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Ariane
Mehrshahi Ein
Anleitungsbuch für Klausur und Stationsarbeit im Zivilrecht Eine Rezension zu: Walter
Zimmermann Klage,
Gutachten und Urteil 18. völlig neu bearbeitete Auflage Heidelberg: C.F.Müller, 2003, 226 S., 18 EUR http://www.cfmueller-verlag.de
Das
Buch " Klage, Gutachten und Urteil", wurde von Walter
Zimmermann in dieser 18. Auflage aufgrund der ZPO-Reform und der
Schuldrechtsreform neu bearbeitet. Es gliedert sich in drei Teile, die
Klage, das Gutachten und das Urteil, die jeweils mit einem
ausformulierten Beispiel enden. Den
ersten Teil, " Die Klage", fügte Zimmermann neu ein. Dieser
neue Teil geht auf die Überlegungen eines Anwalts zur Klageerhebung und
zur Prozessführung ein und ist insbesondere für Referendare eine gute
Vorbereitung auf die immer häufiger vorkommenden Anwaltsklausuren im
zweiten Staatsexamen. Neben den taktischen Überlegungen, der Aufzählung
von Vor- und Nachteilen der verschiedenen prozessualen Handlungsmöglichkeiten
sind auch praktische Hinweise, wie z.B. zur Ermittlung der genauen
Parteien einen Handelsregisterauszug einzuholen, enthalten. An Hand von
Hinweisen auf Fehlerquellen ist ersichtlich, dass das Buch von
Erfahrungen eines Praktikers profitiert. Dem Leser werden auch
verschiedene Formulierungsbeispiele für Klageanträge geliefert. Neben
dem, was gesetzlich in einer Klageschrift erforderlich ist, gibt der
Autor auch Hinweise auf das, was zweckmäßig ist. Der
zweite Teil, "Das Gutachten", beschäftigt sich neben dem
Gutachten als Vorbereitung auf das Urteil insbesondere mit der
Relationstechnik. Er bietet dem Referendar für seine erste Station bei
Gericht neben den Aufbauschemata auch praktische Tipps zum Durcharbeiten
der Akten. Nach
der Besprechung der Verfahrensvoraussetzungen folgen Ausführungen zur
materiellen Schlüssigkeitsprüfung und Tatsachenfeststellung, d.h. zur
Beweisproblematik. Insbesondere die Schlüssigkeitsprüfung und die
Tatsachenfeststellung sind Neuland für den angehenden Referendar. Zudem
ist in der Praxis, im Prozess meist nicht die rechtliche Würdigung,
sondern die Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung entscheidend.
Umso erfreulicher ist es, dass diesen Bereichen eigene Abschnitte
gewidmet wurden. Der
letzte Abschnitt dieses zweiten Teils widmet sich dem
Entscheidungsvorschlag, als Endergebnis der Relation oder des
Gutachtens. Hier werden auch andere Formen als das einfache Urteil
vorgestellt, so z.B. das Berufungsurteil oder der Beweisbeschluss. Der
dritte Teil, " das Urteil", ist nach den verschiedenen
Bestandteilen eines Urteils gegliedert. Nach dem Rubrum folgt ein ausführlicher
Abschnitt für den Tenor mit vielen Formulierungsbeispielen für die
verschiedenen Urteilsformen, Kosten- und
Vollstreckbarkeitsentscheidungen. Es werden auch Sonderfälle wie z.B.
die verschiedenen Formen der Erledigung und ihre Auswirkungen auf den
Tenor erörtert. Die
Ausführungen zum Tatbestand sind ausführlich, ausreichend für den
Referendar und behandeln neben dem grundsätzlichen Aufbau auch Sonderfälle
wie Klage und Widerklage, Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, etc.. Im
Abschnitt über die Entscheidungsgründe werden die zu berücksichtigenden
Grundsätze sowie der Aufbau erörtert. Es wird auch auf die Darstellung
der Beweisergebnisse und der Tatsachenfeststellung mit Fallbeispielen
eingegangen. Die
Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit und die Kosten sind
an Hand verschiedener Fallkonstellationen einprägsam und auch für den
Anfänger verständlich behandelt. Bezüglich der Kostenentscheidung
sind die verschiedenen Möglichkeiten wie Klagerücknahme, Erledigung,
Streitgenossen, Widerklage umfassend erörtert. Zur Ermittlung und
Berechnung der Sicherheitsleistung werden sogar erklärende
Rechenbeispiele geliefert. Für den Referendar in seiner ersten Station
eine gute Unterstützung. Insgesamt
ist das Buch inhaltlich kurz gehalten, gut verständlich und prägnant
geschrieben, wenn auch manchmal fast stichpunktartig. Zwar werden alle
prozessualen Instrumente behandelt, formelle Aufbauhilfen gegeben und
viele prozessrechtliche Fragen und Probleme, die einem bis zum zweiten
Examen nicht verborgen bleiben sollten, erörtert. Jedoch ist es sowohl
in den Referendarstationen als auch bei der Vorbereitung des
Staatsexamens unumgänglich auf Kommentare und auch auf andere Lehrbücher
zurückzugreifen. Insbesondere der einstweilige Rechtsschutz und das
Zwangsvollstreckungsrecht bleiben fast unberücksichtigt. Allerdings hat
das Buch auch nicht den Anspruch, ein umfangreiches Lehrbuch zu sein. Es
sollte als praktische Arbeitsanleitung verstanden werden und der
Entwicklung eines Grundverständnisses dienen. Deshalb ist das Buch im
Gegenzug zu seiner Kürze praxisnah mit anschaulichen Beispielen und zu
Beginn des Referendariats gegebenenfalls motivierender als ein
umfangreiches Lehrbuch. Es enthält das Grundwissen ohne den Leser mit
Details, Theorien und Meinungsstreits zu überhäufen. Für Referendare
ist es zum Einstieg oder als Kurzwiederholung vor Zivilklausuren
empfehlenswert.
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