Ralf Hansen
Ein praxisbezogener Blick auf die Kriminologie
Eine Rezension zu:
Hans-Dieter Schwind
Kriminologie
Ein praxisorientierte Einführung mit Beispielen
Reihe: Grundlagen Kriminologie
13. neubearbeitete und erweiterte Auflage, Heidelberg: Kriminalistik -
Verlag, 2003, ISBN 3-7832-0013-X
http://www.cfmueller-verlag.de
Die Einführung von Schwind besticht seit je durch
ihre Praxisnähe. Dies zeigt sich u.a. darin, dass die
kriminalpolizeiliche und staatsanwaltschaftliche Praxis in diesem Buch
regelmäßig nach Anregungen sucht und dieses Werk in hohem Grade
beachtet. Es dürfte gegenwärtig keine andere Darstellung geben, die
in dieser Kompaktheit das gesamte Spektrum der kriminologisch
relevanten “inneren Sicherheit” unter Auswertung des erreichbaren
Datenmaterials (Gesetze, Statistiken, Rechtspr., Literatur)
allgemeinverständlich darstellt, ohne nur den Spezialisten ansprechen
zu wollen, sondern etwa auch Sozialarbeiter, Mitarbeiter kommunaler
Verwaltungsbehörden und auch interessierte Bürger. Entgegen
vorherrschender Moden scheut sich der Verfasser auch nicht die
“alte” Rechtschreibung zu benutzen, nachdem die “neue” in der
Bevölkerung auf wenig Gegenliebe stößt, deren Einführung zudem
horrende Kosten verursacht hat. Mehr oder weniger herrschen mehrere
Mischsysteme vor, die letztlich der Verständlichkeit nicht abträglich
sind. Das Buch ist überaus lesbar geschrieben, eingestreute
Zeitungsmeldungen und Karikaturen erhöhen zudem das
Problembewusstsein des Lesers für aktuelle Entwicklungen und erhöhen
eher die Aufmerksamkeit des Lesers.
Überaus lesenswert sind gleich zu Beginn die Ausführungen zur Hell-
und Dunkelfeldforschung. Ein interessanter Überblick über die
Geschichte der Kriminologie zeigt, wie eng diese Wissenschaft mit der
Heraufkunft der Aufklärung im 18. Jahrh. verwoben ist. Auf
psychologische und sozialpsychologische Kriminalitätstheorien geht
der Verfasser ebenso ein wie auf soziologische Theorien, wobei
monokausale Erklärungsansätze wenig erfolgversprechend sind, sodass
es eigentlich nur noch um das Verhältnis der Methoden bei der
praktischen Klärung von Phänomenen gehen kann. Dies ist auch der
Ansatz des Verfassers, der die Integrationskonzepte auch thematisiert,
deren theoretische Konsistenz indessen noch offen und wenig geklärt
ist. Ob sich indessen zwischen primären und sekundären
Sozialisationsinstanzen noch in aller Klarheit unterscheiden lässt,
in einer nahezu völlig mediatisierten Welt, wie es die beiden
nachfolgenden Kapitel suggerieren, ist fraglich, aber analytisch
sinnvoll, zumal nach der diesbezüglichen Funktion von Familie und
Schule gefragt werden muss. Der deutliche Anstieg der Kinder- und
Jugendkriminalität deutet auf ein partielles Versagen der
"Sozialisationsagenturen". Der Verfasser greift das Problem
der Zerstörung von Sozialisationsagenturen nach arbeits- und
freizeitkriminologischen Erörterungen im Kapitel über Massenmedien
und Kriminalität auf, einem der interessantesten auch dieser
Neuauflage. So umstritten die Medienwirkungen sind, so sicher ist die
Wirkung von Medien auf das Bewusstsein und damit die Existenz des
Problems. Die einzelnen Theorien werden gruppenweise vorgestellt. Der
Verfasser folgt selbst einem integrativen Ansatz, dessen Aufgabe es
ist, die Wahrscheinlichkeit der Wirkungen abzuschätzen, um mögliche
Gegenmaßnahmen zu treffen und ist damit gleich bei der umstrittenen
Medienverantwortlichkeit. Das Internet als neues Problemfeld wird
jetzt deutlicher als in den Vorauflagen thematisiert; es wird noch
viele Probleme, auch kriminologischer Art, aufwerfen, wie die nächsten
Auflagen sicher zeigen werden. Die diesbezüglichen Ausführungen sind
etwas kurz. In § 14, Rn. 59 wird noch § 5 TDG zitiert, der seit Ende
2001 nicht mehr in Geltung ist. Nicht eingegangen wird auch auf das
kriminalpolitisch interessante Problem der privaten Initiativen, die
gegen Kinderpornografie im Internet zu Felde ziehen und sich mit Pädophilen
in einschlägigen Internetforen harte Auseinandersetzungen liefern,
die oft in gegenseitigen Strafanzeigen und der Geltendmachung von
Unterlassungsansprüchen ausufern. Dies alles zeigt aber, das der
Einsatz von Cyber-Cops nicht ausreicht.
Der Verfasser setzt sich in einem eigenen Teil des
Buches auch in sehr anregender Weise mit dem Opfer im
Mitverursachungsprozess der Straftat auseinander. Sehr verdienstvoll
sind die Darlegungen zu den “Kriminologischen Aspekten der
Wohnungslosigkeit, die sich nach eingehenden Erörterungen
kriminalgeographischer Forschungsansätze finden. Der Verfasser nimmt
die zutreffende Differenzierung zwischen Obdachlosigkeit und
Nichtsesshaftigkeit als freiwilliger Obdachlosigkeit vor, da sonst die
gesamte Diskussion in der Tat verfälscht würde. Es bedarf auch kaum
näherer Darlegungen, dass Obdachlosigkeit - immer einhergehend mit
Pauperisierung - den Boden zu erhöhter Kriminalitätsbereitschaft
bereitet, schon in einer vom schönen Schein beherrschten Glitzerwelt,
die allerorten als real suggeriert wird. Die sich hier angesichts
weitergreifender Pauperisierungen großer Bevölkerungsteile infolge
von Massenarbeitslosigkeit und ihrer Folgen sich stellenden Probleme
thematisiert der Verfasser maßgeblich unter dem Aspekt der kommunalen
Kriminalprävention als neuer gesamtgesellschaftlicher Aufgabe. Sowohl
die Verwahrlosung der Städte als auch eine Verschlechterung der
Situation der “inneren Sicherheit” sind Fakten, denen sich
Polizeirechtswissenschaft, Strafrecht und Kriminologie zu stellen
haben. Kriminalität primär als kommunales Problem zu sehen,
erschiene indessen angesichts um sich greifender Makrokriminalität
und nicht kommunaler Ursachen problematisch, die sich global und überörtlich
entwickelt haben, wenn sie sich nicht stets in kommunalen Strukturen
niederschlagen würden. Der Verfasser trennt durchaus zwischen
der objektiven Bedrohungslage und den Bedrohungsgefühlen, will deren
Verharmlosung jedoch entgegenwirken. In diesem Kapitel werden Ansätze
entwickelt, mit denen sich Kommunalpolitiker auseinandersetzen
sollten, auch wenn sie zu anderen Ergebnissen kommen sollten, da die
einzelnen Konzepte einzelnen durchdiskutiert werden. Eigentlich wäre
hier der richtige Ort, das “Modell New York” zu erörtern, das der
Verfasser bei der Raumstruktur erörtert. Zwar steht er diesem Modell
überaus aufgeschlossen gegenüber, sieht aber dessen Grenzen und
spricht diese auch überzeugend an.
Diese Ansätze werden bei der Darstellung der einzelnen Kriminalitätsarten
vertieft. So setzt sich der Verfasser sehr differenziert mit “Ausländerkriminalität”
auseinander, auch unter dem Aspekt des Kriminalitätsimports,
allerdings ohne unnötigen Gemeinplätzen Raum zu geben. Diese
Probleme offen anzusprechen, kann nicht als Diffamierung von
“Minderheiten” betrachtet werden. Sehr informativ - auch für
Strafrichter und Sozialarbeiter etwa - ist das Kapitel über die
Drogenkriminalität, zumal “Junkies” heute zum Stadtbild gehören,
sodass sich die Drogenproblematik “vor Ort” jederzeit stellt. Mag
man am heutigen Drogenstrafrecht auch einiges kritisieren, so stellt
sich doch objektiv das Problem des Kriminalitätspotential, das von
diesen Personengruppen ausgeht. Das Kapitel könnte durch eine stärkere
Rückbeziehung der kriminologischen Erkenntnisse auf die
Sanktionspraxis und deren Kritik noch gewinnen, denn es dürfte
offenbar sein, dass die jetzigen zur Verfügung stehenden
Strafsanktionen kaum noch in der Lage sind, die Phänomene derartiger
Kriminalität angemessen zu verarbeiten. Im Zusammenhang mit der
Kriminalität von Jugendbanden finden sich interessante Erörterungen
zur Skinhead- und Hooligan-Kriminalität, doch geht der Zusammenhang
mit dem Erstarken des Rechtsradikalismus in Deutschland etwas
verloren. Das geplante “Aussteigerprogramm” für Neonazis wird
ohnehin bereits im Vorfeld ad absurdum durch “Aussteiger” geführt,
deren “Ausstieg” etwas plötzlich und wohltaktiert erscheint. Sehr
lesenswerte Ausführungen finden sich auch zu “OK”, Terrorismus
und zu den europäischen Perspektiven der Sicherheitspolitik.
Letztlich sind alle Kapitel rückbezogen auf die politische Relevanz
zur Steigerung der “inneren Sicherheit”. Interessante Aspekte
wirft der Verfasser in dem eher fragenden Abschnitt zum Thema
">Krieg< oder Strafverfolgung" auf, das kurz das
Verschwimmen der Grenzen zwischen Völkerrecht und Strafrecht
angesichts des Einsatzes von Streitkräften zu
"Strafzwecken" zum Gegenstand hat. Vollständig überarbeitet
wurde auch etwa das "Europakapitel", das auf den aktuellen
Stand der Osterweiterung gebracht wurde, die mit Sicherheit auch
Probleme für die "innere Sicherheit" schafft. Auch bei der
Diskussion der Aspekte einer neuen "Völkerwanderung" ist
die Darstellung von einem nüchternen Realismus beherrscht, der
"Denkverbote" weitgehend außer Acht lässt und statt dessen
Denkanstösse zu geben versucht, ohne gleich schon immer Antworten präsentieren
zu können.
Auch wer mit dem Verfasser in der ein oder anderen Hinsicht nicht übereinstimmt,
findet in dieser hervorragenden Einführung den Text und die Daten mit
denen sich eine intensive Auseinandersetzung wirklich lohnt, zumal
eine Kultur des Gespräches in der Demokratie allemal lohnenswerter
erscheint, als ideologische “Frontenbildung”. Das Buch des
Verfassers trägt auch unter rechtspolitischen Aspekten zu einem
solchen Dialog entscheidend bei und ist überaus lesenswert und
anregend.
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