Praxis des Vergütungsrechts

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Ralf Hansen

                   Ein Arbeits- und Handbuch zur Praxis des RVG

Eine Rezension zu:

Heinz Hansens/Anton Braun/Norbert Schneider unter Mitarbeit von Thomas Schmidt und Joachium Volpert

Praxis des Vergütungsrechts

ZAP - Arbeitsbuch mit CD-ROM

Erstauflage

Recklinghausen: ZAP-Verlag, 2004, 1424 S., 92 Euro

ISBN 3-89655-111-6

http://www.zap-verlag.de

 

Das RVG zwingt zu einem umfassenden gebührenrechtlichen Umdenken, dass auch mit fortschreitenden Erfahrungen mit dem RVG nicht immer leicht fällt. Die Autoren legen ein umfassend angelegtes Arbeitsbuch vor, dass alle Qualitäten eines guten Handbuches hat und die Materie aus allen maßgeblichen Perspektiven "anschneidet". Berücksichtigt wurden dabei bereits die ersten drei Änderungen des RVG durch das am 01.09.2004 in Kraft tretende Opferrechtsreformgesetz (VV 4145 - neu eingefügt unter Veränderung des bisherigen Nummerierung), dass am 30.11.2004 in Kraft tretende EG-Prozesskostenhilfegesetz mit der Neufassung des § 46 II 3 RVG und das am 29.07.2004 in Kraft getretene Gesetz über die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Die bislang veröffentlichte Literatur wurde umfassend ausgewertet.

Das Buch macht es sich zur Aufgabe insbesondere die Schwachstellen und Ungereimtheiten des RVG aufzudecken und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Das Werk ist daher nach den anwaltlichen Tätigkeitsbereichen aufgebaut und behandelt die Probleme in den jeweiligen Zusammenhängen, in denen sie in der anwaltlichen Praxis auftauchen. Den einzelnen Kapiteln ist eine übersichtliche Gliederung vorangestellt, die neben dem ausführlichen Stichwortverzeichnis, eine rasche Orientierung erlauben. Der Band ist umfassend mit - sehr brauchbaren! - Mustern ausgestattet, die überdies auf einer CD-ROM in MS-WORD verfügbar sind. Die Darstellung ist derart umfassend, dass nur ein grober Überblick über den Inhalt gegeben werden soll.

Der erste von 19 Teilen gibt in einer Darstellung zum "Allgemeinen Teil" einen Überblick über die Grundstrukturen des Rechtsanwaltsvergütungsrechts, allerdings unter eingehender Einbeziehung auch der damit verbundenen berufsrechtlichen Problemstellungen insbesondere im Zusammenhang mit einer Honorarvereinbarung und der Hinweispflicht aus § 49 b BRAO, deren Einschätzung bei Unterlassung der Belehrung streitig ist. Braun vertritt die Auffassung, dass eine unterlassene Belehrung nicht nur berufsrechtliche Folgen hat, sondern zur Schadensersatzpflichtigkeit führt, weshalb der Mandant über die voraussichtlichen Kosten schriftlich belehrt werden sollte. Bei den Rahmengebühren wird ein Katalog der einschlägigen Bemessungskriterien entwickelt.  

Teil 2 behandelt die Vergütung aus der Staatskasse bei PKH, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung und Prozesspflegschaft mit ausgezeichnet ausgewählten Berechnungsbeispielen und vielen Mustern. Teil 3 hat die (äußerst leidige) Durchsetzung der Vergütung gegen den eigenen Auftraggeber zum Gegenstand. In diesem Rahmen wird die anwaltliche Forderungsdurchsetzung chronologisch entwickelt, wobei auch die gesetzlichen Anforderungen an einen Rechnung nach § 14 a UStG näher behandelt werden. Da in diesen Fällen oftmals wortreiche Einwendungen erhoben zu werden pflegen - die meist auf behauptete Unzufriedenheit bei eigener Zahlungsunwilligkeit hinauslaufen -, werden die häufigsten Einwendungen und Einreden systematisch abgehandelt. Anwaltliche Honorarklagen bezeichnet Braun angesichts des Rechts auf eine Vorschussanforderung als "Kunstfehler", die sich allerdings in Eilsachen nicht immer realisieren lässt, etwa im Zusammenhang mit Abmahnungen im Internet. Teil 4 widmet sich der Berechnung des Gegenstandswertes und beinhaltet ein umfassendes Streitwert - ABC.

Teil 5 behandelt die allgemeinen Gebühren und hier ausführlich etwa die Einigungsgebühr. In Teil 6 wird in einer der derzeit wohl umfassendsten Darstellungen dieser Art die Beratungshilfe behandelt, die unter Umständen auch außergerichtliche Vertretung umfassen kann, wobei es auf den Umfang der Bewilligung ankommt. Da die Beratungshilfe auch die außergerichtliche Interessenvertretung umfassen kann, wird die Abrechnung nach VV 2400 genau erläutert, die in diesem Fall aber bei "lukrativen" 70 Euro liegt. Insofern erscheint das Beispiel eines einfachen Schreibens nicht recht treffend, da die Grenze zu einem nicht mehr einfachen Schreiben schnell überschritten ist.

Teil 7 behandelt sehr umfassend die Gebühren in zivilrechtlichen Angelegenheiten, ausgehend von der Beratung. Die Autoren setzen sich sehr eingehend mit der Kappungsgrenze für Verbraucher auseinander, die bekanntlich bei 190 Euro liegt, aber nicht eingreift, wenn es sich um eine schriftliche Beratung handelt. Auf Folgekosten bei weiteren Beratungen ist hinzuweisen. Klare Darlegungen gelten VV 2400, deren Durchschnitt bei 1,3 liegt, auch wenn einige Rechtsschutzversicherungen dies noch nicht akzeptieren wollen. Für das gerichtliche Verfahren werden alle wesentlichen Varianten "durchgespielt". Teil 8 behandelt die Besonderheiten arbeitsgerichtlicher Verfahren unter Einschluss der Streitwertberechnung. Hierbei wird auf Problemstellungen bei objektiver Klagehäufung eingegangen, deren Kosten Rechtsschutzversicherer oft nicht über den Bestandsschutzantrag hinaus übernehmen wollen, ungeachtet der berufshaftungsrechtlichen Risiken für Anwälte, die gebotene Anträge dieser Art unterlassen. Hier ist oftmals viel Überzeugungsarbeit gefordert. In Teil 9 werden die Gebührenberechnungen in Familiensachen behandelt, während Teil 10 in einem interessanten Überblick die Abrechnung in Verfahren der verzweigten freiwilligen Gerichtsbarkeit behandelt, deren Abrechnung sich mit dem RVG erheblich vereinfacht hat. Dies wird etwa für WEG-Verfahren auch klar an Beispielen demonstriert.

Teil 11 hat verwaltungsrechtliche Angelegenheiten zum Gegenstand und geht insbesondere auf die Abrechnung von Nachprüfungsverfahren und Aussetzungsverfahren näher ein. In Teil 12 werden die sozialrechtlichen Angelegenheiten behandelt, während Teil 13 die steuerlichen Angelegenheiten näher analysiert, bei denen in bestimmten Bereichen wegen § 35 RVG die StBGebV gilt, deren Tatbestände hier kurz vorgestellt werden.

Sehr umfassend wird in den Teil 14 und 15 die Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen dargestellt, die schwieriger geworden sein mag, aber für den Anwalt deutliche Verbesserungen aufweist, die hier auch deutlich herausgestellt werden. In teil 16 werden die sonstigen Verfahren dargestellt, so auch Verfahren nach dem IRG, Disziplinarverfahren und im Wehrrecht. Der Band schließt in Teil 17 mit äußerst lesenswerten Ausführungen zu den Abrechnungen im Zwangsvollstreckungsrecht, der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, während Teil die Auslagenerstattung behandelt. Teil 19 setzt sich eingehend mit den Übergangsregelungen auseinander und entwickelt ein ausgezeichnetes Raster für die häufigsten Einzelfälle.

Der sehr eindrucksvolle Band gibt einen ausgezeichneten Überblick über das gesamte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und bietet überdies einen Fundus an sehr brauchbaren Mustern für die Textverarbeitung.