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Ralf Hansen, Rechtsanwalt in Düsseldorf

 

Nach der Reform des Schadensrechts

Eine Rezension zu:

Lothar Jaeger/Jan Luckey

Das neue Schadensrecht

Erstauflage

Recklinghausen: ZAP -Verlag. 2002, 273 S.

ISBN 3-89655-128-0

Die Reform des deutschen Schadensrechts ist bei weitem nicht so eindringlich ausgefallen wie es geplant. Die Reform des Deliktsrechts lässt weiter auf sich warten. Vielleicht ist dies auch besser so, da mit Überstürzung nichts gewonnen wird und wir überstürzte Reformen genug erlebt haben, ohne Aussicht auf Besserung der "Wetterlage".  Die Autoren geben einen profunden Überblick über die Reform des Schadensrechts, einsetzend mit einer informativen Einleitung, die die Gesetzgebungsgeschichte und die Reformziele gut erläutert. Hier findet sich auch ein guter Überblick über die Gesetzesänderungen

Teil C behandelt Änderungen des Schadensrechts, praxisorientiert einsetzend mit der Statuierung einer allgemeinen Ersatzpflicht für immaterielle Schäden, die - wie die Autoren es ausdrücken - zu einer kritischen Überprüfung der bisherigen Strukturen des diesbezüglichen Case-Law führen dürfte. Zutreffend ist der rechtspolitische Hinweis auf die verfehlte Nichtberücksichtigung des Unfalltodes als Grund für die Leistung von Schmerzensgeld, was nichts mit einer "Amerikanisierung" des deutschen Schadensrechts zu tun hat, sondern mit Forderungen nach einem fast niemals der Situation angemessenen Ausgleich für seelisches Leid naher Angehöriger, die zudem oftmals von diesem Tod auch wirtschaftlich betroffenen werden, bis zum Fall in die Sozialhilfe. Es ist ein Trauerspiel, dass das deutsche Recht nach wie vor kein Schmerzensgeld für den Tod eines Menschen vorsieht. Das Schmerzensgeld hat nur noch eine Ausgleichsfunktion, aber keine Genugtuungsfunktion mehr. Der Inhalt dieses Anspruches wird eingehend dargelegt. Letztlich bilden diese Darlegungen mit Recht den entscheidenden Schwerpunkt. Hervorzuheben ist, dass die Darstellung Regressfallen für Rechtsanwälte stets hervorhebt, so auch der Wechsel von der  Regelung des § 852 a.F. BGB zu § 199 I BGB

Weitere Schwerpunkte bilden die Änderung der Schadensabrechnung in § 249 BGB sowie die Änderung der Haftung im Straßenverkehr, die sehr weitreichend ist, erfasst sie doch Einschränkungen der Entlastungsmöglichkeit, die Verschärfung der Halterhaftung, Kinder im Straßenverkehr und vieles mehr. Diese Eingriffe in das Straßenverkehrsrecht werden sehr eingehend dargestellt. Ebenso wie die Änderungen im AMG. Besonders hinzuweisen ist auf das Kapitel zu § 839 a BGB, der Haftung des gerichtlichen Sachverständigen, und der Regressfalle, die darin besteht, dass jedes derartige Gutachten seitens des Rechtsanwaltes auf Schlüssigkeit überprüft werden muss. Bei Unvollständigkeiten, Unklarheiten und anderen Mängeln muss der Rechtsanwalt auf Ergänzung drängen und ggf. ein Gegengutachten beantragen, diese Mängel aber jedenfalls vortragen, um sich selbst abzusichern.

Der Band führt praxisnah und zielgenau in die Reform des Schadensrechts ein und bewegt sich dabei auf hohem argumentativem Niveau.