Sensationspresse

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Ralf Hansen

Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Sensationspresse

Eine Rezension zu:

Stefanie Klein

Der zivilrechtliche Schutz des einzelnen vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Sensationspresse

Bern: Peter Lang, 2000, 262 S.

ISBN 3-631-37019-9

http://www.peterlang.com

 

Personlichkeitsrechtsverletzungen durch Sensationspresse sind ein Dauerthema des deutschen und ausländischen Presserechts. Zwar wird dieser Bereich noch von der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen dominiert, doch kommt der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen eine immer größere Bedeutung zu. Anders als der Titel vermuten lässt, stehen diese im Zentrum der Würzburger Dissertation. Die Verfasserin setzt sich zunächst nach einer Abgrenzung der verschiedenen Anspruchskategorien mit dem deliktischen Entschädigungsanspruch auseinander. Beim Schmerzensgeldanspruch haben sich durch die Einführung des § 253 II BGB gegenüber dem Zeitpunkt der Abfassung der Arbeit gewisse Veränderungen ergeben. Nach wie vor von Interesse ist aber die intensive Auseinandersetzung der Arbeit mit der Funktion derartiger Entschädigungsansprüche, die zum Ergebnis kommt, das einem solchen Anspruch keine Genugtuungs-, sondern allein eine Ausgleichsfunktion zukommt, da sonst die Grenze zur Privatstrafe überschritten wird. Probleme bereitet hier allemal der Schadensnachweis, weshalb sich die Verfasserin damit auch intensiv auseinandersetzt, jedoch maßgeblich entlang § 847 BGB argumentiert und eine "billige" Entschädigung fordert. Die Frage ist nach wie vor aktuell, da der Gesetzgeber das Persönlichkeitsrecht nicht in den Katalog des § 253 II BGB aufgenommen hat. Da der BGH heute den Schutzauftrag aus Art. 1, 2 GG verstärkt ins Spiel bringt, dürfte sich an der Rechtspraxis nicht ändern, die einen solchen Anspruch zubilligt.

Ebenso intensiv setzt sich die Arbeit mit Bereicherungsansprüchen aus dem Recht der Eingriffskondiktion auseinander und kommt zum Ergebnis, das eine Persönlichkeitsrechtsverletzung einen Wertersatzanspruch auslöst, der sich nach dem objektiven Wert der Nutzung richtet. Kurz erörtert wird auch der Anspruch aus §§ 687 II, 681 S.2, 667 BGB. Insgesamt kommt die Verfasserin zum zutreffenden Schluss, das die zivilrechtlichen Ansprüche ausreichen, um einen wirksamen Schutz zu gewähren. Die Studie fasst den Stand der Dogmatik in anschaulicher Weise prägnant zusammen.