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Ralf Hansen Möglichkeiten
und Grenzen der
atypisch stillen Gesellschaft als Rechtsform Zacharias/Hebig/Rinnewitz Die
atypisch stille Gesellschaft Recht,
Steuer, Betriebswirtschaft 2.,
überarbeitete Auflage, 2000 Erich-Schmidt-Verlag Reihe:
Rechtsformen der Wirtschaft ISBN
3-503-05730-7 http://www.erich-schmidt-verlag Ziel der Reihe
“Rechtsformen der Wirtschaft” ist es Rechtsformen unter
zivilrechtlichen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen
Aspekten praxisnah darzustellen. Eine derartige Darstellung hat
notwendig vom zivilrechtlichen Regelungsgefüge auszugehen. Entsprechend
wird zunächst einmal ein Überblick über die stille Gesellschaft
gegeben, die heute in §§ 230 ff HGB geregelt ist, wenn auch nur
rudimentär. Individuelle Vertragsgestaltungen verdrängen das weithin
dispositive Gesetzesrecht sehr weitgehend. Diese stille Gesellschaft ist
reine Innengesellschaft, die primär der Organisation von
Unternehmensbeteiligungen dient, da eine Vermögenseinlage zwingend zu
leisten ist. Diese gesetzlich geregelte Form der
Unternehmensbeteiligungen ist von den vielschichtigen Phänomenen der
BGB - Innengesellschaft zu gleichem Zweck und zum partiarischen Darlehen
abzugrenzen. Die Ausführungen dazu sind knapp, aber überaus präzise
und setzen keinerlei gesellschaftsrechtliches Spezialwissen voraus. Die
atypische stille Gesellschaft ist gesetzlich nicht geregelt. Die
Differenzierung wird über das Steuerrecht vorgenommen, das längst eine
legitime Rechtsquelle des Gesellschaftsrechtes ist. Im Gegensatz zur
typischen stillen Gesellschaft, deren Erträge als Erträge aus
Kapitalvermögen zu versteuern sind, handelt es sich bei der atypischen
stillen Gesellschaft um Erträge aus Gewerbebetrieb nach §§ 2 I Nr.2,
15 I 1 EStG. Gesellschaftsrechtlich sprechen für das Vorliegen einer
derartigen Organisationsstruktur eine Beteiligung unmittelbar am
Unternehmensvermögen, Rechte der Mitverwaltung und das Bestehen einer
verbandsmäßigen Organisation. Damit hängt die Qualifikation
entscheidend von der Struktur des abgeschlossenen Gesellschaftsvertrages
ab, dessen Gestaltungsmöglichkeiten eingehend analysiert werden.
Letztlich folgt die Darstellung der genetischen Entwicklung von der Gründung
bis zur Auflösung, legt dabei aber besonderen Wert auf die Rechte und
Pflichten derartiger Gesellschafter, denen im Innenverhältnis oftmals
Geschäftsführungsbefugnisse eingeräumt werden. Angesichts
des hervorragend durchgehaltenen interdisziplinären Ansatzes wird in
einem zweiten Analyseschritt die Behandlung dieser Gesellschaftsform im
Bilanzrecht dargestellt. Hier liegen, insbesondere in der
Unternehmenskrise, schwerwiegende Probleme. Streitig ist schon, ob es
sich bei der Einlage des stillen Gesellschafters um einen Vermögensgegenstand
handelt. Die Kriterien der selbständigen Verwertbarkeit, der
bilanziellen Greifbarkeit und weitere Kriterien versagen jedoch bereits,
wenn es sich um immaterielle Güter handelt, die als Einlage geleistet
werden, etwa eine Patentlizenz oder ein Urheberverwertungs- und
Nutzungsrecht. Noch prekärer wird es bei Dienstleistungen, die keinen
Vermögensgegenstand darstellen können, die als Bestandteil des
Firmenwertes bilanziell nicht greifbar sind und im Falle einer
Unternehmensveräußerung nicht aktiviert werden können. Ohnehin gilt
nach § 248 II HGB ein Aktivierungsverbot für unentgeltlich erworbene
immaterielle Vermögenswerte. Der Leser wird auf dem kürzesten Weg zu
den zentralen Bewertungsfragen hingeführt, die ihn die damit
verbundenen Probleme auch dann verstehen lassen, wenn der Leser kein
Wirtschaftsprüfer ist. Besonders lesenswert sind die Ausführungen über
die Bilanzierung einer stillen Beteiligung als Eigenkapital, die
vorsichtig bejaht wird, wobei § 236 HGB allerdings einer sehr
kritischen Prüfung unterzogen wird, da der stille Gesellschafter nach
dieser Norm Insolvenzgläubiger im Insolvenzfall ist. Eine
Eigenkapitalfunktion der Einlage wird überzeugend jedenfalls für den
Fall angenommen, daß dem stillen Gesellschafter im Innenverhältnis die
Stellung eines Kommanditisten eingeräumt worden ist. Insgesamt werden
alle bilanzrechtlichen Probleme eingehend diskutiert. Der
dritte Teil des Buches widmet sich steuerrechtlichen Fragen. Diese bauen
zwar auf den handelsrechtlichen Qualifikationen auf, doch gelten
zahlreiche steuerliche Besonderheiten, die sehr strukturiert dargestellt
werden. Nicht ganz unproblematisch ist bereits die Gewinnermittlung bei
der Einkommenssteuer, da diesbezüglich Normen auf die stille
Gesellschaft angewendet werden, die auf Außengesellschaften
zugeschnitten sind. Selbstredend werden insbesondere die Probleme des
negativen Kapitalkontos und dessen steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
eingehend behandelt. Auch Probleme der Gewerbesteuer werden ebenso
angesprochen wie Probleme der internationalen Besteuerung, für die das
Betriebsstättenprinzip maßgebend ist. Besonders herauszuheben sind die
sehrlesenswerten Ausführungen zur steuerlichen Behandlung der stillen
Beteiligung als verdecktes Eigenkapitalersatz. Abgerundet wird diese
interessante Darstellung durch Ausführungen zum Umwandlungsrecht. Der
Anhang enthält kommentierte Vertragsmuster, die für den Praktiker von
überaus großem Nutzen sind. Insgesamt
gelingt es den Autoren in sehr überzeugender Weise alle
praxisrelevanten Probleme der atypisch stillen Gesellschaft
anwendungsgerecht darzustellen.
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