|
Ralf Hansen Sanktionen
strafbaren Verhaltens Eine
Rezension zu: Bernd
- Dieter Meier Strafrechtliche
Sanktionen Heidelberg:
Springer Verlag, 2001, 378 S. ISBN
3-540-41268-9 Strafrechtliche
Sanktionen spielen im Studium eine sehr untergeordnete Rolle, die in
keinem Verhältnis zur Praxisrelevanz steht, da insbesondere der BGH in
ständiger Rechtsprechung an die Strafzumessung mit Recht höchste
Anforderungen stellt. Auch für die Staatsanwaltschaften (und natürlich
die Strafverteidiger) spielen die strafrechtlichen Sanktionen einer
hervorgehobene Rolle. Im Referendariat muß man diese Materie
beherrschen lernen. Eigenständige Darstellungen dieses Rechtsgebietes
sind eher selten (das Werk von Streng stellt eine Ausnahme dar, ist aber
weitgehend nicht mehr auf dem aktuellen Stand). Insofern war der
Zeitpunkt für Verfasser und Verlag günstig ein solches Lehrwerk
herauszubringen, das angesichts der Verwirklichung eines präventiven
Rechtsgüterschutzes durch Strafrecht kriminologische Befunde wie
kriminalpolitische Überlegungen in die Darstellung ständig einbezieht.
Das Buch dürfte sich weit weniger an Studierende, denn an Referendare
und Berufseinsteiger wenden, die eine fundierte erste Orientierung
suchen und auch finden. Manche Darlegung dürfte auch den Praktiker
interessieren, zumal wenn er lehrend tätig ist, etwa als AG-Leiter. Die
Bemerkung des Verfassers, daß dieses Werk nicht als Beitrag zur
“Jura-Light-Welle” konzipiert ist, läßt sich anhand des Textes erhärten.
Nichtsdestoweniger ist die Lektüre für den Interessierten überaus
gewinnbringend, zumal der Text sehr flüssig geschrieben ist und die
“leichte Welle” nicht immer die richtige Welle sein muß. Das
Buch wendet sich zunächst den aus der Vorlesung Strafrecht AT beim
Leser vielleicht noch vorhandenen Fragen der Aufgabe des Strafrechtes in
der Gesellschaft zu und erörtert in diesem Zusammenhang die
gesellschaftliche Funktion jener Sozialkontrolle, die von
strafrechtlichen Normen repräsentiert wird. Nach dieser Grundlegung
wendet er sich Sinn und Zweck der Verhängung von Strafen zu und gibt in
diesem Zusammenhang einen sehr guten Überblick über die verschiedenen
Straftheorien, um schließlich mit überzeugenden Argumenten die sog.
“Vereinigungstheorie” zu favorisieren, die allein noch auf dem Boden
des Grundgesetzes stehen dürfte, da nur sie ein wirklich
schuldangemessenes Strafen verbürgt, bei allen Unsicherheiten in den
Details. Im Anschluß daran wird das System der gesetzlichen Sanktionen
entfaltet, indem die verschiedenen Strafarten vorgestellt und erläutert
werden, die inzwischen wieder en detail in die rechtspolitische
Diskussion geraten ist, die im letzten Kapitel des Buches in sehr
interessanter Weise aufgegriffen wird. Die Ausführungen bieten eine
sehr gute Grundlage dafür, gerade auch die Auseinandersetzung mit
diesen rechtspolitischen Positionen auf rationaler Grundlage suchen zu können.
In diesem Zusammenhang findet sich auch ein klar formulierter Exkurs zur
Todesstrafe, deren Verbot in Europa nicht mehr in Frage zu stellen ist,
zumal jetzt auch die Türkei ihre Anwendung noch weiter beschneiden
will, was zu begrüßen ist. Die Darstellung tastet sich dabei von den
schwächsten zu den stärksten gesetzlichen Sanktionsformen vor und
setzt dem gemäß mit dem Verzicht auf Strafe und der Verwarnung mit
Strafvorbehalt ein, deren Voraussetzungen ausgezeichnet erklärt werden,
sogar mit interessanten Vorschlägen zur Tenorierung. Die Vorschläge
zur Tenorierung im dritten Teil des Buches erscheinen allerdings
insgesamt aber weiter noch ausbaufähig; sie sollten durchgängig
erfolgen. Unbedingt lesenswert sind die Ausführungen zur Geldstrafe als
der praktisch wichtigsten Strafsanktion, gemessen an der Anzahl der Verhängung
in Relation zur Freiheitsstrafe, zur der sie eine Alternative darstellt,
wenn Vergehen gegeben sind, die nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten
Freiheitsstrafe bedroht sind. Gerade für Referendare interessant sind
die sehr klar formulierten Ausführungen zur Bemessung der Geldstrafe
nach dem Tagessatzssystem in drei Schritten der Festlegung der Anzahl
der Tagessätze, der Bestimmung ihrer Höhe und der Bewilligung von
eventuellen Erleichterungen. Nichts anderes gilt für die Darlegungen
zur Freiheitsstrafe, die letztlich die maßgeblichen Strukturen der
Sanktionsbestimmung so behandelt, das dieser sensible Bereich
handhabbarer wird. Hier wird insbesondere die verzweigte Judikatur
eingehend aufgearbeitet. Überzeugende, praxisnahe Darlegungen finden
sich hinsichtlich der Strafaussetzung zur Bewährung, die in einem
gesonderten Bewährungsbeschluß neben dem Strafurteil geschieht und bei
der vielfältige Besonderheiten zu berücksichtigen sind, die sich aus
dem Gesetzestext nicht ohne weiteres erschließen. Nicht ohne Grund
haben Strafrichter die bekannten Praktikerkommentare fast stets zur
Hand. Der Verfasser legt sehr eingehend das normative Anforderungsprofil
an die Prognose dar, das maßgebliches Element jede Bewährungsaussetzung
ist. Bei der Verhängung der Nebenstrafe des § 44 StGB könnte die
Abgrenzung zur Maßregel nach § 69 StGB stärker herausgestellt
werden, da die Verwechselung dieser Institute eine häufige Fehlerquelle
ist. Ein
gesondertes Kapitel findet sich zur Strafzumessung, die eine
Wissenschaft für sich darstellt und den schwierigsten Teil der
Rechtsfolgenentscheidung ausmacht. Diese Schwierigkeiten führt der
Verfasser dem Leser sehr klar vor Augen. Er entwickelt einen sehr
brauchbaren Stufenkatalog für die Strafzumessung in sieben Punkten. Die
Probleme werden da erörtert, wo sie im Urteil ihre Funktion haben.
Nicht zuletzt fehlerhafte Strafzumessungserwägungen führen oftmals zur
Aufhebung erstinstanzlicher Strafurteile hinsichtlich des
Schuldausspruches, auf dessen Rüge eine Revision auch beschränkt
werden kann. Wie stets werden auch hier kriminologische Aspekte mit
behandelt. Bei den Ausführungen zu den Maßregeln der Besserung und
Sicherung bestechen etwa die Ausführungen zur Entziehung der
Fahrerlaubnis als der praktisch wichtigsten Maßregel. Inzwischen hat
der Gesetzgeber endlich auch die Opferperspektive in die Strafsanktion
eingebracht und die Wiedergutmachung als “dritte Spur” etabliert.
Das betreffende Kapitel widmet sich sehr eingehend dem Täter-Opfer-Ausgleich
und der Wiedergutmachung, die freilich nur begrenzte Wirkungen haben, je
nach verwirktem Delikt. Hier finden sich auch einige praxisnahe
Beispielsfälle. Ein abschließendes Kapitel widmet sich den
beabsichtigten Reformen des deutschen Strafsanktionensystems. Hier wird
neben den rechtspolitischen Grundfragen insbesondere der umstrittene
Referentenentwurf vom 08. Dezember 2000 diskutiert, der etwa das System
der Ersatzstrafen ausweiten will. Dies wird kritisch aufgearbeitet. Mit
diesem neuen Werk ist dem Verfasser eine deutliche Bereicherung der
strafrechtlichen Ausbildungsliteratur gelungen, das auch dem Praktiker
sicher noch einige Anregungen zu bieten hat und dem “Einsteiger” das
notwendige Wissen praxisnah vermittelt.
|
|
|
|