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Ralf Hansen
Eine Grundlegung im Urheberrecht
Die Bedeutung des Urheberrechts, das längst ein Weltrecht ist, wird oftmals unterschätzt. Rehbinder räumt mit diesen Irrtümern auf und liefert im einleitenden Teil auch eine exzellente rechtssoziologische Qualifikation der gegenwärtigen Lage des Urheberrechts unter Einschluss der Darstellung der wirtschaftlichen Funktionen. Dabei geht er auch kurz auf die historischen Entwicklungen ein und setzt sich mit der „Theorie des geistigen Eigentums“ eingehend auseinander, die er überzeugend verwirft, da es einzig und allein um Werkherrschaft geht, nicht um „geistiges Eigentum“. Der intellektuelle Aufwand, der hier immer wieder getrieben wird, um die Theorie vom „geistigen Eigentum“ aus der Mottenkiste der Rechtsgeschichte zu holen, verwundert angesichts des recht klaren Befundes, insbesondere wenn man diesen Ansatz dann noch auf das Internet angewendet wissen will. Der Abschnitt über das Wesen des geistigen Schaffens wurde weitgehend neu geschrieben und widmet sich etwa auch dem Thema Schutzwürdigkeit individueller geistiger Leistungen. auch unter dem Aspekt der Schutzfähigkeit von Werken mit rechtswidrigem Inhalt, denen er nur die negativen urheberrechtlichen Schutzrechte zubilligen will. Die
zentrale Kategorie des Urheberrechts ist der Werkbegriff des § 2 UrhG,
der in den wesentlichen Zügen skizziert wird. Überzeugend wird
gezeigt, dass die Rechtsprechung des BGH zur Schöpfungshöhe in sich
widersprüchlich ist, gerade im Vergleich von
wissenschaftlich-technischen Werken und der sog. „kleinen Münze“.
Die aktuellen Entwicklungen sind eingearbeitet, so etwa auch die Frage
des urheberrechtlichen Schutzes von Fernsehkonzepten. Von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung sind die Verwertungsrechte
der §§ 15 ff UrhG, deren Darstellung vorbildlich ist. Etwas kurz
behandelt werden auf den ersten Blick §§ 15 II Ziff. 2, 19 a
UrhG, dessen etwas missverständliche Formulierung Auslegungsfragen
provoziert, die sich allerdings anhand von Art. 3 der
Informationsrichtlinie klären lassen, der bereits mit Schaffung der
technischen Möglichkeit für den interaktiven Abruf die digitale
Verwertung dem Regime des Urhebers unterstellt. Ausführlich wird diese
Thematik dann in § 66 I behandelt. Die damit zusammenhängenden Fragen
stellen sich insbesondere im Zusammenhang mit der "Open - Access -
Initiative", sodass eine Einspeisung ohne Zustimmung des Urhebers
in Europa nicht möglich ist. Unter Gemeinwohlaspekten in der
Wissensgesellschaft werden die Schranken des Urheberrechts immer
brisanter, so etwa die Reichweite der Herstellung von Kopien zum eigenen
Gebrauch, die einer rechtmäßige Vorlage voraussetzen. Die
Einschränkungen durch §§ 95 a - d UrhG könnten intensiver behandelt
werden, da sich hier auch die Frage stellt, unter welchen
Voraussetzungen überhaupt ein wirksamer Kopierschutz angenommen werden
muss. Zu den sicher
interessantesten Kapiteln des Buches zählt der § 38 über die
Informationsfreiheit, da dieses das Urheberrecht beschränkt. Besonders
umstritten ist derzeit die Reichweite der sog.
"Panoramafreiheit" des § 59 UrhG, der auch von
konzeptionellen Unstimmigkeiten geprägt ist, da auch bei historischen
Bauwerken nur die äußere Ansicht frei ist, nicht aber der
Öffentlichkeit ebenfalls zugängliche innere Bereiche, sofern die
Schutzfrist nicht ohnehin abgelaufen ist. Der Umfang der
Informationsfreiheit ist nicht nur rechtspolitisch umstritten, gerade auch im Internet,
etwa in Anbetracht der Spiegelung ganzer Websiten gerade auch durch
Suchmaschinen oder Archive im Dienste eines vermeintlichen oder tatsächlichen
„fair use“, der im deutschen Recht nicht so ohne weiteres eine Stütze
findet. Für den Urheber wirtschaftlich besonders relevant ist die Übertragung
von Nutzungsrechten, die auch Übersichtlich informiert wird über den Rechtsschutz und Zwangsvollstreckung im Urheberrecht, wobei die Darstellung maßgeblich auf Studienzwecke ausgerichtet ist, nicht auf die Praxis. Gerade einstweilige Unterlassungsverfügungen im Urheberrecht fordern einen erheblichen Bearbeitungsaufwand und bieten hohe Risiken. Nach wie vor sehr kurz ist der Teil über das internationale Urheberrecht, der aber alle maßgeblichen völkerrechtlichen Regulationen vorstellt. Urheberrechtsauseinandersetzungen - die oft außergerichtlich gelöst werden - beschäftigen sich indessen immer öfter mit internationalen Fragen. Das Werk bietet einen überaus profunden Überblick über die Strukturen des deutschen Urheberrechts, dessen Lektüre zur Vertiefung geradezu einlädt. Der Darstellung kommt dabei die rechtssoziologisch geprägte Sichtweise des Verfassers deutlich zugute.
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