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Ralf Hansen
In den Untiefen des neuen allgemeinen
Schuldrechts
Eine Rezension zu:
Harm Peter Westermann/Bydlinski, Peter/Ralph Weber
BGB-Schuldrecht. Allgemeiner Teil
5., völlig neu bearbeitete Auflage, 2003,
Heidelberg: C.F. Müller - Verlag, 372 S., 19 Euro
Reihe: Schwerpunkte, Zivilrecht, Bd. 2
ISBN: 3-8114-1835-1
http://www.cfmueller-verlag.de
Im Zentrum der Neuauflage steht
die Vermittlung der Kernstrukturen der Veränderungen des allgemeinen
Schuldrechts durch die Schuldrechtsreformgesetze. Der Umfang des Bandes ist
erheblich angestiegen. Ein weiterer Bearbeiter ist hinzugetreten, der den
schwierigen Bereich des Rechts der Leistungsstörungen übernommen hat. Vorangestellt sind wie bisher Klausurfälle,
deren Lösung im Text erläutert und variiert, schließlich aber am Ende eines
Kapitels gutachterlich in einer Gliederung gelöst werden. Es war von jeher der
Anspruch dieser Reihe mit der Darlegung der examenswesentlichen Materien auch
die Falllösung darzustellen einzuüben.
Die Dogmatik des Schuldrechts ist seit den Schuldrechtsreformgesetzen noch
weiter in Bewegung geraten. Die Kodifikation des Schuldrechts in seinem
derzeitigen Zustand ist daher angesichts der Dynamik insbesondere der
europäischen Privatrechtsentwicklung nur eine zeitliche Fixierung eines
bestimmten Entwicklungsstandes, dem weitere "Anpassungsleistungen" an
die Anforderung einer hochkomplexen Gesellschaft drohen, die mehr oder weniger
ständig geworden sind, fast im Sinne einer "permanenten Reform".
Unter diesen Bedingungen ist der Blick auf Grundstrukturen notwendig, die von
neuen Strukturen weiter modifiziert werden, hier ausgehend von der zentralen
Norm des § 241 II BGB in einer ausgezeichneten Bestandsaufnahme von Westermann
über die Grundlinien der gegenwärtigen Schuldrechtsentwicklung.
Herausgearbeitet werden hier maßgeblich die verschiedenen Regelungskreise des
Verbraucherschutzrechts in Abgrenzung zu den allgemein geltenden Regelungen, die
in eine "Ortsbestimmung" der heutigen Bedeutung der Funktion der
Privatautonomie und der rechtspolitischen Grundlagen der
Schuldrechtsreformgesetze einmünden und hierbei deutlich die europarechtliche
Prägung betonen, die zur Einbettung der nationalen Privatrechte in den Kontext
eines europäischen Privatrechts führen.
Die §§ 5 - 10 behandeln in einer vorzüglichen Darstellung das neue
Leistungsstörungsrecht, unter eingehender Nachzeichnung des Konzeptionswandels
gegenüber dem früheren Leistungsstörungsrecht, das von einer Differenzierung
nach Störungsursachen ausging, die sich allerdings als unzureichend erwies, um
alle relevanten Fragen der Zweckstörung zu erfassen. Die neue
Einheitskonzeption setzt dagegen bei der schuldhaften Pflichtverletzung an,
nimmt aber ausgehend von diesem Grundtatbestand Differenzierungen vor, die dem
alten Rechtszustand nicht unähnlich sind, wie auch deutlich herausgearbeitet
wird. Dies zeigt sich insbesondere bei der sehr differenzierten Darstellung der
gewandelten Funktion der Unmöglichkeitsregeln, nachdem die völlige Abschaffung
dieser Kategorie sich als nicht durchsetzbar erwiesen hat. Auch die Darstellung
des Verzugs erörtert mehr oder weniger alle zentralen Fragen der Verzugshaftung
unter Einschluss der problematischen Fragen des materiellrechtlichen
Kostenerstattungsanspruch bei Rechtsverfolgungskosten, der Kosten anwaltlicher
Mahn- und Kündigungsschreiben sowie der Kosten sog. Inkassobüros. Eine
Modifikation der deutschen Verzugsregelungen aufgrund der
Zahlungsverzugsrichtlinie steht allerdings bereits unmittelbar bevor, die
Beitreibungskosten grundsätzlich positiver gegenübersteht als das bisherige
deutsche Verständnis. Nicht zuletzt die Rechtsbehelfe im Synallagma werden in
allen Bereichen intensiv erörtert, gefolgt von einer differenzierten
Betrachtung der Rückabwicklungsvorschriften der §§ 346 ff
BGB. Das Kapitel über die CIC
arbeitet die Änderungen der gesetzlichen Teilpositivierung dieses
Rechtsinstitutes klar heraus. Eingegangen wird dabei auch insbesondere auf
examensrelevante Fragen wie das Verhältnis der CIC-Haftung zum
Minderjährigenschutz, dessen Verständnis durch die herrschende Auffassung eine
interessante, differenzierende Kritik erfährt. Positiviert ist inzwischen auch
der Wegfall der Geschäftsgrundlage, der im nachfolgenden Kapitel erörtert
wird. Grundsätzliche Änderungen haben sich dadurch nicht ergeben. Eine
differenzierte Darstellung hat auch das neue Schadensrecht gefunden, dessen
Modifikationen sich allerdings in Grenzen halten. In diesem Zusammenhang ist
insbesondere auf die ausgezeichnete Aufarbeitung der Problematik der
Anspruchsminderung aufgrund Mitverschuldens hinzuweisen.
Das Buch gehört sicher zu den lesenswertesten Darstellungen seiner Art.
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