| N. Schoss
Ein Kompaktkurs im Familienrecht
Eine Rezension zu: Wilfried Schlüter BGB-Familienrecht Reihe: schwerpunkte
Heidelberg: C.F. Müller, 2006, 323 S., 21,00 €
Das Familienrecht von Schlüter, emeritierter Münsteraner
Ordinarius, gehört sicher zu den führenden Lehrbuchdarstellungen
dieses interessanten Teilrechtsgebietes des BGB, das immer wieder
gern reformiert wird. Er ist eingehend vorzustellen ist überflüssig,
weil es sich in nunmehr 12 Auflagen nachhaltig durchgesetzt hat.
Überschaubarer ist diese Materie nach den zahlreichen Reformen
nicht geworden, zudem neue Reformen bestehen bevorstehen und die
Rechtsprechung des BGH in Familiensachen eine Geschwindigkeit
angenommen hat, die etwa im Unterhaltsrecht dazu geführt, dass die
"Düsseldorfer Tabelle" und ähnliche Leitbildwerke nur
noch eingeschränkt benutzt werden können.
Da es dem Verfasser seit der ersten Auflage ein Anliegen ist, das
Familienrecht in seiner Bewegung "einzufangen", ist es
selbstverständlich, dass die zum 01.04.2007 in Kraft
tretenden Änderungen des Unterhaltsrechts bereit eingehend
berücksichtigt sind. Da es sich um ein Lehrbuch handelt, liegt es
auf der Hand, dass eine Erörterung der gesetzlichen Institutionen
im Vordergrund nicht, nicht eine Dokumentation der weit verzweigten
Kautelarjurisprudenz. Weiterführende Hinweise erfolgen daher in
Kleindruck. Eingestreut sind zahlreiche Fääle, die im Text gelöst
werden. Das Werk hat jetzt den Stand vom Juli 2006.
Das Werk richtet sich
gleichermaßen an Studenten wie an Rechtsreferendare, denen
insbesondere im Unterhaltsrecht oder im Recht des
Versorgungsausgleich vertieftere Kenntnisse vermittelt werden als
etwa in einem reinen Grundriss. Bewusst verzichtet der Verfasser auf
die Einbeziehung der Kautelarjurisprudenz, da jeder Jurist, der die
Grundstrukturen beherrscht, auch ermessen kann, ob die Reichweite
der betreffenden Klauseln trägt, was ein Austesten der
Grenzbereiche nie ausschließt. Der Text enthält viele Beispielsfälle
mit gutachterlichen Lösungen und übt so auch in die familienrechtliche Fallbearbeitungspraxis ein.
Der Band hat wie bisher einen klaren Aufbau. Nach einer Einleitung,
die auch historische Fragen kurz streift, wird zunächst das
Eherecht behandelt. Hier stechen etwa die Ausführungen zur
fehlerhaften Ehe hervor, zumal sich hier - wie bei der Aufhebung -
erhebliche Änderungen seit 1998 ergeben haben. Ein weiterer
Schwerpunkt liegt sicher auf dem ehelichen und nachehelichen
Unterhaltsrecht, bei den Güterständen und beim Zugewinnausgleich,
bzw. bei den Rechtsfolgen der Gütertrennung.
Gut erklärt sich auch
die Zusammenhänge mit dem Erbrecht bei § 1371 BGB. Sehr prägnant
sind auch die Ausführungen zur Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten,
die allerdings bei den nichtehelichen Lebensgemeinschaften keine
Entsprechung finden. Die Ausführungen zu Scheidung- und
Scheidungsfolgen dürften selbst noch für Praktiker interessant
sein, weil nahezu alle Aspekte angesprochen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt naturgemäß auf dem Kindschaftsrecht. Hier werden insbesondere Fragen der elterlichen Sorge gut erklärt. Gerade Fragen der Personensorge und deren Entziehung nebst ihren sozialrechtlichen Folgen beschäftigen Gerichte zunehmend in einem erschreckenden Ausmaß. Auch die Darlegungen zum Lebenspartnerschaftsgesetz erlauben es, diese Materie schnell anzuwenden. Im Rahmen der Darstellung des Rechts der nichtehelichen Lebensgemeinschaft bedauert der Verfasser, daß der Gesetzgeber es bei Erlaß des Lebenspartnerschaftsgesetzes unterlassen hat, einige der Brennpunkte des Rechts des nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu entschärfen. Dem kann nur zugestimmt werden, da dies hätte geschehen können, ohne eine Regelung en bloc durchzuführen. Soweit diese Fälle einer angemessenen Lösung zugeführt werden können, werden diese Ansätze hier sehr systematisch präsentiert. Berücksichtigt wird durchgehend auch die Vertragsgestaltungspraxis.
In § 28 wird auch die Problematik der Auflösung der nichtehelichen
Lebensgemeinschaft erörtert, deren Auflösungsprobleme nunmehr
Gegenstand des § 29 sind.
Das Werk bietet einen hervorragenden Überblick über die
entscheidenden Grundfragen des Familienrechts.
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