Schmerzensgeldtabellen

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Ralf Hansen

Eine Übersicht über die deutsche Rechtsprechung zum Schmerzensgeld

Eine Rezension zu:

Susanne Hacks/AmeliRing/Peter Böhm

Schmerzensgeldbeträge

21. Auflage

München: ADAC-Verlag, 2002, 536 S.,

ISBN 3-89905-099-1

http://www.adac-verlag.de

Der Band erscheint seit 1957 und ist hinlänglich eingeführt. Er bietet seit Jahrzehnten die wohl kompakteste Information zur Entwicklung der Rechtsprechung zum Schmerzensgeld, die hier nahezu lückenlos dokumentiert wird, unter Einbeziehung der Entscheidungspraxis auch der unteren Instanzen.

Die Einführung referiert in einer ausgezeichneten Übersicht die Grundlagen des Schmerzensgeldanspruches, der seit dem 01.07.2002 aus § 253 II BGB (und § 11 II StVG) folgt und damit nicht mehr im Deliktsrechts, sondern im allgemeinen Schadensrecht verortet ist, sodass neben der Verschuldenshaftung nunmehr auch die Verletzung von Gefährdungstatbeständen Schmerzensgeldansprüche auslösen können. Inwieweit ein solcher Anspruch auch bei atypisch gelagerten Vertragsverletzungen zu gewähren sein wird, ist noch weithin ungeklärt. In dieser Einleitung wird - ausgehend von der bahnbrechenden Entscheidung in BGHZ (GS) 18, 149 - der Unterschied zwischen der Ausgleichsfunktion und der - immer stärker in Streit geratenden - Genugtuungsfunktion plastisch erklärt. Berücksichtigt werden dabei letztlich alle rechtlichen Zusammenhänge, die mit der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen zusammenhängen, auch in prozessualer Hinsicht.

Die maßgebliche Rechtsprechung wird unter fünf verschiedenen Aspekten nachgewiesen. Zunächst erfolgt eine Zusammenstellung nach der Art der Verletzung von Kopf bis Fuß. Genannt wird dabei zunächst das Schlagwort (etwa: "Arm"). Unterteilt nach der Schmerzensgeldhöhe erfolgt ein Verweis auf die laufende Nummer der Zusammenstellung der Gerichtsentscheidungen zum Schmerzensgeld. Diese letztgenannte Rubrik macht den Hauptteil des Bandes aus und ist nach der Höhe des Schmerzensgeldes geordnet. Angaben finden sich in den Rubriken zur Art der Verletzung, der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, zur Vorlage eines Dauerschadens, zu besonderen Umständen und selbstredend zur Fundstelle. Die Autoren rufen alle Kolleginnen und Kolleginnen in Richterschaft und Anwaltschaft auf, ihnen rechtskräftige Urteile zu übersenden (neben der Adresse wäre hier die Angabe einer idealerweise speziellen Faxnummer oder E-Mail-Adresse möglicherweise hilfreich). Den letzten Teil des Bandes bildet ein unfallmedizinisches Wörterbuch, das allein deshalb schon hilfreich ist, weil sich im Zusammenhang mit Fragen des Schmerzensgeldes regelmäßig die Notwendigkeit der Einholung medizinischer Gutachten ergibt, die anwaltlich nach Fehlern anwaltlich untersucht werden müssen. Die Volltexte der Entscheidung sind inzwischen auf einer CD-ROM zugänglich, die beim gleichen Verlag erschienen ist.

Wer sich mit Schmerzensgeldfragenbeschäftigen muss, wird kaum umhinkommen diese hervorragende Dokumentation zu konsultieren.