Urheberrecht

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Ralf Hansen

Der Schutz geistigen Eigentums

Eine Rezension zu:

Haimo Schack

Urheber- und Urhebervertragsrecht

3. Aufl., Tübingen: Mohr (Siebeck), 2005, 578 S.
ISBN: 3-16-148595-5

ausführliche Rezensionen zur Vorauflage:


http://www.mohr.de

Die dritte, erneut und erwartungsgemäß überaus gelungene Auflage bringt das Buch auf den Stand von Mitte Oktober 2005. Bereits mit der ersten Auflage war es dem Verfasser gelungen, eine Art Mittelweg zwischen Lehr- und Handbuch zu finden, der erneut eine konsequente Fortsetzung gefunden hat. In diesen Zeiten ein derartiges Werk zu schreiben, ist ein schwieriges Unterfangen, weil das Urheberrecht seit Jahren ständig in Bewegung ist und ein Ende - bis auf weiteres - nicht abzusehen ist. Die diesbezüglichen Probleme werden im Vorwort angesprochen. Die wirtschaftliche Bedeutung von Urheberrechten und deren Verwertung ist mit erheblichen Investitionen verbunden, an hart umkämpften Absatzmärkten (ob Buch, Speichermedium oder digitale Information). Derzeit werden die Märkte durch hartes Vorgehen der Inhaber der maßgeblichen Marken und Verwertungsrechte gegen Piraterieauswüchse "bereinigt". Nicht umsonst spricht Schack den Umstand an, dass mit harten Bandagen um Marktanteile, Kopiersperre, ihre mögliche Durchbrechung und die richtige Balance um die Ausschließlichkeitsrechte der Urheber gekämpft wird. Er lässt die Reformen seit 2001 Revue passieren und spricht den "zweiten Korb" und die Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums bereits an, die schon bald zu einer (partiellen) erneuten Rechtsänderung führen werden. Neue Richtlinien der EG sind auch unter wirtschaftsvölkerrechtlichem Druck zu erwarten. Der Verfasser weist im Vorwort auf eine parallele und aktuelle Buchveröffentlichung hin, die den Bereich des Urheberrechts ebenfalls berührt: Kunst und Recht: Bildende Kunst, Architektur, Design und Fotografie im deutschen und internationalen Recht, Köln, 2004.   

Das Buch weist einen erheblichen Praxisbezug auf und setzt sich insbesondere auch durchgängig mit Fragen der Autoren- und Künstlerrechte intensiv auseinander. Die Reformen seit 2001 (Stand der Vorauflage) werden intensiv eingearbeitet. Die Darstellung setzt grundsätzlich nichts voraus und erläutert das Urheberrecht von seinen gesellschaftlichen Grundlagen her. Erfreulicherweise wurden die rechtsvergleichenden Aspekte durchgehend vertieft. Ebenso durchgehend werden die Querverbindungen zu anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes angesprochen, so auch der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz. Vollständig überarbeitet wurde der äußerst wichtige Abschnitt über das Urheberrecht in der Europäischen Union. Die Literaturübersichten erfassen auch die wesentlichen Werke zum ausländischen Urheberrecht und erleichtern das Auffinden derartiger Literatur sehr. Gerade im Urheberrecht ist ein transnationaler Bezug schnell hergestellt. Die uneinheitliche Rechtsprechung zur Schöpfungshöhe bei den jeweiligen Werkarten wird bei ihrer Darstellung umfassend berücksichtigt.  

Kritisch dargestellt werden die gesellschaftspolitisch umkämpften Schranken des Urheberrechts. Schack stellt insoweit sehr konsequent den Bezug zur geistigen Auseinandersetzung und zu Art. 5 GG her. Verbotsrechte können kontraproduktiv werden, wo sie die geistige Auseinandersetzung eher hemmen denn fördern. Wo dies wann der Fall ist, ist selbst Gegenstand der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung. Es lag auf der Hand, dass die Ausführungen zu § 53 UrhG nahezu neu geschrieben werden mussten. Das Recht auf Privatkopie widerstreitet massiv den Verwertungsrechten der Software - und Medienindustrie, da sich die private Vervielfältigung letztlich nicht mehr effektiv kontrollieren lässt und Piraterie in großem Stil hier sehr häufig anzutreffen ist. Schack begrüßt indessen, dass sich die Tendenz zur Abschaffung der digitalen Privatkopie nicht durchgesetzt hat und weist auf die Rechtsunsicherheit schaffende Änderung des § 53 I 1 UrHG hin, da ein User die Legalität einer Kopiervorlage im WWW oftmals nicht wird beurteilen können. Ergänzende Schutzinstrumente, die das Recht auf Privatkopie Durchbrechungen finden sich in §§ 95 a ff UrhG, die einer sehr kritischen Analyse unterzogen werden. Sehr treffend geht es bei § 95 a UrhG nicht um "wirksame Maßnahmen", sondern in Wirklichkeit um unwirksame Maßnahmen. Er setzt sich auch kritisch mit der in § 59 UrhG enthaltenen sog. "Panorama - Freiheit" auseinander, die bei historischen Bauwerken durch Begrenzung auf Außenansichten letztlich unzureichend ist. An dieser Stelle sich in Einzelheiten zu verlieren, ist unangemessen, da dieser Text eine intensive Lektüre des interessierten Lesers erfordert.

Ausgezeichnet entfaltet wird der Bereich der Rechtsverletzungen und damit das spezifisch urheberrechtliche Anspruchssystem. Darin eingeschlossen ist eine Darstellung des Urheberstrafrechts dessen praktische Bedeutung aufgrund der intensiven Piraterieverfolgung steigt. Der sechste Teil des Buches, der die internationalrechtlichen Dimensionen behandelt, gehört zu den besten seiner Art. Dem Verfasser gelingt es, diese komplexe Materie didaktisch gelungen aufzubereiten, wobei etwa der Anwendungsbereich des Schutzlandprinzips sehr kritisch analysiert wird. Interessant ist wie immer der Ausblick auf die Zukunft des Urheberrechts in stürmischen Zeiten. 

Auch die dritte Auflage enthält eine äußerst souveräne Darstellung des Urheberrechts in stürmischen Zeiten und bietet eine ausgezeichnete Grundlage urheberrechtliche Fragestellungen zu bewältigen oder sich in diese einzuarbeiten. Das Werk hat nach wie vor alle Qualitäten eines ausgezeichneten Handbuches, obwohl es eigentlich ein Lehrbuch ist.