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Ralf Hansen
Grundzüge des spanischen Rechts
Eine Rezension zu:
Adomeit/Frühbeck
Einführung in das spanische Recht
JuS - Schriftenreihe Band 119
Ausländisches Recht
C.H. Beck Verlag, München 2001, 200 S., € 22,00
ISBN 3-406-47861-1
http://www.beck.de
Der Band bietet eine ausgezeichnete Einführung in das spanische Recht,
mit dem sich von Deutschland aus zahlreiche Berührungspunkte (und Ähnlichkeiten)
ergeben, nicht nur, aber auch, was Ferienwohnungen angeht. Zu begrüßen
ist, das die Autoren den rechtlichen Ausführungen eine Einleitung
vorangestellt haben, das allgemein-politische und kulturelle
Informationen enthält. Die Verwandtschaft mit der deutschen
Rechtsentwicklung - auch Spanien ist eine “späte Demokratie” unter
einem Monarchen allerdings, der einer demokratischen Verfassung alle
Ehre
macht - werden sehr gut herausgearbeitet. Der erste Teil des Bandes
widmet sich dem spanischen Verfassungsrecht. Es finden sich dort
zahlreiche Parallelen zum deutschen Grundgesetz, nicht zuletzt bei den
Grundrechten, auch wenn der Grundrechtskatalog über den Katalog der
Grundrechte in Deutschland streckenweise weit hinausgeht. Die einzelnen
Strukturprinzipien werden knapp, aber sehr präzise skizziert. Dies gilt
nicht weniger für die weiteren Teile des Buches, so etwa für den
dritten Teil, der das Zivilrecht nebst Zivilprozeßrecht
behandelt. Verwunderlich ist allerdings, daß das spanische Anwaltsrecht
nicht näher dargestellt wird. Indessen ist das spanische Zivilrecht
wesentlich stärker vom römischen Recht geprägt als das deutsche
Zivilrecht vor jener Kodifikation des Schuldrechts, das die
Verbindungslinien zum römischen Recht weithin unter Rezeption
angloamerikanischer Strukturen gekappt hat. Angesichts der vielfältigen
Berührungspunkte ist das spanische IPR etwas zu kurz skizziert, auch
wenn eine Vertiefung anhand der genannten weiterführenden Literatur
leicht möglich ist. Der CC hat eine andere Einteilung als das BGB und
orientiert sich insoweit an den Gaius-Institutionen. Daher wird zunächst
das Personen- und Familienrecht behandelt. Natürlich kann eine so
schillernde Materie wie das spanische Scheidungsrecht im Rahmen einer
solchen Darstellung nur
angerissen werden. Gut ist, daß die in Bezug genommenen Normen stets im
spanischen Original und in deutscher Übersetzung wörtlich zitiert
werden. Auch werden stets Vergleiche zum deutschen Recht gezogen, die
etwa im Bereich des Schuldrechts überaus interessant sind. Der Überblick
über die einzelnen Vertragsarten ist sehr knapp, bietet aber einen sehr
übersichtlichen
Überblick. Sehr römisch ist etwa das interessante spanische
Hypothekenrecht, das keine Grundschuld kennt. Etwas sehr verknappt ist
die Darstellung des spanischen Zivilprozeßrechts Hier würde sich
der interessierte Praktiker sicher eine etwas intensivere Darstellung,
etwa zum Verfahrensablauf wünschen. Auch das Wirtschaftsrecht kann im
Rahmen einer solchen Darstellung letztlich nur sehr kursorisch
dargestellt werden. Gerade im Handels- und Gesellschaftsrecht finden
sich vom Ansatz her viele Ähnlichkeiten zum deutschen Recht, etwa
was die spanische OHG angeht. Sehr guten Hinweise finden sich zum
Steuerrecht und - natürlich - zum Arbeitsrecht, ergänzt durch eine
kurzweilige Analyse des “Arbeitsverhältnisses” zwischen Don
Quichote und Sancho Pansa. Im Anhang ist dankenswerterweise die
spanische Verfassung abgedruckt. Wünschenswert wäre eine Linkliste
zu den maßgeblichen Websites zum spanischen
Recht.
Das Buch bietet in schönem Stil einen ausgezeichneten ersten Einblick
in das spanische
Rechtssystem.
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