Urheberrecht im Überblick

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Ralf Hansen

Eine Grundlegung im Urheberrecht

Eine Rezension zu: 

Manfred Rehbinder

Urheberrecht

14. Auflage


Reihe: Juristische Kurz-Lehrbücher 


München: Verlag C.H. Beck, 2006, 367 S., Euro 27,80
ISBN 3-406-54226-3

http://www.beck.de


Das Lehrbuch bietet einen Überblick über alle wesentlichen Strukturen des deutschen Urheberrechts. Es befindet sich auf aktuellen Stand vor der zu erwartenden "Urheberrechtsreformergänzungsreform" (sog. "zweiter Korb), die in diesem Jahr wohl folgen wird. Das Urheberrecht stellt sich gegenwärtig als "großer Flickenteppich" dar, da alte und neue Elemente des Urheberrechts nicht so recht miteinander harmonisieren wollen. Die Kette von Reformen zeigt die Bedeutung des Urheberrechts für die Wissens- und Informationsgesellschaft, die immer deutlicher auch multimediale Aspekte einbeziehen muss, auch wenn sich diese Aspekte in die überkommenen Strukturen nicht nahtlos einfügen und zu erheblichen Abstimmungsproblemen führen. Die Darstellung wurde weiter verfeinert und verbessert. Der neue Satz ist etwas ungewohnt und erschwert die Lesbarkeit, wie der Verfasser im Vorwort selbst hervorhebt. Mit guten Gründen wurde der Grundlagenteil beibehalten, weil dessen Lektüre das Verständnisse der komplexen Zusammenhänge erleichtert. 

Die Bedeutung des Urheberrechts, das längst ein Weltrecht ist, wird oftmals unterschätzt. Rehbinder räumt mit diesen Irrtümern auf und liefert im einleitenden Teil auch eine exzellente rechtssoziologische Qualifikation der gegenwärtigen Lage des Urheberrechts unter Einschluss der Darstellung der wirtschaftlichen Funktionen. Dabei geht er auch kurz auf die historischen Entwicklungen ein und setzt sich mit der „Theorie des geistigen Eigentums“ eingehend auseinander, die er überzeugend verwirft, da es einzig und allein um Werkherrschaft geht, nicht um „geistiges Eigentum“.  Der intellektuelle Aufwand, der hier immer wieder getrieben wird, um die Theorie vom „geistigen Eigentum“ aus der Mottenkiste der Rechtsgeschichte zu holen, verwundert angesichts des recht klaren Befundes, insbesondere wenn man diesen Ansatz dann noch auf das Internet angewendet wissen will. Der Abschnitt über das Wesen des geistigen Schaffens wurde weitgehend neu geschrieben und widmet sich etwa auch dem Thema Schutzwürdigkeit individueller geistiger Leistungen. auch unter dem Aspekt der Schutzfähigkeit von Werken mit rechtswidrigem Inhalt, denen er nur die negativen urheberrechtlichen Schutzrechte zubilligen will.

Die zentrale Kategorie des Urheberrechts ist der Werkbegriff des § 2 UrhG, der in den wesentlichen Zügen skizziert wird. Überzeugend wird gezeigt, dass die Rechtsprechung des BGH zur Schöpfungshöhe in sich widersprüchlich ist, gerade im Vergleich von wissenschaftlich-technischen Werken und der sog. „kleinen Münze“.  Die aktuellen Entwicklungen sind eingearbeitet, so etwa auch die Frage des urheberrechtlichen Schutzes von Fernsehkonzepten. Von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung sind die Verwertungsrechte der §§ 15 ff UrhG, deren Darstellung vorbildlich ist. Etwas kurz behandelt werden auf den ersten Blick  §§ 15 II Ziff. 2, 19 a UrhG, dessen etwas missverständliche Formulierung Auslegungsfragen provoziert, die sich allerdings anhand von Art. 3 der Informationsrichtlinie klären lassen, der bereits mit Schaffung der technischen Möglichkeit für den interaktiven Abruf die digitale Verwertung dem Regime des Urhebers unterstellt. Ausführlich wird diese Thematik dann in § 66 I behandelt. Die damit zusammenhängenden Fragen stellen sich insbesondere im Zusammenhang mit der "Open - Access - Initiative", sodass eine Einspeisung ohne Zustimmung des Urhebers in Europa nicht möglich ist.  Unter Gemeinwohlaspekten in der Wissensgesellschaft werden die Schranken des Urheberrechts immer brisanter, so etwa die Reichweite der Herstellung von Kopien zum eigenen Gebrauch, die einer rechtmäßige Vorlage voraussetzen. Die Einschränkungen durch §§ 95 a - d UrhG könnten intensiver behandelt werden, da sich hier auch die Frage stellt, unter welchen Voraussetzungen überhaupt ein wirksamer Kopierschutz angenommen werden muss. Zu den sicher interessantesten Kapiteln des Buches zählt der § 38 über die Informationsfreiheit, da dieses das Urheberrecht beschränkt. Besonders umstritten ist derzeit die Reichweite der sog. "Panoramafreiheit" des § 59 UrhG, der auch von konzeptionellen Unstimmigkeiten geprägt ist, da auch bei historischen Bauwerken nur die äußere Ansicht frei ist, nicht aber der Öffentlichkeit ebenfalls zugängliche innere Bereiche, sofern die Schutzfrist nicht ohnehin abgelaufen ist. Der Umfang der Informationsfreiheit ist nicht nur rechtspolitisch umstritten, gerade auch im Internet, etwa in Anbetracht der Spiegelung ganzer Websiten gerade auch durch Suchmaschinen oder Archive im Dienste eines vermeintlichen oder tatsächlichen „fair use“, der im deutschen Recht nicht so ohne weiteres eine Stütze findet. Für den Urheber wirtschaftlich besonders relevant ist die Übertragung von Nutzungsrechten, die auch
sehr eingehend dargestellt werden. Hier liegt auch die einscheidende Schnittstelle zum Verlagsrecht, wobei insbesondere die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes den Urheber letztlich auf rudimentärste Urheberpersönlichkeitsrechte, wie das eingeschränkte Verbietungsrecht, zurückwirft. Rehbinder qualifiziert diese Nutzungsrechte völlig zutreffend als
Lizenzrechte, sodass sich erhebliche Parallelen zu Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes ergeben. Die Nutzungsübertragung führt unmittelbar zu den Problemen der Urheberrechtsverträge, darunter die Einbeziehung des Abstraktionsprinzips. Nach wie vor sehr interessant ist die Darstellung  des Urheberrechts von Arbeitnehmern und arbeitnehmerähnlichen Personen, die gerade auch die Auslegungsregel des § 43 UrhG und die Sondervergütungsregeln intensiv beleuchtet. Völlig konsequent folgt eine Darstellung der gesetzlichen Grundlagen des Verlagsrechts, das allerdings von einer differenzierten Klauselpraxis gekennzeichnet ist. Die betreffenden Ausführungen bieten sich auch als rasche Information für Autoren an. Dem gegenüber erscheint die Zukunft der Verwertungsgesellschaften, der Rechtsgrundlagen hier profund erläutert werden, angesichts neuerer völkerrechtlicher Entwicklungen durchaus offen.

Übersichtlich informiert wird über den Rechtsschutz und Zwangsvollstreckung im Urheberrecht, wobei die Darstellung maßgeblich auf Studienzwecke ausgerichtet ist, nicht auf die Praxis. Gerade einstweilige Unterlassungsverfügungen im Urheberrecht fordern einen erheblichen Bearbeitungsaufwand und bieten hohe Risiken. Nach wie vor sehr kurz ist der Teil über das internationale Urheberrecht, der aber alle maßgeblichen völkerrechtlichen Regulationen vorstellt. Urheberrechtsauseinandersetzungen - die oft außergerichtlich gelöst werden - beschäftigen sich indessen immer öfter mit internationalen Fragen. 

Das Werk bietet einen überaus profunden Überblick über die Strukturen des deutschen Urheberrechts, dessen Lektüre zur Vertiefung geradezu einlädt. Der Darstellung kommt dabei die rechtssoziologisch geprägte Sichtweise des Verfassers deutlich zugute.