Kriminologie kompakt

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Ralf Hansen

Ein praxisbezogener Blick auf die Kriminologie

Eine Rezension zu:

Hans-Dieter Schwind
Kriminologie

Ein praxisorientierte Einführung mit Beispielen

Reihe: Grundlagen Kriminologie

13. neubearbeitete und erweiterte Auflage, Heidelberg: Kriminalistik - Verlag, 2003, ISBN 3-7832-0013-X

http://www.cfmueller-verlag.de

Die Einführung von Schwind besticht seit je durch ihre Praxisnähe. Dies zeigt sich u.a. darin, dass die kriminalpolizeiliche und staatsanwaltschaftliche Praxis in diesem Buch regelmäßig nach Anregungen sucht und dieses Werk in hohem Grade beachtet. Es dürfte gegenwärtig keine andere Darstellung geben, die in dieser Kompaktheit das gesamte Spektrum der kriminologisch relevanten “inneren Sicherheit” unter Auswertung des erreichbaren Datenmaterials (Gesetze, Statistiken, Rechtspr., Literatur) allgemeinverständlich darstellt, ohne nur den Spezialisten ansprechen zu wollen, sondern etwa auch Sozialarbeiter, Mitarbeiter kommunaler Verwaltungsbehörden und auch interessierte Bürger. Entgegen vorherrschender Moden scheut sich der Verfasser auch nicht die “alte” Rechtschreibung zu benutzen, nachdem die “neue” in der Bevölkerung auf wenig Gegenliebe stößt, deren Einführung zudem horrende Kosten verursacht hat. Mehr oder weniger herrschen mehrere Mischsysteme vor, die letztlich der Verständlichkeit nicht abträglich sind. Das Buch ist überaus lesbar geschrieben, eingestreute Zeitungsmeldungen und Karikaturen erhöhen zudem das Problembewusstsein des Lesers für aktuelle Entwicklungen und erhöhen eher die Aufmerksamkeit des Lesers.

Überaus lesenswert sind gleich zu Beginn die Ausführungen zur Hell- und Dunkelfeldforschung. Ein interessanter Überblick über die Geschichte der Kriminologie zeigt, wie eng diese Wissenschaft mit der Heraufkunft der Aufklärung im 18. Jahrh. verwoben ist. Auf psychologische und sozialpsychologische Kriminalitätstheorien geht der Verfasser ebenso ein wie auf soziologische Theorien, wobei monokausale Erklärungsansätze wenig erfolgversprechend sind, sodass es eigentlich nur noch um das Verhältnis der Methoden bei der praktischen Klärung von Phänomenen gehen kann. Dies ist auch der Ansatz des Verfassers, der die Integrationskonzepte auch thematisiert, deren theoretische Konsistenz indessen noch offen und wenig geklärt ist. Ob sich indessen zwischen primären und sekundären Sozialisationsinstanzen noch in aller Klarheit unterscheiden lässt, in einer nahezu völlig mediatisierten Welt, wie es die beiden nachfolgenden Kapitel suggerieren, ist fraglich, aber analytisch sinnvoll, zumal nach der diesbezüglichen Funktion von Familie und Schule gefragt werden muss. Der deutliche Anstieg der Kinder- und Jugendkriminalität deutet auf ein partielles Versagen der "Sozialisationsagenturen". Der Verfasser greift das Problem der Zerstörung von Sozialisationsagenturen nach arbeits- und freizeitkriminologischen Erörterungen im Kapitel über Massenmedien und Kriminalität auf, einem der interessantesten auch dieser Neuauflage. So umstritten die Medienwirkungen sind, so sicher ist die Wirkung von Medien auf das Bewusstsein und damit die Existenz des Problems. Die einzelnen Theorien werden gruppenweise vorgestellt. Der Verfasser folgt selbst einem integrativen Ansatz, dessen Aufgabe es ist, die Wahrscheinlichkeit der Wirkungen abzuschätzen, um mögliche Gegenmaßnahmen zu treffen und ist damit gleich bei der umstrittenen Medienverantwortlichkeit. Das Internet als neues Problemfeld wird jetzt deutlicher als in den Vorauflagen thematisiert; es wird noch viele Probleme, auch kriminologischer Art, aufwerfen, wie die nächsten Auflagen sicher zeigen werden. Die diesbezüglichen Ausführungen sind etwas kurz. In § 14, Rn. 59 wird noch § 5 TDG zitiert, der seit Ende 2001 nicht mehr in Geltung ist. Nicht eingegangen wird auch auf das kriminalpolitisch interessante Problem der privaten Initiativen, die gegen Kinderpornografie im Internet zu Felde ziehen und sich mit Pädophilen in einschlägigen Internetforen harte Auseinandersetzungen liefern, die oft in gegenseitigen Strafanzeigen und der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen ausufern. Dies alles zeigt aber, das der Einsatz von Cyber-Cops nicht ausreicht.  

 

Der Verfasser setzt sich in einem eigenen Teil des Buches auch in sehr anregender Weise mit dem Opfer im Mitverursachungsprozess der Straftat auseinander. Sehr verdienstvoll sind die Darlegungen zu den “Kriminologischen Aspekten der Wohnungslosigkeit, die sich nach eingehenden Erörterungen kriminalgeographischer Forschungsansätze finden. Der Verfasser nimmt die zutreffende Differenzierung zwischen Obdachlosigkeit und Nichtsesshaftigkeit als freiwilliger Obdachlosigkeit vor, da sonst die gesamte Diskussion in der Tat verfälscht würde. Es bedarf auch kaum näherer Darlegungen, dass Obdachlosigkeit - immer einhergehend mit Pauperisierung - den Boden zu erhöhter Kriminalitätsbereitschaft bereitet, schon in einer vom schönen Schein beherrschten Glitzerwelt, die allerorten als real suggeriert wird. Die sich hier angesichts weitergreifender Pauperisierungen großer Bevölkerungsteile infolge von Massenarbeitslosigkeit und ihrer Folgen sich stellenden Probleme thematisiert der Verfasser maßgeblich unter dem Aspekt der kommunalen Kriminalprävention als neuer gesamtgesellschaftlicher Aufgabe. Sowohl die Verwahrlosung der Städte als auch eine Verschlechterung der Situation der “inneren Sicherheit” sind Fakten, denen sich Polizeirechtswissenschaft, Strafrecht und Kriminologie zu stellen haben. Kriminalität primär als kommunales Problem zu sehen, erschiene indessen angesichts um sich greifender Makrokriminalität und nicht kommunaler Ursachen problematisch, die sich global und überörtlich entwickelt haben, wenn sie sich nicht stets in kommunalen Strukturen niederschlagen würden. Der Verfasser  trennt durchaus zwischen der objektiven Bedrohungslage und den Bedrohungsgefühlen, will deren Verharmlosung jedoch entgegenwirken. In diesem Kapitel werden Ansätze entwickelt, mit denen sich Kommunalpolitiker auseinandersetzen sollten, auch wenn sie zu anderen Ergebnissen kommen sollten, da die einzelnen Konzepte einzelnen durchdiskutiert werden. Eigentlich wäre hier der richtige Ort, das “Modell New York” zu erörtern, das der Verfasser bei der Raumstruktur erörtert. Zwar steht er diesem Modell überaus aufgeschlossen gegenüber, sieht aber dessen Grenzen und spricht diese auch überzeugend an.

Diese Ansätze werden bei der Darstellung der einzelnen Kriminalitätsarten vertieft. So setzt sich der Verfasser sehr differenziert mit “Ausländerkriminalität” auseinander, auch unter dem Aspekt des Kriminalitätsimports, allerdings ohne unnötigen Gemeinplätzen Raum zu geben. Diese Probleme offen anzusprechen, kann nicht als Diffamierung von “Minderheiten” betrachtet werden. Sehr informativ - auch für Strafrichter und Sozialarbeiter etwa - ist das Kapitel über die Drogenkriminalität, zumal “Junkies” heute zum Stadtbild gehören, sodass sich die Drogenproblematik “vor Ort” jederzeit stellt. Mag man am heutigen Drogenstrafrecht auch einiges kritisieren, so stellt sich doch objektiv das Problem des Kriminalitätspotential, das von diesen Personengruppen ausgeht. Das Kapitel könnte durch eine stärkere Rückbeziehung der kriminologischen Erkenntnisse auf die Sanktionspraxis und deren Kritik noch gewinnen, denn es dürfte offenbar sein, dass die jetzigen zur Verfügung stehenden Strafsanktionen kaum noch in der Lage sind, die Phänomene derartiger Kriminalität angemessen zu verarbeiten. Im Zusammenhang mit der Kriminalität von Jugendbanden finden sich interessante Erörterungen zur Skinhead- und Hooligan-Kriminalität, doch geht der Zusammenhang mit dem Erstarken des Rechtsradikalismus in Deutschland etwas verloren. Das geplante “Aussteigerprogramm” für Neonazis wird ohnehin bereits im Vorfeld ad absurdum durch “Aussteiger” geführt, deren “Ausstieg” etwas plötzlich und wohltaktiert erscheint. Sehr lesenswerte Ausführungen finden sich auch zu “OK”, Terrorismus und zu den europäischen Perspektiven der Sicherheitspolitik. Letztlich sind alle Kapitel rückbezogen auf die politische Relevanz zur Steigerung der “inneren Sicherheit”. Interessante Aspekte wirft der Verfasser in dem eher fragenden Abschnitt zum Thema ">Krieg< oder Strafverfolgung" auf, das kurz das Verschwimmen der Grenzen zwischen Völkerrecht und Strafrecht angesichts des Einsatzes von Streitkräften zu "Strafzwecken" zum Gegenstand hat. Vollständig überarbeitet wurde auch etwa das "Europakapitel", das auf den aktuellen Stand der Osterweiterung gebracht wurde, die mit Sicherheit auch Probleme für die "innere Sicherheit" schafft. Auch bei der Diskussion der Aspekte einer neuen "Völkerwanderung" ist die Darstellung von einem nüchternen Realismus beherrscht, der "Denkverbote" weitgehend außer Acht lässt und statt dessen Denkanstösse zu geben versucht, ohne gleich schon immer Antworten präsentieren zu können. 

Auch wer mit dem Verfasser in der ein oder anderen Hinsicht nicht übereinstimmt, findet in dieser hervorragenden Einführung den Text und die Daten mit denen sich eine intensive Auseinandersetzung wirklich lohnt, zumal eine Kultur des Gespräches in der Demokratie allemal lohnenswerter erscheint, als ideologische “Frontenbildung”. Das Buch des Verfassers trägt auch unter rechtspolitischen Aspekten zu einem solchen Dialog entscheidend bei und ist überaus lesenswert und anregend.