Reihe “Rechtsformen der Wirtschaft” ist es Rechtsformen unter zivilrechtlichen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten praxisnah darzustellen. Eine derartige Darstellung hat notwendig vom zivilrechtlichen Regelungsgefüge auszugehen. Entsprechend wird zunächst einmal ein Überblick über die stille Gesellschaft gegeben, die heute in §§ 230 ff HGB geregelt ist, wenn auch nur rudimentär. Individuelle Vertragsgestaltungen verdrängen das weithin dispositive Gesetzesrecht sehr weitgehend. Diese stille Gesellschaft ist reine Innengesellschaft, die primär der Organisation von Unternehmensbeteiligungen dient, da eine Vermögenseinlage zwingend zu leisten ist. Diese gesetzlich geregelte Form der Unternehmensbeteiligungen ist von den vielschichtigen Phänomenen der BGB - Innengesellschaft zu gleichem Zweck und zum partiarischen Darlehen abzugrenzen. Die Ausführungen dazu sind knapp, aber überaus präzise und setzen keinerlei gesellschaftsrechtliches Spezialwissen voraus. Die atypische stille Gesellschaft ist gesetzlich nicht geregelt. Die Differenzierung wird über das Steuerrecht vorgenommen, das längst eine legitime Rechtsquelle des Gesellschaftsrechtes ist. Im Gegensatz zur typischen stillen Gesellschaft, deren Erträge als Erträge aus Kapitalvermögen zu versteuern sind, handelt es sich bei der atypischen stillen Gesellschaft um Erträge aus Gewerbebetrieb nach §§ 2 I Nr.2, 15 I 1 EStG. Gesellschaftsrechtlich sprechen für das Vorliegen einer derartigen Organisationsstruktur eine Beteiligung unmittelbar am Unternehmensvermögen, Rechte der Mitverwaltung und das Bestehen einer verbandsmäßigen Organisation. Damit hängt die Qualifikation entscheidend von der Struktur des abgeschlossenen Gesellschaftsvertrages ab, dessen Gestaltungsmöglichkeiten eingehend analysiert werden. Letztlich folgt die Darstellung der genetischen Entwicklung von der Gründung bis zur Auflösung, legt dabei aber besonderen Wert auf die Rechte und Pflichten derartiger Gesellschafter, denen im Innenverhältnis oftmals Geschäftsführungsbefugnisse eingeräumt werden.

Angesichts des hervorragend durchgehaltenen interdisziplinären Ansatzes wird in einem zweiten Analyseschritt die Behandlung dieser Gesellschaftsform im Bilanzrecht dargestellt. Hier liegen, insbesondere in der Unternehmenskrise, schwerwiegende Probleme. Streitig ist schon, ob es sich bei der Einlage des stillen Gesellschafters um einen Vermögensgegenstand handelt. Die Kriterien der selbständigen Verwertbarkeit, der bilanziellen Greifbarkeit und weitere Kriterien versagen jedoch bereits, wenn es sich um immaterielle Güter handelt, die als Einlage geleistet werden, etwa eine Patentlizenz oder ein Urheberverwertungs- und Nutzungsrecht. Noch prekärer wird es bei Dienstleistungen, die keinen Vermögensgegenstand darstellen können, die als Bestandteil des Firmenwertes bilanziell nicht greifbar sind und im Falle einer Unternehmensveräußerung nicht aktiviert werden können. Ohnehin gilt nach § 248 II HGB ein Aktivierungsverbot für unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte. Der Leser wird auf dem kürzesten Weg zu den zentralen Bewertungsfragen hingeführt, die ihn die damit verbundenen Probleme auch dann verstehen lassen, wenn der Leser kein Wirtschaftsprüfer ist. Besonders lesenswert sind die Ausführungen über die Bilanzierung einer stillen Beteiligung als Eigenkapital, die vorsichtig bejaht wird, wobei § 236 HGB allerdings einer sehr kritischen Prüfung unterzogen wird, da der stille Gesellschafter nach dieser Norm Insolvenzgläubiger im Insolvenzfall ist. Eine Eigenkapitalfunktion der Einlage wird überzeugend jedenfalls für den Fall angenommen, daß dem stillen Gesellschafter im Innenverhältnis die Stellung eines Kommanditisten eingeräumt worden ist. Insgesamt werden alle bilanzrechtlichen Probleme eingehend diskutiert.

Der dritte Teil des Buches widmet sich steuerrechtlichen Fragen. Diese bauen zwar auf den handelsrechtlichen Qualifikationen auf, doch gelten zahlreiche steuerliche Besonderheiten, die sehr strukturiert dargestellt werden. Nicht ganz unproblematisch ist bereits die Gewinnermittlung bei der Einkommenssteuer, da diesbezüglich Normen auf die stille Gesellschaft angewendet werden, die auf Außengesellschaften zugeschnitten sind. Selbstredend werden insbesondere die Probleme des negativen Kapitalkontos und dessen steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten eingehend behandelt. Auch Probleme der Gewerbesteuer werden ebenso angesprochen wie Probleme der internationalen Besteuerung, für die das Betriebsstättenprinzip maßgebend ist. Besonders herauszuheben sind die sehrlesenswerten Ausführungen zur steuerlichen Behandlung der stillen Beteiligung als verdecktes Eigenkapitalersatz. Abgerundet wird diese interessante Darstellung durch Ausführungen zum Umwandlungsrecht. Der Anhang enthält kommentierte Vertragsmuster, die für den Praktiker von überaus großem Nutzen sind.

Insgesamt gelingt es den Autoren in sehr überzeugender Weise alle praxisrelevanten Probleme der atypisch stillen Gesellschaft anwendungsgerecht darzustellen.