Die ganz neue, sehr umfassende Darstellung von Kurt Siehr, Ordinarius
in Zürich, war lange erwartet worden. Sie ist seinen Hamburger
Lehrern Dölle, Neuhaus, Raape und Zweigert gewidmet. Ursprünglich
einmal als Fortführung des Grundrisses von Dölle bei UTB angekündigt,
ist nun ein Kompendium vorgelegt worden, das diese Materie überaus
praxisnah erläutert, verstehbar macht und zudem einen vollständigen
Überblick bietet, der auch die Justiz- und Anwaltspraxis anspricht.
Alle maßgeblichen Gesetzestexte sind in den Text integriert, möglicherweise
um ihre Lektüre nahezu unausweichlich zu machen, wahrscheinlich aber
um unnötiges Nachschlagen überflüssig zu machen. Der Verfasser hat
dabei einen Aufbau gewählt, der für ein IPR-Lehrbuch überaus
unorthodox ist, vergleicht man ihn mit dem üblichen Lehrbuchaufbau,
denn er stellt zunächst die besonderen Lehren des IPR dar, nicht etwa
- wie sonst üblich - die allgemeinen. Er beginnt gleich mit dem
Hauptanwendungsbereich des IPR in der Praxis, dem Familien- und
Erbrecht. Didaktisch soll dies wahrscheinlich den Zweck haben, das die
Materie anwendungsbetont erlernt werden soll, um quasi eine Intuition
für die Fallanwendungspraxis zu bekommen. Dies gelingt aufgrund der
zahlreichen eingestreuten Fälle recht gut, zumal bei Bedarf in
zweiten Teil nachgeschlagen werden kann, der die allgemeinen Lehren
behandelt. Keineswegs muß die Lektüre eines Textes immer linear
verlaufen. Die Ausführungen sind sehr strukturiert, auch der Satz des
Buches ist für den Leser wohltuend großzügig und augenschonend.
Dieser Aufbau nötigt indessen - allem Anschein nach aus didaktischer
Absicht - zu Wiederholungen. So wird etwa bei der Anerkennung ausländischer
Scheidungsurteile notwendigerweise gleich § 328 ZPO behandelt, dessen
Strukturen im dritten Teil, dem internationalen Verfahrensrecht, noch
einmal vertieft erläutert werden. Durch diese Wiederholungen prägt
sich der Stoff gut ein. Gleichzeitig kann man die einzelnen Teile des
besonderen Teiles des IPR unabhängig voneinander handbuchartig
nutzen.
Sehr lesenswert sind die Ausführungen zum Kindschaftsrecht.
Insbesondere der neugefaßte Art. 19 EGBGB wird einer kritischen
Auslegung unterzogen. Der Verfasser legt eine - m.E. überzeugende -
Lesart dieser Norm vor, die er dankenswerterweise auch zusammengefaßt
formuliert, indem er die alternative und wandelbare Anknüpfung
erheblich konkretisiert, was angesichts der Formulierungsschwäche der
Neufassung auch naheliegt, um die Beseitigung wohl überlegter
abstammungsrechtliche Zuordnungen durch diese zu weit geratene Norm
angemessen zu begrenzen, indem insbesondere andere Rechtsordnungen nur
hilfsweise berufen werden und die einmal festgestellte Abstammung
nicht durch Statutenwechsel ausgehebelt werden kann. Ein interessanter
Ansatz, der aber sicher nicht unumstritten bleiben wird. Der Text dürfte
die Diskussion ohnehin beleben, da manche Gedanken erfrischend
kritisch sind.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, daß das internationale
Zivilprozeßrecht gleich mitgelernt wird. Die Darstellung hat damit
insbesondere auch für Praktiker hohen Wert, die dieses Werk mit großem
Gewinn als Nachschlagewerk nutzen können. Besonderen praktischen
Nutzen haben in diesem Zusammenhang die hervorragenden Darlegungen zum
Minderjährigenschutz, dessen Regelung im IPR durch zahlreiche
Staatsverträge überlagert wird, deren Verhältnis zueinander hier
sehr klar dargelegt wird und in einem vorzüglichen Schema
zusammengefaßt wird. Energisch sind die Ausführungen zur Kindesentführung,
die die strukturellen Mängel in diesen Verfahren schonungslos offen
legen und insbesondere die Verfahrensdauer anprangern, die in der Tat
ein halbes Jahr nicht übersteigen sollten.
Es wäre verfehlt an dieser Stelle auf Einzelheiten einzugehen. Sehr
lesenswert sind jedoch die Darlegungen zum internationalen
Vertragsrecht. Hier werden auch die Materien des internationalen
Verbraucher- und des Arbeitsrechtes eingehend behandelt. Es ist auch
sehr zu begrüßen, das dem internationalen Versicherungsrecht ein
eigenes Kapitel gewidmet ist, da diese Materie eine erhebliche
Praxisrelevanz aufweist. Rechtsanwälte und Richter können damit
schon bei einem einfachen Verkehrsunfall mit internationalem Bezug
konfrontiert werden. Die Einzelheiten lassen sich hier schnell
nachschlagen. Besonders erfreulich ist das sehr instruktive Kapitel über
das internationale Immaterialgüterrecht, das in der Praxis etwa des
gewerblichen Rechtsschutzes immer wichtiger wird. Hier gibt sehr zunächst
einmal eine Übersicht über die sehr unübersichtlichen
Rechtsquellen, da hier zahlreiche völkerrechtliche Verträge
existieren. Besonders interessant sind die Ausführungen zum
internationalen Markenrecht. In seiner kritischen Würdigung hebt
Siehr die prägende Rolle des immaterialgüterrechtlichen
Kollisionsrechtes hervor, das von Anfang an einen anderen Weg ging wie
das "eigentliche" IPR, da es stets fremdenrechtlich und
territorial ausgelegt war. Ein Ansatz, der oftmals zu wenig
sachgerechten Ergebnissen führt. Gerade im Internetrecht - und hier
etwa im Markenrecht - läßt sich dies noch heute beobachten. Der
Verfasser hofft unter europarechtlichem Einfluß auf weitere
Lockerungen des Territorialitätsprinzips. Nicht weniger interessant
sind aber die Ausführungen zum internationalen Gesellschafts- und
sonstigen Wirtschaftsrecht. Behandelt werden sowohl Kapitalmarktrecht
als auch Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Der allgemeine Teil vertieft die bisherigen Ausführungen, nicht
zuletzt unter Einbeziehung völkerrechtlicher Perspektiven. Hier
finden sich auch interessante Überblicke über ausländisches IPR und
ein lesenswerter Exkurs zur Geschichte des IPR. Natürlich werden die
systematischen Fragen der Verweisung, der Anknüpfung, der
Qualifikation, des Renvoi, etc., eingehend erörtert. Buch 3 beschäftigt
sich vertieft mit dem internationalen Prozeßrecht. Sehr klar sind
etwa die Darlegungen zur internationalen Zuständigkeit und zu den
Prozeßvoraussetzungen, die inzwischen erheblich durch europäische
Abkommen - im Rahmen ihres Anwendungsbereiches - überlagert sind.
Sowohl das internationale Insolvenzrecht als auch das immer wichtiger
werdende internationale Schiedsgerichtsbarkeit werden vertieft
behandelt. Der Anhang enthält zunächst ein Glossarium, aber auch
eine für Wahlfachstudenten sehr interessante Typologie von IPR-Fällen
nebst einem ausführlichen Quellenregister.
Das lange Warten hat sich gelohnt. Siehr hat ein Werk vorgelegt, daß
sowohl als Handbuch wie auch als Lehrbuch hervorragend geeignet ist,
da keine wichtige Informationen fehlen dürfte und alle Informationen
sehr strukturiert aufbereitet sind. Wer hier sucht, wird auch in der
Eile der Mandatspraxis schnell fündig.