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Ralf Hansen Das neue Spruchverfahren Eine Kurzrezension zu: Fritzsche/Dreier/Verführ SpruchG Kommentar zum Spruchverfahrensgesetz Erstauflage Bielefeld: Erich Schmidt Verlag, 2004, 435 S., Euro 68,00 Euro ISBN 3-503-07837-1
Das neue SpruchG ist am 01.09.2003 in Kraft getreten. Es bislang auf mehrere Gesetze verteilte Regelungen zum gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren zusammen geführt, um das Spruchverfahren effizienter zu gestalten und die streckenweise sehr langen Verfahrenszeiträume zu verkürzen. Ob letztere Intention erreicht wird, muss sich noch zeigen. Es liegt auf der Hand, dass der Kommentar neue Rechtsprechung noch nicht verarbeiten konnte. Er bietet aber einen interessanten Leitfaden im Umgang mit den neuen Rechtsnormen vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Vorgängerregelungen. Ziel des Spruchverfahrens ist es, den von gesellschaftsbezogenen Strukturmaßnahmen betroffenen Gesellschaftern eine angemessene Kompensationsleistung zu bieten. Dabei geht es maßgeblich um Minderheitenschutz mit Blick auf die Vermeidung von Anfechtungsklagen, die das Unternehmen sehr belasten können und überdies Änderungsprozesse verlangsamen können, bis hin zur Auslösung oder Verstärkung einer Krise des Unternehmens, die bis zu einer Insolvenz führen kann. Das Spruchverfahren führt daher nicht zu einer Blockade von Veränderungsprozessen, sondern entlastet die Unternehmen spürbar, da es allein um die Höhe der Kompensation geht. Es geht dabei um Phänomene wie Mehrheitseingliederungen, Squeeze-Out, Übernahmesituation, reguläres Delisting oder konzernrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen. Die Kommentierung erläutert das Normengefüge, weist auf noch bestehende Unsicherheiten hin und gibt einen praxisnahen Leitfaden im Umgang mit der neuen Materie, so dass Anwendungsfragen ganz im Vordergrund stehen. Allerdings gibt der Kommentar auch Impulse für die weitere Diskussion. Klar abgeschichtet wird etwa der Anwendungsbereich des SpruchG zur Anfechtungsklage. Einbezogen werden auch bewertungsrechtliche Aspekte. Klare Hinweise finden sich für die Durchführung der mündlichen Verhandlung. Die Verfasser haben einen Kommentar vorgelegt, der es erlaubt das neue SpruchG praktisch in den Griff zu bekommen und es interessengerecht anzuwenden.
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