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Ralf Hansen Das
führende Handbuch zum Reiserecht Eine
Rezension zu: Ernst
Führich Reiserecht Handbuch des Reisevertrags-, Reiseversicherungs- und
Individualreiserechts Reihe: Recht in der Praxis 5.
neu bearbeitete Auflage Heidelberg:
C.F. Müller, 2005, 1072 S., E 116,-
ISBN
3-81143113-7 http://www.reiserecht-fuehrich.de http://www.cfmueller-verlag.de Reisen sind immer ein Erlebnis. So oder so. Oft auch für die Juristen, die reiserechtliche Fälle fern des Reiseortes bearbeiten. Schillernd sind solche Fälle oft allemal, besonders nach Pauschalreisen. Wer in der Praxis an solchen Fällen als Unternehmensjurist, Rechtsanwalt oder Richter arbeiten muss, gerät oft an die Grenzen der Kurzkommentierungen. Wer sich dann weiter umschaut, wird früher oder später auf reiserechtliche Veröffentlichungen von Ernst Führich stoßen und nicht zuletzt auf sein ganz hervorragendes Handbuch, dessen zielgerichtete Lektüre dem praktisch tätigen Juristen viel Zeit spart. Dies um so mehr nachdem der Verfasser sich dankenswerterweise entschlossen hat, dieses Handbuch um eine Website zu ergänzen, die aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur dokumentiert. Die Konzeption beruht auf einer interessanten Mischung zwischen ausführlichem Kommentar und Handbuch für die Praxis in einem umfassenden reiserechtlichen Kompendium, das die Materie umfassend und erschöpfend darstellt. Dies ist nur einem Spezialisten möglich, dessen Kenntnis sich der Fallbearbeiter anhand eines solchen Werkes zunutze machen kann und sollte. Das Werk behandelt zum einen ausführlich das Pauschalreiserecht, zum anderen die Reisevermittlung durch ein Reisebüro unter Einschluss des E-Commerce, die wichtigsten Reiseversicherungen des Reiserücktritts mit Reisegepäckversicherungen, das Recht des Individualreiseverkehrs sowie das Recht des Luftverkehrs, jeweils unter Einschluss internationalprivatrechtlicher Aspekte. Die Darstellung versucht auf alle wesentlichen Problemstellungen eine möglichst praxissichere Antwort zu geben. Das Vorwort verspricht nicht zu viel, wenn von einem inzwischen unentbehrlichen und zuverlässigen Begleiter gesprochen wird. Insbesondere die nahezu unübersehbare Rechtsprechung wird erschöpfend analysiert und dokumentiert. Es bedarf kaum einer Erwähnung, dass der Verfasser alle maßgeblichen - und diesmal wiederum sehr komplexen - Entwicklungen seit der Vorauflage in die Darstellung eingearbeitet hat. Nicht ohne Grunde ist die Seitenzahl erneut um etwa 100 Seiten angestiegen. Im Zentrum der Neubearbeitung steht die Einarbeitung der "Schnittstellen" zwischen reformiertem Schuldrecht und dem Reisevertragsrecht, insbesondere unter dem Aspekt der Schadensersatzhaftung. Eingearbeitet wurden selbstredend auch die bisherigen Erfahrungen mit dem neuen Gewährleistungsrecht, den Haftungssummen und - immer wieder - der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter. Intensiv eingearbeitet wurde natürlich auch die UWG - Reform. Darüber hinaus haben das neue Luftverkehrsrecht und das Montrealer Abkommen auf das Reiserecht erheblichen Einfluss, die eingehend berücksichtigt wurden. Das Werk bringt sehr deutlich zum Ausdruck, wie stark der Einfluss des europäischen Rechts auf das Reiserecht inzwischen ist, wie die Rechtsprechung des EuGH überzeugend zum Ausdruck bringt. Das Handbuch ist in einer vollständig überzeugenden Konzeption in drei Teile unterteilt. Der erste Teil gibt eine prägnante Einführung in die Grundlagen des Reiserechts unter eingehender Würdigung der europarechtlichen Einflüsse. Führich unternimmt es dabei nicht nur die rechtlichen Fragen anzusprechen, sondern liefert auch eine interessante Betrachtung des erheblichen “Wirtschaftsfaktors Tourismus”, der unter der gegenwärtigen Rezession besonders leidet und ganze Regionen in Mitleidenschaft zieht. Seine aktuelle und prägnante Marktanalyse ist äußerst lesenswert. Wichtig für das Verständnis der reisevertragsrechtlichen Vorschriften ist der Hinweis auf das gescheiterte Brüsseler Übereinkommens von 1970, da die späteren Regelungsansätze nichts desto weniger geprägt hat. Auch Führich geht davon aus, dass die Integration der reiserechtlichen Vorschriften in das BGB nicht völlig gelungen ist, zumal die Regelung sehr lückenhaft ist. Entsprechend hoch ist die Bedeutung der Rechtsprechung zum Reiserecht, die streckenweise erheblich von lokalen Besonderheiten geprägt ist. Sehr genaue Informationen finden sich zur europarechtlichen Harmonisierung, die die gegenwärtige Rechtslage entscheidend prägt. Besonders interessant sind natürlich die Ausführungen über den Einfluss des neuen Schuldrechts auf das Reisevertragsrecht. Interessante Hinweise finden sich hier zu den Folgen der Einführung eines allgemeinen Schmerzensgeldanspruches für Reiseveranstalter, da nunmehr auch das Vorliegen eines Reisemangels unter Umständen zu einer Schmerzensgeldhaftung führen kann, so dass die Anspruchsgrundlage aus § 651 f BGB letztlich erweitert worden ist. Erste Anzeichen deuten darauf hin, dass gerade enttäuschte Pauschalreisende nunmehr auch Schmerzensgeldforderungen anwaltlich durchgesetzt haben wollen. § 3 der Darstellung enthält eine ausführliche Kommentierung der EG-Pauschalreiserichtlinie, die allein deshalb wichtig ist, weil bei der Auslegung deutschen Rechts immer wieder auf diese und anderen Richtlinien zurückgegriffen werden muss, nicht zuletzt um der EuGH-Rechtsprechung hierzu Rechnung zu tragen. § 4 schneidet wesentliche internationalprivatrechtliche Probleme des Reiserechts an. Das zweite Kapitel bringt eine ausführliche
Kommentierung der Vorschriften der §§ 651 a - m BGB, die man nicht
genug loben kann, da hier alle maßgeblichen Problemstellungen
diskutiert werden. Dies gilt insbesondere für das Gewährleistungsrecht,
dessen Kernvorschrift § 651 c I BGB ist, dessen Mangelbegriff durch die
Schuldrechtsreform nicht verändert wurde. Die verschiedenen
Rechtsbehelfe des Reisenden werden in einem ausgezeichneten Schema
zusammengefasst. Führich untersucht sehr eingehend die
“Schnittstellen” zum allgemeinen Schuldrecht. Die
Auseinandersetzung mit dem reiserechtlichen Mangelbegriff ist erschöpfend.
Hinsichtlich der Aufrechterhaltung der zugesicherten Eigenschaft im
Reisevertragsrecht weist Führich treffend auf den dogmatischen Bruch
hin, nachdem die Schuldrechtsreform diese Kategorie in § 434 und § 633
BGB gerade aufgegeben hat. Richtigerweise sollte es zukünftig auf die
vereinbarte Beschaffenheit ankommen. Ungemein praxisnah erfolgt die
Darstellung der Abgrenzung der bloßen Unannehmlichkeiten bei
Pauschalreisen zum Reisemangel. Man fragt sich förmlich, ob es hierzu
ein Urteil geben kann, dass nicht berücksichtigt wurde. Diese
Vorgehensweise prägt die gesamte Darstellung. Da es nach Ende der
Pauschalreise üblich geworden zu sein scheint, zu versuchen,
Minderungen bei den Amtsgerichten durchzusetzen - fast eine Art
“juristischer Volkssport” -, geht die Darstellung auf § 651 d BGB
ausführlich ein. Hier wie bei den anderen Normen findet sich eine ausgezeichnete Checkliste. Dies gilt ebenso für den reisegewährleistungsrechtlichen
Schadensersatzanspruch. Unter aktuellen Gesichtspunkten besonders
interessant ist die Darstellung zu den Möglichkeiten einer Kündigung
des Reisevertrags vor und nach Reiseantritt wegen höherer Gewalt nach
§ 651 j BGB. Die zahlreichen Naturkatastrophen und Terroranschläge des
Jahres 2005 geben Anlass sich diesem Thema vertieft zu widmen. Bereits
die Reichweite des Begriffs der "höheren Gewalt" ist für das
Reiserecht umstritten. Die Komplexität verlagert sich über in das
Versicherungsrecht. Der Verfasser sieht einzelne Terroranschläge noch
nicht als höhere Gewalt an, da diese Einzelakte zum allgemeinen
Lebensrisiko gehören. Sofern sich allerdings eine
bürgerkriegsähnliche Situation ergibt, wird dies anders beurteilt oder
eine konkrete, touristenbezogene Drohung vorliegt. Weiterer Streit rankt
sich um das Kriterium der Voraussehbarkeit. Die Ausführungen haben die
Ausführungen aus der Vorauflage erheblich präzisiert, insbesondere
hinsichtlich der Merkmale der erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder
Beeinträchtigung, die nunmehr getrennt behandelt werden, weil sie
unterschiedliche Inhalte aufweisen. Es wäre vermessen, im Rahmen einer Rezension
auf Einzelheiten einzugehen, da die Fülle der Details die hier
systematisiert werden, letztlich nicht angemessen besprochen werden können. Für den Praktiker von hoher Wichtigkeit sind die Ausführungen in § 19, das den “Reiseprozess” behandelt und auf prozessuale Besonderheiten komprimiert eingeht. Auch hier findet sich wieder eine sehr hilfreiche Checkliste. Das dritte Kapitel widmet sich Fragen der Prospekthaftung nach der BGB-Informationspflichten-VO, die dogmatisch materielles Reiserecht enthält. Das vierte Kapitel behandelt das gerade für Reisebüros so wichtige Reisevermittlungsrecht, wobei der Schwerpunkt auf der Erörterung von Haftungsfragen und auch von Möglichkeiten eines Haftungsausschlusses liegt. Sehr wertvoll sind die Ausführungen zu wettbewerbsrechtlichen Aspekten im fünften Kapitel, da gerade in Reiseprospekten oftmals irreführende Angeben ebenso zu bemerken sind wie Marketingstrategien, die sich im Bereich der Fallgruppe “Kundenfang” bei § 1 UWG bewegen. Angesichts eines schwieriger gewordenen Tourismusmarktes ist mit einer verstärkten Neigung von Konkurrenten zu rechnen, Unterlassungsansprüche wegen Verstößen im Wettbewerb auszusprechen. Dies hat sich inzwischen auch im Internet bemerkbar gemacht, da ganze “Abmahnwellen” sich gegen vermeintlich oder tatsächlich rechtswidrige Werbung von Reisebüros im Internet gerichtet haben, von ebensolchen Markenverletzungen ganz zu schweigen. Ausführlich behandelt werden auch Fragen des Reiseversicherungsrechts im zweiten Teil des Buches sowie Beförderungs- und Beherbergungsverträge, die in das Umfeld des Reiserechts gehören, aber Individualreiserecht darstellen. Die Fragen des Individualreiserechts sind Gegenstand des dritten Teils des Buches. Hierzu zählt insbesondere das Luftbeförderungsrecht, das stark völkerrechtlich geprägt ist. Gut aufgearbeitet wird hier etwa die Haftung für Verspätungen und die Haftung für Reisegepäckschäden. Deutlich hinzuweisen ist auf den vorzüglichen und umfangreichen Anhang.
Er bringt im ersten Teil Checklisten und Musterformulare. Hier finden
sich sowohl Musterbriefe als auch Vorschläge für die Abfassung schlüssiger
Klageschriften. Der zweite Teil des Anhangs enthält die maßgeblichen
Rechtsvorschriften, auch etwa das “Warschauer Abkommen”, dessen
Zusatzvereinbarung und eine Liste der Ratifikationsparteien. Nicht zu
unterschätzen ist auch der Nutzen des dritten Teils des Anhangs, der
die maßgeblichen Gerichtsentscheidungen zum Reiserecht mit Leitsätzen
enthält, so dass eine rasche Orientierung möglich ist. Den Abschluss
bietet die Kemptener Reisemängeltabelle. Das
Werk von Führich ist das maßgebliche Handbuch zum Reiserecht in
Deutschland. Es bietet im Rahmen einer kompakten Darstellung alle
maßgeblichen Informationen zur Bearbeitung reiserechtlicher Fälle Eine effektivere Hilfe bei
der Fallbearbeitung in der Praxis ist kaum denkbar. |
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